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393Kriegsbeschädigte
Bundesangestellte
sonstigen öffentlichen Körperschaften“1 war dementsprechend eine prominent platzierte
Forderung in der ersten Denkschrift des Zentralverbandes vom November 1918. Bereits
während des Ersten Weltkrieges hatte sich gezeigt, dass zahlreiche Kriegsbeschädigte
nach ihrer medizinischen Wiederherstellung – und sofern ihnen aufgrund ihrer Beschä-
digung eine Rückkehr in ihren ursprünglichen Beruf verwehrt war
– danach strebten, im
Staatsdienst unterzukommen.2 Bei Kriegsende fanden sich daher viele Kriegsbeschä-
digte als sogenannte Kriegsaushilfskräfte in staatlichen Institutionen wieder.
Der keineswegs in erster Linie durch die eingestellten Kriegsbeschädigten aufge-
blähte Beamtenapparat, den die junge Republik von der Monarchie geerbt hatte, bil-
dete jedoch eine der größten Belastungen für das Staatsbudget. Hier weitere Personen
aufzunehmen, schien fast ausgeschlossen. Bereits im November 1918 beschäftigte sich
der Kabinettsrat damit, wie mit dem „Personalüberfluss“ umzugehen sei. Als erste
Maßnahme wurde ein absoluter Aufnahmestopp für den gesamten Staatsdienst ver-
fügt, in weiterer Folge entschied der Kabinettsrat, die Kriegsaushilfskräfte abzubauen.3
Beide Beschlüsse hatten zunächst keinerlei Ausnahmeregelung für Kriegsbeschädigte,
die im Staatsdienst untergekommen waren, vorgesehen. Geleitet von der – wohl nicht
ganz unbegründeten – Sorge, es könnten gerade die Kriegsbeschädigten als erste von
einem Personalabbau betroffen sein, versuchte das Staatsamt für soziale Fürsorge (erst
vom 15. März 1919 an hieß es Staatsamt für soziale Verwaltung), Ausnahmeregelun-
gen für diese Personengruppe zu erreichen. Wie der Leiter der zuständigen Sektion,
Otto Gasteiger, festhielt, sah sich das Staatsamt zu dieser Maßnahme auch insofern
veranlasst, als sein Vorgänger, das k. k. Ministerium für soziale Fürsorge, während des
Krieges Kriegsbeschädigten
„immer den Vorzug vor Augen gestellt [hat], den eine Staatsanstellung durch die sichere
Gewähr einer dauernden Versorgung bietet, und hat derart auch viele[n] seinem Schutze
empfohlenen Personen zu Posten bei staatlichen Ämtern verholfen, die diese im Vertrauen
bezogen, dort ständig untergebracht zu sein.“4
Gasteiger war sich wohl bewusst, dass es angesichts des ohnehin überdimensionierten
Beamtenapparates nicht möglich sein werde, weitere Kriegsbeschädigte im Staats-
1 „Denkschrift der Forderungen der Kriegsbeschädigten“, in : Der Invalide, Nr. 1 v. November 1918, S. 3f,
hier S. 3.
2 Vgl. Kapitel 5.2.3.
3 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1365, 4701/1919, Kabinettsratsbeschlüsse v. 23.11.1918 (Aufnahme-
stopp) und v. 2.12.1918 (Kündigung der Aushilfskräfte).
4 Ebd., Kt. 1365, 4701/1919, Aktennotiz Gasteiger v. 26.2.1919. Gasteiger verfasste diesen Text für Ferdi-
nand Hanusch, damit dieser ihn im Kabinettsrat einbringt.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918