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Fonds der karitativen Kriegsbeschädigtenfürsorge
Die erste Nummer des Invaliden, der Zeitung des Zentralverbandes, enthielt eine Liste
mit Forderungen, die, wie das Organ selbstbewusst festhält, bereits am 21. November
1918 „beim Staatsamte für soziale Fürsorge durchberaten wurden“.2 Neben vielen an-
deren – zum Teil viel stärker den Kern der Kriegsbeschädigtenversorgung treffenden –
Anliegen finden sich dort auch folgende Punkte :
„Reservierung von 50 Prozent aus dem auf Deutschösterreich entfallenden Ertrage der Li-
quidierung der Krongüter für die Kriegsbeschädigten. […]
Liquidierung des fideikommissarischen Grundbesitzes, Verwendung desselben zur Grün-
dung von Renten-, beziehungsweise Genossenschaftsgütern für Kriegsbeschädigte […].
Das bei der Sachdemobilisierung freiwerdende Material ist in erster Linie gegen billiges
Entgelt Kriegsbeschädigten zur Aufrichtung ihrer bürgerlichen Existenz zur Verfügung zu
stellen. […]
Subvention des Zentralverbandes mit K 50.000,– jährlich.“3
Was – so möchte man meinen – könnte besser als Beweis für den Einfluss der Kriegs-
beschädigten bzw. ihrer Vertretungen auf die Politik herhalten, als die Tatsache, dass
diese und noch eine durchaus ansehnliche Reihe weiterer Forderungen von den Re-
gierungen im Laufe der folgenden Jahre in der einen oder anderen Weise tatsächlich
erfüllt wurden ? So gelang es etwa relativ bald, die Besitztümer des Familienversor-
gungsfonds des Hauses Habsburg in den sogenannten Kriegsgeschädigtenfonds ein-
zubringen. Auch Erlöse der Sachdemobilisierung wurden der Kriegsbeschädigtenfür-
sorge zugeführt, wie die Staatsstellen überhaupt grundsätzlich bestrebt waren, durch
die Einhebung von verschiedenen Abgaben Finanzmittel für den Ausbau der Kriegs-
beschädigtenversorgung zu akquirieren. Selbst einer Finanzierung des Zentralverban-
des versperrten sie sich nicht.
Diesen durchaus eindrucksvollen Verhandlungserfolgen stand aber eine Realität
gegenüber, die immer wieder aufs Neue schmerzhaft deutlich machte, dass der Weg
von der guten Idee zur segensreichen Realisierung ein äußerst steiniger sein konnte
und vor allem die Umsetzung oft nicht hielt, was man sich von ihr versprochen hatte.
Es kann vorweg festgehalten werden, dass kaum eine der zwischen 1918 und 1921
entwickelten, mehr oder weniger originellen Ideen, wie Geldmittel zu erlösen oder
Privilegierungen festzuschreiben seien, mittelfristig jene Erfolge zeitigte, die man sich
zunächst von ihr erhofft hatte. Dort, wo Finanzmittel akquiriert wurden, war es die
2 „Denkschrift der Forderungen der Kriegsbeschädigten“, in : Der Invalide. Offizielles Organ des Zentral-
verbandes der deutschösterreichischen Kriegsbeschädigten, Nr. 1 v. November 1918, S. 3f, hier S. 3.
3 Ebd.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918