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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 323 -
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10 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes 10.1 Die Aufnahme des Gesetzes durch den Zentralverband Der Zentralverband, die wichtigste Vertretung der Kriegsbeschädigten in Österreich, war mit dem im April 1919 beschlossenen Invalidenentschädigungsgesetz zunächst durchaus zufrieden. Nachdem seine Funktionäre entscheidend an der Entstehung des Gesetzes beteiligt gewesen waren, blieb ihm aber wohl auch nichts anderes übrig. Über die Verhandlungen mit den Regierungsstellen verliert die Zeitung des Verbandes in- teressanterweise kein Wort ; am 1. April 1919, einen Tag, bevor die Regierung das Gesetz im Parlament einbrachte, wird es im Invaliden erstmals in groben Zügen dar- gestellt. Die Zeitung vermeidet zunächst mit den Worten „wir wollen uns heute jeder Kritik über dieses Gesetz enthalten“ eine Bewertung desselben, um dann aber doch festzustellen, dass noch „sehr viele Härten schwinden müss[t]en, um das Gesetz für die Invaliden brauchbar zu machen.“1 Nach der Verabschiedung des Gesetzes drückt das Blatt dann eine gewisse Befriedigung darüber aus, dass die Versorgung der Kriegs- beschädigten nun endlich auf eine neue Basis gestellt sei, spricht aber auch Unzuläng- lichkeiten an, was zu diesem Zeitpunkt, als noch überhaupt nicht absehbar war, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren würde, eher den Eindruck erweckt, als sollte damit mögliche Kritik vonseiten der eigenen Mitglieder abgewehrt werden : „Mit der Gesetzwerdung dieser Vorlage liegt wieder ein großes Stück Arbeit hinter uns und wird es nun unsere Aufgabe sein, über dessen klaglose Durchführung zu wachen. Mag das neue Gesetz auch noch so manche Mängel enthalten, so muß doch unumwun- den anerkannt werden, daß alles momentan Mögliche erreicht wurde. Sollte sich in nicht allzuferner Zukunft das heute bettelarme Deutschösterreich konsolidiert haben, so werden wir selbstverständlich auf eine Verbesserung des Gesetzes dringen.“2 Es wurde nicht direkt ausgesprochen, aber angedeutet : Das Gesetz selbst wurde be- grüßt, die darin garantierten Leistungen jedoch galten als verbesserungswürdig. Die nicht näher ausgeführten „Mängel“ lagen in der katastrophalen ökonomischen Situ- 1 „Das neue Militärversorgungsgesetz“, in : Der Invalide, Nr. 7 v. 1.4.1919, S.  1. 2 „Das neue Invalidengesetz in dritter Lesung angenommen“, in : Der Invalide, Nr. 9 v. 1.5.1919, S.  2.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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