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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 339 -
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339Das Verfahren vorher noch nicht im öffentlichen Dienste gestanden waren, sondern aus anderen Be- rufen stammten und zum größten Teil eben aus den Heilanstalten entlassen oder aus dem Kriege heimgekehrt waren“,49 wie Franz Fahringer, langjähriger Leiter der Inva- lidenentschädigungskommission Wien, schreibt. Sie waren also aus vielerlei Gründen für die administrativen Arbeiten nur beschränkt geeignet. Selbst wenn ein Teil die- ser Kritik dem Standesdünkel geschuldet war, den etablierte Beamte gegen die neuen „Kollegen“ gehegt haben mögen, ist es doch nachvollziehbar, dass die Aufnahme einer großen Zahl von ungeschulten Kräften tatsächlich zu einigen Problemen bei der Ab- arbeitung der Anträge führen musste. Die Funktionäre des Zentralverbandes befanden sich in dieser Frage wieder in ei- nem gewissen Dilemma. Einerseits verlangten sie die Anstellung von Kriegsbeschä- digten in den Invalidenentschädigungskommissionen. Andererseits kamen sie nicht umhin, im Laufe der Zeit einzugestehen, dass die äußerst langsame Bearbeitung der Anträge wenigstens zum Teil eben gerade daraus resultierte. Trotzdem konnte von der Forderung, in den neuen Ämtern nur Kriegsbeschädigte zu beschäftigen, nicht abgerückt werden. Die Argumentation war dabei sehr einfach und ist beispielhaft do- kumentiert im Bericht eines führenden Funktionärs der ersten Jahre. Er betonte nach einer Rundreise durch halb Österreich in Bezug auf die Personalfrage in den IEKs und den Invalidenämtern, dass „unser[em] Grundsatz ,die Leiden eines Kriegsinvaliden kann nur wieder ein Kriegsinvalider beurteilen‘“ noch viel stärker zum Durchbruch verholfen werden müsse, „da bei einem Nichtinvaliden immer nur der starre Gesetz- paragraph, aber sehr selten das Mitgefühl, oder sagen wir noch besser, das Gefühl, die Leiden eines Kriegsinvaliden am eigenen Körper verspürt zu haben, zur Geltung [kam]“.50 Für den Zentralverband gab es zudem den nicht uninteressanten Nebenas- pekt, dass die Mitarbeiter der Behörden damit aus den eigenen Reihen kamen, denn die allermeisten Kriegsbeschädigten waren auch Mitglieder des Verbandes. Die Kritik 49 Fahringer/Büsch/Liebl, Kriegsbeschädigtenfürsorge, S.  61. 50 Karl Grundei, Meine Urlaubsreise, in : Der Invalide, Nr. 16 v. 15.8.1919, S.  5–7, hier S.  5. In diesem Zitat wird zum einen die Intention sichtbar, die Kriegsbeschädigtenversorgung dem staatlichen Zu- griff weitgehend entziehen zu wollen. Zum anderen streift der hier aufgebaute Gegensatz zwischen der Anwendung „starrer Gesetzesparagrafen“ und der von „Mitgefühl“ geleiteten Fürsorge ein Thema, das vor allem in der angloamerikanischen Forschung im Hinblick auf das dem österreichischen durchaus ähnliche deutsche Versorgungsmodell behandelt wurde ; siehe vor allem Deborah Cohen, The War Come Home. Disabled Veterans in Britain and Germany, 1914–1939, Berkeley-Los Angeles-London 2001 ; Robert Weldon Whalen, Bitter Wounds. German Victims of the Great War, 1914–1939, Ithaca-London 1984. Beide Autoren kommen zum Schluss, dass letztlich die bürokratisierte Form der Versorgung in Deutschland für die mangelnde Integration der Kriegsopfer in die Nachkriegsgesellschaft verantwortlich gewesen sei. Diese zweifellos bedenkenswerte Schlussfolgerung dürfte allerdings für Österreich, aber letztlich wohl auch für Deutschland, etwas zu kurz gegriffen sein.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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