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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 340 -
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340 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes an der schleppenden Bearbeitung der Rentenanträge fiel aus verständlichen Gründen daher meist eher verhalten und vorsichtig aus. Nachdem die Arbeiter-Zeitung im August 1920 den Brief eines Kriegsbeschädigten aus Wien abdruckte, in dem sich dieser bitter über die Missstände in der Kriegsbe- schädigtenfürsorge insgesamt und insbesondere über die langsame Bearbeitung der Rentenanträge beklagte, gab die Zeitung dem Zentralverband die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Erneut zeigt sich in dieser Stellungnahme, dass der Zen- tralverband weder einen scharfen Konfrontationskurs gegenüber der Regierung ein- schlagen noch die in den Ämtern tätigen Kriegsbeschädigten kritisieren wollte. Aus- führlich versuchte er zunächst, die Komplexität des Systems darzustellen, indem er etwa die oben erwähnten notwendigen Anfragen an Pensionsliquidaturen sowie Un- terhaltskommissionen beschrieb, um schließlich wieder darauf aufmerksam zu machen, dass nicht das Gesetz, sondern die Inflation das Problem sei : „Das Invalidenentschädigungsgesetz vom April 1919 war mindestens zur Zeit seiner Entste- hung eines der besten und fortgeschrittensten des Kontinents. Die Teuerung hat aber die an- gesetzten Renten unzulänglich gemacht. Doch ist das nicht bloß bei den Invalidenrenten, son- dern auch bei allen sonstigen Einnahmen der Fall ; die Löhne, Gehalte und sonstigen aus den Gesetzen erfließenden Bareinkommen werden durchwegs ständig unzulänglicher. Es wurden schon Teuerungszulagen zu den Renten beschlossen, aber die Auszahlung ist in den meisten Fällen noch rückständig ; die Riesenstadt Wien macht die Sache besonders schwierig.“51 Zur Personalfrage nimmt das Schreiben zurückhaltend, aber doch deutlich Stellung : „Die Invaliden hatten stürmisch verlangt, daß die Angestellten der Invalidenämter und der Invalidenentschädigungskommissionen durchwegs Invalide sein sollen. Wie findet man aber in ihren Reihen genügend geschulte Rechnungsbeamte ?“52 Trotzdem stand der Zentralverband hinter den Beamten der Invalidenentschädigungs- kommissionen, die letztlich auch die Hauptprofiteure eines von ihm nachhaltig ge- forderten und im Jahr 1921 verabschiedeten Gesetzes waren, das Kriegsbeschädigte bei der Aufnahme in den pragmatisierten Bundesdienst begünstigte.53 Bei dieser Ge- legenheit sahen sich die Landesverbände Wien und Niederösterreich des Zentralver- 51 „Die Beschwerden der Kriegsinvaliden“, in : Arbeiter-Zeitung v. 11.8.1920, S.  6f, hier S.  6. Das Schrei- ben des Zentralverbandes ist äußerst ausführlich und beschreibt in sehr differenzierter Weise und frei von Polemik, wo die Probleme im Einzelnen angesiedelt waren. 52 Ebd., S.  7. 53 BGBl 1921/90 ; vgl. ausführlicher zu diesem Gesetz Kapitel 12.1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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