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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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329Das Verfahren tails zum Verfahren nach dem IEG war auch die Gestaltung dieser  – neun verschie- denen  – Formulare mit der 1. Vollzugsanweisung zum Gesetz im Mai 1919 normiert worden.15 Der Umfang des Druckauftrages an die Staatsdruckerei zeigt deutlich : Hier ging es um etwas wirklich Großes. Die Hochrechnung, die die Regierung dem Gesetzesentwurf beischloss, als sie ihn dem Parlament vorlegte, ging von 100.000 Kriegsbeschädigten mit 80.000 Kindern aus, hinzu kamen geschätzte 125.000 Witwen sowie 225.000 „Kriegswaisen“, wor- unter auch Halbwaisen verstanden wurden.16 Die Kriegsbeschädigten mussten sich  – auch wenn sie erst kürzlich nach der aktualisierten Vorschrift aus 1919 superarbitriert worden waren17  – erneut einer medizinischen Begutachtung unterziehen. Vertreter der Invaliden hatten sich zunächst gegen diese Bestimmung gewehrt, doch das Staatsamt wies darauf hin, dass eine neuerliche Begutachtung unumgänglich sei, da das IEG bei der Beurteilung ganz anderen Grundsätzen folgte.18 Das bedeutete aber zugleich, dass das Staatsamt davon ausging, dass unter Zugrundelegung der eigenen Schätzung allein 100.000 medizinische Begutachtungsverfahren durchgeführt werden mussten. Dass es Probleme gegeben hätte, diese Begutachtungsverfahren in einem vertretbaren Zeitrahmen abzuwickeln, ist den Akten des Sozialministeriums nicht zu entnehmen, dafür versagte das Anmeldesystem aber auf praktisch allen anderen Ebenen. Am besten dokumentiert sind die Probleme im Bereich der Invalidenentschädi- gungskommission Wien, die auch das mit Abstand größte Aufkommen zu bewältigen hatte. Für die Annahme und Überprüfung der Anträge waren die den Invalidenent- schädigungskommissionen nachgeordneten Invalidenämter zuständig, die bei den je- formular, wurden 450.000 Stück bestellt, von Vordruck G, der Anmeldebestätigung, waren es 300.000 Exemplare. 15 StGBl 1919/297. Vordruck A : Basisformular, das jede Person ausfüllen musste. Beanspruchte ein An- tragsteller oder eine Antragstellerin nur eine Invalidenrente, so war dieses Formular das einzige, das aus- zufüllen war. Wurde eine andere bzw. zusätzliche Leistung beansprucht, so mussten weitere Formulare eingereicht werden : B : Antrag auf Witwenrente, C : Antrag auf Waisenrente, D : Antrag auf Elternrente, E : Antrag auf Heilbehandlung/Krankengeld/Körperersatzstücke, F : Antrag auf berufliche Ausbildung. Vordruck G war eine amtliche Bestätigung über die erfolgte Anmeldung von Ansprüchen, mit Vordruck H wurden Anspruchswerber zur ärztlichen Begutachtung vorgeladen, und auf Vordruck J schließlich wurde das ärztliche Gutachten über die MdE festgehalten. 16 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 114, S.  47. Die Schätzung basierte auf einer Zählung der Kriegsbeschädigten in der österreichischen Reichshälfte, die das Innenministerium während des Krieges veranlasst hatte ; vgl. dazu Kapitel 14.1. 17 Vgl. Kapitel 8.1. 18 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1366, 15078/1919 ; Sektionschef Gasteiger betonte gegenüber den Kriegsbeschädigten, dass die neuerliche Begutachtung in ihrem Sinne sei, da nun erstmals zivile Kom- missionen zum Einsatz kamen ; vgl. dazu Kapitel 8.5.2.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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