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376 Staatliche Fürsorge jenseits des Invalidenentschädigungsgesetzes
schwerten Lebensverhältnisse geradezu versagt.“28 Angesichts der weitgehend leeren
Staatskasse entdeckten erstmals auch die Vertreter des Zentralverbandes plötzlich und
ganz entgegen der sonst verfolgten Linie, dass es gar nicht (ausschließlich) der Staat
sei, der für die Versorgung der Kriegsopfer zu sorgen habe, sondern die Gesellschaft.29
Die renommierte deutsche Zeitschrift Soziale Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt,
die die Entwicklung der Sozialgesetzgebung auch in Österreich genau beobachtete,
konnte dem Ideenreichtum des österreichischen Gesetzgebers im Fall der Spielabgabe
offenbar nur wenig abgewinnen. In einer kurzen Notiz zu dem Vorhaben wurde im-
plizit das Scheitern der Maßnahme prophezeit, nicht ohne gleichzeitig einer – wohl
protestantisch fundierten – moralischen Entrüstung darüber Ausdruck zu verleihen,
dass durch das österreichische Gesetz dem öffentlichen Spielen womöglich die die-
sem – nach Ansicht des Autors – zweifellos innewohnende Anrüchigkeit genommen
werden könnte :
„Der Gesetzgeber scheint sich der Hoffnung hinzugeben, daß die so leicht zu hinterziehen-
den Spielabgaben williger entrichtet werden, wenn sie für einen wohltätigen Zweck bestimmt
sind ; möge er damit Recht haben. Daß dadurch dem Spiel der Anschein eines wohltätigen
Unternehmens verliehen wird, an dem weite Kreise der Bevölkerung geradezu ein Interesse
gewinnen, erscheint jedoch höchst bedenklich.“30
Die Schwierigkeiten freilich, die die Gesetzwerdung des Vorschlages um nahezu ein
Jahr verzögerten, waren weit prosaischer : Sobald die Pläne des Staatsamtes bekannt
geworden waren, regte sich heftigster Widerstand vonseiten des Gastgewerbes. Be-
sonders lautstark protestierte die Genossenschaft der Kaffeesieder gegen die Einführung
der Spielabgabe, da sie massive Umsatzeinbrüche für das eigene Gewerbe befürchtete.
Beispielhaft sei ein Artikel aus dem Morgen zitiert, der das Ergebnis eines Treffens der
Genossenschaftsmitglieder zusammenfasst :
„Eine große Reihe von Vorstandsmitgliedern gab in der Debatte der Meinung Ausdruck, daß
bei Annahme dieses Gesetzentwurfes das Spielen in den Kaffeehäusern überhaupt aufhören
würde, wodurch nicht nur die Kaffeehausinhaber geschädigt würden, sondern auch der Staat
28 Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 320, S. 1.
29 So formulierte „Kamerad Berger“, ein Funktionär des Zentralverbandes, auf einer Veranstaltung Anfang
Jänner 1920 : „Nicht der Staat, sondern die Gesellschaft hat uns zu versorgen. Aufgabe des Staates ist nur,
Schutzgesetze zu schaffen“, zit. nach „Die Einigung der Wiener Invalidenschaft“, in : Der Invalide, Nr. 2
v. 15.1.1920, S. 2f, hier S. 3.
30 „Finanzierung der deutschösterreichichischen Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge“,
in : Soziale Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt, 29 (1920) 51, Sp. 1216.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918