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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 217 -
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217Gesetz für Helden oder Gesetz für Märtyrer ? Entwurfe […] nicht die Dienstzeit und nicht der Dienstrang als Maßstab in Anwen- dung gekommen, sondern einzig und allein die Schädigung der Verdienstmöglichkeit des Invaliden. Als Grundlage für die Rente [werde] so wie bei der Unfallversicherung das Einkommen genommen.“22 Der Ausschuss leistete Hanuschs Bitte nach rascher Behandlung der Vorlage ganz offensichtlich Folge, denn bereits am 24. April 1919 lag dem Plenum der National- versammlung der Ausschussbericht vor. Am Tag darauf wurde die leicht veränderte Fassung der Vorlage als „Gesetz zur staatlichen Entschädigung der Kriegs-Invaliden, -Witwen und -Waisen (Invalidenentschädigungsgesetz)“ einstimmig beschlossen.23 8.2 Gesetz für Helden oder Gesetz für Märtyrer ? Die Debatte vor der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament macht erneut deutlich, dass es ein Einverständnis quer durch alle politischen Lager darüber gab, dass die Ent- schädigung der Kriegsbeschädigten eine wichtige staatliche Aufgabe sei. Die politische Rechte  – repräsentiert durch die Christlichsoziale (CSP) sowie die Großdeutsche Partei (GdP)  – rechtfertigte die von nun an gesetzlich verankerten Ansprüche als Lohn für eine „heldenhafte“ Vaterlandsverteidigung ; die politische Linke  – und da vor allem die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SdAP)  – sah in der Normierung dieser Ansprüche nichts anderes als einen längst fälligen Teil der Pflicht des Staates, für seine Bürger zu sorgen. Der sozialdemokratische Ausschussberichterstatter Laurenz Widholz24 bedau- erte  – indem er auf das Fehlen einer Pensions- und Krankenversicherung für Arbeiter anspielte  – lediglich, dass durch das neue Gesetz nur „einem kleine Teile, den Kriegsbe- schädigten“ nämlich, geholfen werde, „während das große Gebiet der Versicherung für Invalidität, Alter usw. für die große Masse der Bevölkerung noch [ausstünde].“25 Der unterschiedliche Zugang der beiden Seiten des politischen Spektrums zum Thema Kriegsbeschädigtenversorgung zeigte sich in der parlamentarischen Behand- 22 Ebd., II. Session, 7. Sitzung v. 2.4.1919, S.  140. 23 Ebd., II. Session, 11. Sitzung v. 25.4.1919, S.  298. 24 Laurenz Widholz (*1861, †1926), Tischler, 1919–1920 stellvertretender Landeshauptmann von Nie- derösterreich, 1919–1926 Abgeordneter der SdAP ; http://www.parlament.gv.at/WW/DE/PAD_01481/ pad_01481.shtml (Abfrage : 28.7.2011). Widholz gilt darüber hinaus als Wegbereiter der Arbeiterversi- cherung ; http://www.dasrotewien.at/online/page.php?P=11318 (Abfrage : 28.7.2011). 25 So Laurenz Widholz, Sten. Prot. KN, II. Session,10. Sitzung v. 24.4.1919, S.  259. Obwohl die Regierung Körber bereits im Jahr 1904 einen Entwurf für eine allgemeine Alters- und Invaliditätsversicherung vorgelegt hatte, waren auch in der Folge immer wieder unternommene Versuche, dieses Projekt zu ver- wirklichen, gescheitert ; siehe Herbert Hofmeister, Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Österreich, Berlin 1981, S.  176ff.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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