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217Gesetz
für Helden oder Gesetz für Märtyrer ?
Entwurfe […] nicht die Dienstzeit und nicht der Dienstrang als Maßstab in Anwen-
dung gekommen, sondern einzig und allein die Schädigung der Verdienstmöglichkeit
des Invaliden. Als Grundlage für die Rente [werde] so wie bei der Unfallversicherung
das Einkommen genommen.“22
Der Ausschuss leistete Hanuschs Bitte nach rascher Behandlung der Vorlage ganz
offensichtlich Folge, denn bereits am 24. April 1919 lag dem Plenum der National-
versammlung der Ausschussbericht vor. Am Tag darauf wurde die leicht veränderte
Fassung der Vorlage als „Gesetz zur staatlichen Entschädigung der Kriegs-Invaliden,
-Witwen und -Waisen (Invalidenentschädigungsgesetz)“ einstimmig beschlossen.23
8.2 Gesetz für Helden oder Gesetz für Märtyrer ?
Die Debatte vor der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament macht erneut deutlich,
dass es ein Einverständnis quer durch alle politischen Lager darüber gab, dass die Ent-
schädigung der Kriegsbeschädigten eine wichtige staatliche Aufgabe sei. Die politische
Rechte
– repräsentiert durch die Christlichsoziale (CSP) sowie die Großdeutsche Partei
(GdP) – rechtfertigte die von nun an gesetzlich verankerten Ansprüche als Lohn für
eine „heldenhafte“ Vaterlandsverteidigung ; die politische Linke – und da vor allem die
Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SdAP)
– sah in der Normierung dieser Ansprüche
nichts anderes als einen längst fälligen Teil der Pflicht des Staates, für seine Bürger zu
sorgen. Der sozialdemokratische Ausschussberichterstatter Laurenz Widholz24 bedau-
erte – indem er auf das Fehlen einer Pensions- und Krankenversicherung für Arbeiter
anspielte – lediglich, dass durch das neue Gesetz nur „einem kleine Teile, den Kriegsbe-
schädigten“ nämlich, geholfen werde, „während das große Gebiet der Versicherung für
Invalidität, Alter usw. für die große Masse der Bevölkerung noch [ausstünde].“25
Der unterschiedliche Zugang der beiden Seiten des politischen Spektrums zum
Thema Kriegsbeschädigtenversorgung zeigte sich in der parlamentarischen Behand-
22 Ebd., II. Session, 7. Sitzung v. 2.4.1919, S. 140.
23 Ebd., II. Session, 11. Sitzung v. 25.4.1919, S. 298.
24 Laurenz Widholz (*1861, †1926), Tischler, 1919–1920 stellvertretender Landeshauptmann von Nie-
derösterreich, 1919–1926 Abgeordneter der SdAP ; http://www.parlament.gv.at/WW/DE/PAD_01481/
pad_01481.shtml (Abfrage : 28.7.2011). Widholz gilt darüber hinaus als Wegbereiter der Arbeiterversi-
cherung ; http://www.dasrotewien.at/online/page.php?P=11318 (Abfrage : 28.7.2011).
25 So Laurenz Widholz, Sten. Prot. KN, II. Session,10. Sitzung v. 24.4.1919, S.
259. Obwohl die Regierung
Körber bereits im Jahr 1904 einen Entwurf für eine allgemeine Alters- und Invaliditätsversicherung
vorgelegt hatte, waren auch in der Folge immer wieder unternommene Versuche, dieses Projekt zu ver-
wirklichen, gescheitert ; siehe Herbert Hofmeister, Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Österreich,
Berlin 1981, S. 176ff.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918