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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 373 -
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373Die Sachdemobilisierungsabgabe : Kriegsgüter für Kriegsbeschädigte „in der Form eines freiwilligen Beitrages zur Invalidenfürsorge in Deutschösterreich in Barem einzuheben“.13 Ob der eingehobene Beitrag tatsächlich als ein freiwilliger zu bezeichnen war, sei dahingestellt. Jedenfalls sollten die aus der Abgabe gewonnenen Mittel in den oben erwähnten Spezialfonds für Kriegsbeschädigtenfürsorge fließen, der beim Staatsamt für soziale Verwaltung eingerichtet wurde.14 Erstaunlicherweise gab es zunächst keine klaren Vorgaben, wofür die Erlöse aus der Abgabe zu verwenden seien. Erster Nutznießer dürfte jedenfalls der Zentralverband selbst gewesen sein, der sich bereits am 18. Jänner 1919 beim Staatsamt für soziale Verwaltung für den Erhalt einer Subvention in der Höhe von Kr 50.000 bedankte, die aus den Einnahmen der eben erst geschaffenen Sachdemobilisierungsabgabe stammten.15 Neben den erwähnten Zahlungen an Kriegsbeschädigtenorganisationen  – in der Folge sollten auch andere Vereinigungen Subventionszahlungen erhalten  – wurde das Fondsvermögen hauptsächlich dazu genützt, Kriegsbeschädigten Darlehen zu gewähren, die ihnen die Gründung einer beruflichen Existenz ermöglichen sollten. Dabei stellte sich rasch heraus, dass die Mittel des Fonds nicht ausreichten, um die zahlreich eintreffenden Einzelansuchen von Kriegsbeschädigten um derartige Darle- hen allesamt zu befriedigen.16 Bereits im September 1919 zeichnete sich ab, dass der Spezialfonds „seiner gänzlichen Erschöpfung“17 entgegenging, daher stand man im Staatsamt vor der Frage, ob er künftig nur der Befriedigung von Darlehensansuchen von Einzelpersonen dienen sollte, oder aber umgekehrt nur der Unterstützung der Kriegsopferorganisationen.18 13 Erlass des Staatsamtes für Kriegs- und Übergangswirtschaft v. 10.1.1919, zit. nach Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1919, S.  95. Die Idee für die Schaffung der Abgabe dürfte von Funktionären des Zentralverbandes an das Staatsamt herangetragen worden sein, das legt wenigstens ein Schreiben des Zentralverbandes an das Staatsamt für soziale Verwaltung nahe, in dem sich dieser dafür bedankt, dass die Einhebung der Abgabe bewilligt worden sei ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1557, Sa 37, I. Teil, 4435/1918. 14 Die Vergabe der Fondsgelder sollte im Einvernehmen mit der „organisierten Invalidenschaft“ durchgeführt werden. Um bei der Verteilung der Mittel mitzuwirken, erhielt der Zentralverband daher das Recht, drei Ver- treter namhaft zu machen ; Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1919, S.  96. Für die Verwaltung der Gelder war Johann Schiller zuständig, der zugleich Beamter der Anstalt und hochrangi- ger Funktionär des Zentralverbandes war ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1557, Sa 37, I. Teil, 4689/1919. 15 Ebd., Kt. 1557, Sa 37, I. Teil, 2509/1919. 16 Ebd., Kt. 1557, Sa 37, I. Teil, 13760/1919. Das Staatsamt für soziale Verwaltung bat Vertreter des Zen- tralverbandes für den 19.5.1919 zu einer Besprechung, um ein Regelung dafür zu finden, nach welchen Kriterien die Ansuchen behandelt werden sollten. Wie im Akt zu lesen ist, erklärte sich der Zentralver- band bereit, in der Invalidenschaft mahnend und aufklärend dahin zu wirken, dass der Fonds im Interesse der Allgemeinheit geschont werden müsse und eine pünktliche Rückzahlung der Raten notwendig sei. 17 Ebd., Kt. 1557, Sa 37, I. Teil, 24157/1919. 18 Ebd. Dem Akt ist nicht zu entnehmen, wie die Entscheidung in dieser Frage ausfiel, die weitere Ent-
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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