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370 Staatliche Fürsorge jenseits des Invalidenentschädigungsgesetzes
grassierende Inflation, die die Erträge der Abgaben ebenso auffraß wie die Renten, die
Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene bezogen. Dort, wo Gesetze geschaffen wurden,
die eine positive Diskriminierung der Kriegsbeschädigten auf dem Arbeitsmarkt zum
Ziel hatten – darauf wird in einem späteren Kapitel eingegangen4 –, war es die man-
gelnde Erfahrung der Beteiligten, die die praktische Durchführung der verschiedenen
Maßnahmen auf unvorhergesehene Schwierigkeiten stießen ließ – sei es, dass sich
durch die Begünstigung der Kriegsbeschädigten Dritte in ihren Rechten beschnitten
fühlten und sich wehrten, sei es, dass sich die Praxis als wesentlich komplexer erwies,
als es in der Planung vorhergesehen worden war. Kurzfristig allerdings dürfte die Be-
deutung dieses Komplexes der Kriegsbeschädigtenpolitik jenseits des IEG vor allem in
Hinblick auf eine „Ruhigstellung“ der Kriegsbeschädigten eine äußerst wichtige Rolle
gespielt haben. Gegenüber dem Staatsamt für Finanzen unterstrich Staatssekretär Ha-
nusch jedenfalls die Bedeutung des Vorhandenseins solcher Geldtöpfe, aus welchen
Unterstützungen vergeben werden konnten, wenn er schreibt :
„Nicht zum geringsten Teil ist es der Wirkung dieser Unterstützung zu danken, daß die Inva-
lidenschaft während der wiederholten kritischen Perioden seit dem Zusammenbruche stets
wieder so weit beruhigt werden konnte, daß es zu ärgeren Unruhen nicht gekommen ist.“5
Um jene Gelder zu verwalten, die als Mittel für die Kriegsbeschädigtenfürsorge über
das IEG hinaus bereitgestellt wurden, schuf man verschiedene Fonds. Bereits in der
Monarchie existierte eine unüberschaubare Anzahl solcher Versorgungsfonds, welchen
jeweils spezielle Aufgaben in Hinblick auf eine „erweiterte“ Kriegsbeschädigten- und
Hinterbliebenenversorgung zugekommen waren. Der wichtigste Fonds – der Kaiser
und König Karl Kriegsfürsorge-Fonds6 – bestand über den Zerfall der Monarchie
hinaus und wurde nach Kriegsende vom Staatsamt für soziale Fürsorge verwaltet. Aus
diesem Fonds erhielten Kriegsbeschädigte zunächst Beihilfen zur Überbrückung von
Notlagen sowie Unterstützungen bei „Existenzgründungen“. Da aber die übrigen
Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie ebenfalls Ansprüche auf die Fondsmittel
anmeldeten, war dem Staatsamt der Zugriff auf die Gelder ab dem 1. Februar 1919
verwehrt.7 Das Versiegen dieser einen – und in den ersten Nachkriegsmonaten zentra-
4 Vgl. Kapitel 12.
5 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1366, 15193/1919, Hanusch an StAfF v. 20.5.1919.
6 Der Fonds, der durch die Allerhöchste Entschließung v. 10.5.1917 gegründet worden war, fasste mehrere
bis dahin nebeneinander bestehende Fonds zusammen ; K.k. Ministerium für soziale Fürsorge, Mittei-
lungen über Fürsorge für Kriegsbeschädigte, Wien 1918, S. 17f ; Statut, in : ebd., S. 135–137.
7 Dies geht aus einem Schreiben hervor, das Staatssekretär Hanusch persönlich verfasste ; AT-OeStA/
AdR BMfsV Kb, Kt. 1366, 15193/1919, Hanusch an StAfF v. 20.5.1919.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918