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387Vereinssubventionierung
: eine „Kollektivfürsorge“
Ein Vielfaches der Vereinssubventionen floss in individuelle Unterstützungen, Beklei-
dungs- und Lebensmittelaktionen.75 Für die Vereine waren die Subventionen, die sie
einerseits für die laufenden Verwaltungsausgaben, andererseits aber auch für verschie-
denste Sonderaktivitäten, wie etwa Landaufenthalte für Kinder von Invaliden oder
Witwen, beantragten, immer zu niedrig. Es war aber auch dem Staatsamt „recht au-
genscheinlich, wie unzulänglich der Kredit“76 für diese Zwecke war. Im Verwaltungs-
jahr 1920/1921 war dann überhaupt kein entsprechender Budgetposten mehr vorge-
sehen ; man beabsichtigte, die Zuschüsse aus dem Kriegsopferfonds zu entnehmen.77
Doch dessen Beirat, in dem auch Vertreter des Zentralverbandes Sitz und Stimme
hatten, hielt eine fortlaufende Subventionierung der Vereinsadministrationen nicht
für wünschenswert, „weil die Organisationen dadurch scheinbar in eine Art Abhän-
gigkeitsverhältnis kommen“78 würden. Das mag ein Teil der Befürchtungen gewesen
sein, auf der geldgebenden Seite stand aber wohl vor allem die Sorge im Vordergrund,
dass die wiederholte Subventionierung ein Gewohnheitsrecht schaffen könnte. Der
Zentralverband, der – speziell in der Anfangszeit, als der bürokratische Apparat der
Kriegsbeschädigtenfürsorge noch nicht aufgebaut war – quasi-staatliche Aufgaben
übernommen hatte, indem er etwa staatliche Gelder verteilte, pflegte jedenfalls ein
sehr ambivalentes Verhältnis zu den Staatsstellen, die ihm Gegner und Partner zu-
gleich waren. Die Einhebung von Mitgliedsbeiträgen, die schließlich doch eingeführt
wurde, schuf zwar eine gewisse Unabhängigkeit, doch ein Verein von der Größe des
Zentralverbandes konnte sich nicht gänzlich aus Mitgliedsbeiträgen erhalten. Außer-
dem durften die Beiträge angesichts der sozialen Lage der Klientel nicht hoch sein,
und hinzu kam, dass auch die Zahlungsmoral vieler Mitglieder schlecht war. Daher
musste der Zentralverband in seiner Geschichte wiederholt streng darauf verweisen,
dass die Leistungen des Verbandes nur in Anspruch nehmen durfte, wer auch zahlte :
„Ohne Mitgliedsbuch ist jede Vorsprache im Sekretariat des Verbandes völlig zweck-
los !“,79 schärfte er seinen Mitgliedern ein.
Der Zentralverband versuchte – wie übrigens alle anderen Kriegsbeschädigtenver-
bände auch – auf vielfältigste Weise, zusätzliche Gelder zu lukrieren. Welche Ak-
75 Bis Ende 1919 hatte das Staatsamt für soziale Verwaltung 15 Mio. Kr für Kriegsbeschädigte und Kriegs-
hinterbliebene aufgewandt ; Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1920, S.
127.
Für das Verwaltungsjahr 1919/1920 war eine Subvention für Kriegsbeschädigtenorganisationen in der
Gesamthöhe von Kr 200.000 vorgesehen ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1560, Sa 106, 23978/1919.
76 Ebd., Kt. 1560, Sa 106, 23978/1919.
77 Ebd., Kt. 1564, Sa 120, 15980/1921.
78 Ebd., Kt. 1564, Sa 120, 21745/1921. Kleine Organisationen sollten gar nicht gefördert werden, „um
nicht die Zersplitterung der Invalidenschaft und die Vereinsmeierei zu fördern“ ; ebd.
79 Der Invalide, Nr. 5 v. 31.5.1926, S. 2. Vgl. auch die Regel, dass Beratung nur erhielt, wer mit seiner Bei-
tragsleistung nicht mehr als drei Monate im Rückstand war ; ebd., Nr. 8 v. 31.8.1926, S. 5.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918