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358 Die Praxis des Invalidenentschädigungsgesetzes
Zum anderen wurde der Katalog der staatlich finanzierten orthopädischen Hilfsmittel
erweitert.118 Als größten Erfolg feierte der Zentralverband aber den bis dahin massivs-
ten Eingriff in das IEG, nämlich die Schaffung einer sogenannten Einheitsrente, die
an die Stelle der bis dahin auf Basis von Vorbildungsstufe bzw. früherem Einkommen
bemessenen Rente trat.119 Künftig sollte abgesehen von der MdE-Stufe lediglich die
Ortsklasse die Höhe der Rente beeinflussen. Der Begriff „Einheitsrente“ war also nicht
korrekt gewählt, blieben doch nach wie vor Abstufungen erhalten, doch er avancierte
zu einem geradezu klassenkämpferischen Terminus. Der Zentralverband rechtfertigte
diese Abänderung nämlich damit, dass auf diese Weise „die durch die verschiedene
Bemessung der Renten je nach der Vorbildung des Geschädigten zu Tage tretenden
Klassengegensätze beseitigt werden sollen“,120 und vergaß dabei scheinbar, dass die Ab-
leitung der Rentenhöhe von der Vorbildung bzw. dem früheren Einkommen121 von ihm
ursprünglich mitbeschlossen und bis zum März 1922122 nie infrage gestellt, geschweige
denn als Manifestation von Klassengegensätzen denunziert worden war. Trotzdem war
es gerade die Abänderung des IEG in diesem Punkt, die die Funktionäre des Zentral-
verbandes nun als ihren Verhandlungserfolg verbuchten. Die Einführung der Einheits-
rente bedeutete aber in letzter Konsequenz nichts anderes als die Rückkehr zu jenem
Prinzip der Kriegsbeschädigtenversorgung, das in der Monarchie in Geltung war und
schon im Ersten Weltkrieg mannigfacher Kritik ausgesetzt gewesen war – die Rück-
118 Der Regierungsvorlage zum Gesetz ist zu entnehmen, dass damit vor allem auf die Forderung nach
Finanzierung sogenannter Selbstfahrerwagen Rücksicht genommen wurde ; Sten. Prot. NR 1. GP, III.
Session, 1922, Beilage Nr. 1045, S.
9. Die Vertreter des Zentralverbandes hätten zusätzlich gerne einen
gesetzlichen Anspruch der Kriegsblinden auf einen Führerhund normiert. Nachdem die Vertreter des
Sozialministeriums zwar darauf bestanden, Hunde weiterhin nur auf Antrag zu bewilligen, aber zusag-
ten, die Mittel zu erhöhen, wurde diese Forderung wieder fallen gelassen ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb,
Kt. 1399, 13509/1922, Sitzung der Invalidenfürsorgekommission, v. 22. und 23.5.1922.
119 Vgl. Kapitel 3.5.4 und Kapitel 3.5.5.
120 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1399, 13509/1922, Sitzung der Invalidenfürsorgekommission, v. 22.
und 23.5.1922, S. 8. Das Zitat ist hier in der unkorrigierten Form wiedergegeben ; in Abänderung des
ursprünglichen Sinnes heißt es in der handschriftlich korrigierten Fassung des Protokolls fälschlich,
dass „durch die verschiedene Bemessung der Renten nach der Vorbildung des Geschädigten die zu
Tage tretenden Klassengegensätze beseitigt werden sollen“.
In der Praxis spielte tatsächlich in der überwiegenden Zahl der Fälle nur die Vorbildung eine Rolle,
da viele Anspruchswerber aufgrund ihres geringen Alters vor der Militärdienstleistung noch kein Ein-
kommen gehabt hatten oder aber die Erhebung eines solchen Einkommens auf unüberwindliche Pro-
bleme stieß, da es keine Aufzeichnungen darüber gab ; ebd., Kt. 1399, 13327/1922, Protokoll über die
interministeriellen Vorverhandlungen zur VII. Novelle zum IEG, v. 2. und 3.5.1922.
121 Zu den Details der Rentenbemessung nach diesen Parametern vgl. Kapitel 3.5.4 und Kapitel 3.5.5.
122 Die Forderung nach einer Einheitsrente findet sich erstmals in jener Denkschrift des Zentralverbandes,
die schließlich zur 7. Novelle des IEG führen sollte ; „Denkschrift“, in : Der Invalide, Nr. 3 v. 15.3.1922,
S. 1.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918