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328 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
im Herbst 1920 – die Gesprächsbasis mit der Staatsverwaltung nie vollständig. Auch
wenn der Ton gegenüber der Regierung im Organ des Verbandes von diesem Zeit-
punkt an deutlich schärfer wurde
– die jeweils amtierenden Sozialminister wurden im-
mer wieder äußerst hart und durchaus polemisch attackiert
–, kehrten die Funktionäre
des Zentralverbandes doch stets an den Verhandlungstisch zurück, um Änderungen im
IEG durchzusetzen. Bis 1922 bezogen sich diese Änderungswünsche ausnahmslos auf
die Kompensation des – infolge der immer rasanter steigenden Inflation – bedrohli-
chen Kaufkraftverlustes der Geldleistungen des IEG, insbesondere der Renten.
Die Inflation sowie die schleppende Bearbeitung der Anträge und die damit ver-
bundenen extremen Verzögerungen bei der Ausbezahlung der Invaliden- und Hin-
terbliebenenrenten bildeten in der Folge aber einen permanenten Quell der Unruhe
und der Unzufriedenheit, was schließlich im Jahr 1922 zu einer so weitgehenden No-
vellierung des IEG führen sollte, dass man beinahe von einer Neuorganisation der
Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenversorgung sprechen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haltung des Zentralverbandes zum In-
validenentschädigungsgesetz eine durchaus ambivalente war. An seiner Entstehung
maßgeblich beteiligt, rechtfertigte der Verband das Gesetz anfangs vor seinen Mit-
gliedern, aber auch gegenüber (kommunistischen) Kritikern. Diese Rechtfertigung
inkludierte eine Verteidigung der angesichts der ökonomischen Lage nur niedrig aus-
fallenden Renten. Die Mängel des Gesetzes solcherart externen Faktoren zuschiebend,
ging der Zentralverband gleichsam eine Allianz mit der Regierung ein, die ihn in eine
Puffer- und Mittlerrolle besonderen Ausmaßes hineinwachsen ließ. Trotzdem : Unein-
geschränkt positiv stand der Verband nie zum IEG, die kritischeren Töne mehrten sich
dann ab 1920, als zu Beginn des Jahres die Inflation zu steigen begann und im Herbst
die sozialdemokratische Partei von der Regierungsbeteiligung in die Opposition wech-
selte. Zu einer markanten Veränderung in diesem Gefüge kam es erst 1922, als das IEG
seine 7. und entscheidende Novellierung erfuhr. Vom Zentralverband mitgetragen, ist
diese Novelle dann schon eher als Neustart, denn als Adaptierung zu bezeichnen.
10.2 Das Verfahren
10.2.1 Ansturm der Antragsteller
Anfang Juni 1919 bestellte das Staatsamt für soziale Verwaltung bei der Österreichi-
schen Staatsdruckerei 1,65 Millionen Stück jener Vordrucke, die für die Anmeldung
von Ansprüchen nach dem IEG notwendig waren.14 So wie die meisten anderen De-
14 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1366, 16728/1919 ; allein von Vordruck A, dem vierseitigen Basis-
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918