Seite - 339 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Bild der Seite - 339 -
Text der Seite - 339 -
339Das
Verfahren
vorher noch nicht im öffentlichen Dienste gestanden waren, sondern aus anderen Be-
rufen stammten und zum größten Teil eben aus den Heilanstalten entlassen oder aus
dem Kriege heimgekehrt waren“,49 wie Franz Fahringer, langjähriger Leiter der Inva-
lidenentschädigungskommission Wien, schreibt. Sie waren also aus vielerlei Gründen
für die administrativen Arbeiten nur beschränkt geeignet. Selbst wenn ein Teil die-
ser Kritik dem Standesdünkel geschuldet war, den etablierte Beamte gegen die neuen
„Kollegen“ gehegt haben mögen, ist es doch nachvollziehbar, dass die Aufnahme einer
großen Zahl von ungeschulten Kräften tatsächlich zu einigen Problemen bei der Ab-
arbeitung der Anträge führen musste.
Die Funktionäre des Zentralverbandes befanden sich in dieser Frage wieder in ei-
nem gewissen Dilemma. Einerseits verlangten sie die Anstellung von Kriegsbeschä-
digten in den Invalidenentschädigungskommissionen. Andererseits kamen sie nicht
umhin, im Laufe der Zeit einzugestehen, dass die äußerst langsame Bearbeitung der
Anträge wenigstens zum Teil eben gerade daraus resultierte. Trotzdem konnte von
der Forderung, in den neuen Ämtern nur Kriegsbeschädigte zu beschäftigen, nicht
abgerückt werden. Die Argumentation war dabei sehr einfach und ist beispielhaft do-
kumentiert im Bericht eines führenden Funktionärs der ersten Jahre. Er betonte nach
einer Rundreise durch halb Österreich in Bezug auf die Personalfrage in den IEKs und
den Invalidenämtern, dass „unser[em] Grundsatz ,die Leiden eines Kriegsinvaliden
kann nur wieder ein Kriegsinvalider beurteilen‘“ noch viel stärker zum Durchbruch
verholfen werden müsse, „da bei einem Nichtinvaliden immer nur der starre Gesetz-
paragraph, aber sehr selten das Mitgefühl, oder sagen wir noch besser, das Gefühl,
die Leiden eines Kriegsinvaliden am eigenen Körper verspürt zu haben, zur Geltung
[kam]“.50 Für den Zentralverband gab es zudem den nicht uninteressanten Nebenas-
pekt, dass die Mitarbeiter der Behörden damit aus den eigenen Reihen kamen, denn
die allermeisten Kriegsbeschädigten waren auch Mitglieder des Verbandes. Die Kritik
49 Fahringer/Büsch/Liebl, Kriegsbeschädigtenfürsorge, S. 61.
50 Karl Grundei, Meine Urlaubsreise, in : Der Invalide, Nr. 16 v. 15.8.1919, S. 5–7, hier S. 5. In diesem
Zitat wird zum einen die Intention sichtbar, die Kriegsbeschädigtenversorgung dem staatlichen Zu-
griff weitgehend entziehen zu wollen. Zum anderen streift der hier aufgebaute Gegensatz zwischen der
Anwendung „starrer Gesetzesparagrafen“ und der von „Mitgefühl“ geleiteten Fürsorge ein Thema, das
vor allem in der angloamerikanischen Forschung im Hinblick auf das dem österreichischen durchaus
ähnliche deutsche Versorgungsmodell behandelt wurde ; siehe vor allem Deborah Cohen, The War Come
Home. Disabled Veterans in Britain and Germany, 1914–1939, Berkeley-Los Angeles-London 2001 ;
Robert Weldon Whalen, Bitter Wounds. German Victims of the Great War, 1914–1939, Ithaca-London
1984. Beide Autoren kommen zum Schluss, dass letztlich die bürokratisierte Form der Versorgung in
Deutschland für die mangelnde Integration der Kriegsopfer in die Nachkriegsgesellschaft verantwortlich
gewesen sei. Diese zweifellos bedenkenswerte Schlussfolgerung dürfte allerdings für Österreich, aber
letztlich wohl auch für Deutschland, etwas zu kurz gegriffen sein.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918