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318 Die Invalidenbewegung
ben aber im Inneren selbstständig. Zum obersten Gremium wurde der Reichsdelegier-
tentag bestimmt, zu dem die Landesverbände einen Delegierten pro 1.000 ordentliche
Mitglieder entsandten.329 Der gesamtösterreichische Zentralverband zog sich infolge
dieser Restrukturierung mehr und mehr von der unmittelbaren Fürsorgearbeit zurück,
überließ den direkten Kontakt mit den Kriegsbeschädigten sowie die Unterstützungs-
tätigkeit den Landesverbänden und Ortsgruppen und konzentrierte sich als „Zentrale
der Standesvertretung“330 auf die politische Arbeit. „Mittätige Einflussnahme auf die
gesamte Gesetzgebung und Verwaltung“ stand unter seinen Aufgaben an erster, „[i]
ndividuelle Hilfe jeder Art“ aber an letzter Stelle.331 Der mächtigste unter den Lan-
desverbänden blieb weiterhin der Wiener Verband, der den „Stoß- und Sturmtrupp
der österreichischen Kriegsopfer“332 bildete, nicht nur weil er die meisten Mitglieder
in seinen Reihen vereinigte, sondern auch weil er diese in der Hauptstadt, also in
Ministeriumsnähe, rasch mobilisieren konnte. Finanziell war er ebenfalls am besten
ausgestattet : Während der Inflationszeit der frühen 1920er-Jahre gewährte er dem
Dachverband vorübergehend ein Darlehen,333 und in den 1930er-Jahren übernahm er
überhaupt seine Geschäftsführung.334 Nicht zufällig wurde daher der Gesamtverband
häufig nach dem Obmann des Wiener Landesverbandes einfach nur der „Brandeisz-
Verband“335 genannt.
Die Funktionäre des Zentralverbandes freundeten sich mit der neuen föderalen
Struktur nie ganz an. Der Obmann des Dachverbandes, Johann Schnürmacher, betonte
schon im Herbst 1920, der Zentralverband „[kranke] am föderalistischen System“,336
und hatte bei dieser Einschätzung die Funktionäre der Leitungsebene auf seiner Seite.
Unter ihnen herrschte „vollständige Übereinstimmung, dass man zum zentralistischen
Gedanken so weit es geht zurückkommen [müsse]“337 und die Entscheidung vom Mai
329 Zuvor war ein Delegierter pro 300 Mitglieder vorgesehen gewesen ; ebd., S. 1.
330 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1559, Sa 44, 34497/1920, Statuten, § 1.
331 Ebd., § 3.
332 „Der ordentliche Verbandstag, 25. und 26. November 1933“, in : Der Invalide, Nr. 12 v. Dezember 1933,
S. 1–6, hier S. 4.
333 „Helfet dem Zentralverband“, in : Nachrichten Zentralverband, Nr. 7/8 v. 15.11.1922, S. 1f, hier S. 1.
334 „Länderkonferenz des Zentralverbandes“, in : Der Invalide, Nr. 12 v. Dezember 1931, S. 8.
335 Oesterreichs Kriegsopfer, Nr. 1 v. Jänner 1925, S. 12.
336 „III. Vereinsjahr, 2. Ausschusssitzung vom 9. September 1920“, in : Nachrichten Zentralverband, Nr.
3/4 v. 15.4.1921, S. 9–11, hier S. 9.
337 „III. Vereinsjahr, 4. Vorstandssitzung vom 19. Oktober 1920“, in : Nachrichten Zentralverband, Nr. 5/6
v. Mai/Juni 1921, S. 13f, hier S. 14. Auf einer Länderkonferenz im Jahr 1925 wurde tatsächlich ein
Programm verabschiedet, in dem die Rückkehr zum zentralistischen Modell zumindest verankert ist ;
„Das Programm des Verbandes“, in : Der Invalide, Nr. 11 v. 30.11.1925, S. 3–5.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918