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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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253Resümee : Vergleichende Bewertung des IEG werden kann und der 1929 die wohl ausführlichste Darstellung des österreichischen Sozialrechtes der Ersten Republik verfasste, die Kriegsbeschädigtenversorgung135  – er spricht von Kriegsopferversorgung  – nur ganz am Rande in der Einleitung zu seinem umfangreichen Werk erwähnt, und erstaunlicherweise gerade an jener Stelle, an der er den Unterschied zwischen  – wie er es nennt  – „Wohlfahrtspflege“ und Sozialpolitik zu erläutern versucht. „Diese [Wohlfahrtspflege, AdA] ist nicht so wie die Sozialpolitik von Wertvorstellungen und Gerechtigkeitsempfindungen gegenüber den einzelnen Klassen und Ständen geleitet, sondern erstrebt die allgemeine Hebung des Gesamtvolkes durch veredlungspolitische Maß- nahmen allerlei Art.“136 An anderer Stelle konkretisiert Lederer, dass diese „Gerechtigkeitsempfindungen ge- genüber den einzelnen Klassen und Ständen“ einerseits differenziere und nicht bloß unterprivilegierte Teile der Gesellschaft zum Gegenstand habe, andererseits aber sehr wohl im Sinne eines Ausgleiches zwischen den Klassen zu wirken habe.137 Die Kriegs- opferversorgung aber, so Lederer, sei kein Gegenstand der Sozialpolitik, sondern Teil der Wohlfahrtspflege, einen Sonderfall stelle sie nur insofern dar, als sie im Gegensatz zu anderen Maßnahmen,138 die überwiegend von privaten Vereinen bzw. regionalen Gebietskörperschaften getragen würden, vom Staat zur Verfügung gestellt werde. So sehr Lederers Arbeit über das österreichische Sozialrecht gerühmt wurde, an dieser Stelle dürfte er irren, denn das Gesetz von 1919 war eines, das  – wie oben gezeigt wurde  – sehr wohl von „Gerechtigkeitsempfindungen gegenüber den einzelnen Klassen und Ständen geleitet“ war, ergab sich die Höhe der finanziellen Leistungen doch zu einem Gutteil aus der gesellschaftlichen Stellung des Geschädigten. Etwa zehn Jahre zuvor, im Jahr 1920, war Max Lederer das IEG in einem Artikel für eine einflussreiche deutsche sozialwissenschaftliche Zeitung unter dem Titel „Ein Jahr deutschösterrei- chische Sozialpolitik“ noch eine Erwähnung als explizit sozialpolitische Maßnahme und Einordnung in eine Reihe anderer Sozialgesetze wert. Dort schreibt er unter anderem : oebl_L/Lederer_Max_1874_1942.xml?frames=yes (Abfrage : 27.5.2013). Das Lexikon unterschlägt, dass Lederer als Jude im Sinne der Nürnberger Gesetze nach dem Anschluss Österreichs an das Deut- sche Reich verfolgt wurde, im Österreichischen Staatsarchiv findet sich eine Vermögensanmeldung unter seinem Namen ; AT-OeStA/AdR E-uReang VVSt VA, 2115. Über die Umstände seines Todes ist nichts bekannt, er verstarb in Wien. 135 Das IEG als solches findet gar keine Erwähnung. 136 Max Lederer, Grundriss des österreichischen Sozialrechtes, Wien 21932, S.  4. 137 Ebd., S.  2. 138 Lederer zählt als solche u. a. die Armenfürsorge, den Mutterschutz, den Säuglingsschutz und die Ju- gendfürsorge auf ; ebd., S.  4.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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