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bereits in überhöhten Löhnen niedergeschlagen habe.97 Zum anderen erlebte Öster-
reich eine sich bald dramatisch zuspitzende Nachkriegsinflation. Schon bei der Geset-
zeserstellung war absehbar, „dass die außerordentliche Entwertung des Geldes und die
damit verbundene Verschiebung in den Einkommensverhältnissen uns einer einwand-
freien Grundlage für die Bemessung dauernder Entschädigungsleistungen beraubt
hat“98 und die Renten sukzessive entwertet würden. Im allerletzten Paragraf des Ge-
setzes (§ 63) wurde daher bestimmt, dass zu jeder bewilligten Rente eine „Teuerungs-
zulage“ – im Ausmaß von 50 % der Rente und auf ein Jahr befristet – hinzukomme.
Folgt man der Literatur über die Einkommensentwicklung während des Ersten
Weltkrieges, so wird rasch deutlich, dass es wirklich nahezu unmöglich gewesen sein
dürfte, aus dem Wechselspiel von steigenden Löhnen und rapidem Kaufkraftverlust,
das im Verlauf des Krieges zu beobachten war, eine „gerechte“ oder „vernünftige“ Basis
für die Festsetzung eines Stichtages zu finden.99 Tatsächlich stiegen die Löhne für einige
Berufsgruppen bereits im Laufe des Jahres 1915 im Vergleich zu den Vorkriegseinkom-
men. Wesentlich stärker war im gleichen Zeitraum allerdings die Inflation angestiegen,
sodass der vermeintliche Einkommensgewinn den realen Kaufkraftverlust bei Weitem
nicht kompensieren konnte.100 Der Versuch, die Geldentwertung durch die Zuzahlung
von Teuerungszulagen aufzufangen, war nicht neu ; bereits während des Krieges kannte
man dieses Modell und es sollte die österreichische Gesetzgebung zur Invalidenversor-
gung bis zur Genfer Sanierung begleiten. Die hohe Inflation führte schließlich dazu,
dass die Teuerungszulagen sogar ein Mehrfaches der Rente betrugen.101
Neben dem früheren beeinflusste auch das aktuelle Einkommen die Rentenhöhe. Das
gesamte im IEG konzipierte System baute darauf auf, dass die gewährte Rente nur den
in der MdE ausgedrückten Schaden abdeckte, ging also bei allen Rentenempfängern,
welchen weniger als 75 % MdE bescheinigt worden war, davon aus, dass diese weiter er-
werbstätig waren. Daher regelte ein eigener Paragraf (§ 29) das Verhältnis der Invaliden-
rente zu anderen Bezügen. Auch hier wurden die Bezieher niedrigerer Einkommen be-
97 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 156, S. 2.
98 Ebd., II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S. 2.
99 Siehe Wilhelm Winkler, Die Einkommensverschiebungen in Österreich während des Weltkrieges (=
Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Weltkrieges. Österreichische und ungarische Serie), Wien-New
Haven 1930, bes. S. 138–163. Das überaus zahlenreiche Buch enthält unter anderem ausführliche Be-
rechnungen zu den Lohn- und Preisentwicklungen während des Krieges und liefert Vergleiche mit der
Situation vor dem Krieg.
100 Ebd., Tabellen 141–145 und 154–156. Winkler gibt die Steigerung der Löhne für verschiedene Berufs-
gruppen gesondert an, dabei zeigt sich, dass – wenig verwunderlich – insbesondere in der Metallverar-
beitung die Löhne bereits zwischen Juli 1914 und Juli 1915 erheblich gestiegen sind und dann ab 1916
in allen Sparten eine Steigerung festzustellen ist.
101 Vgl. dazu Kapitel 2.4.4.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918