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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 394 -
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394 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration dienst unterzubringen, er plädierte aber dafür, bereits beschäftigte von den Abbau- maßnahmen auszunehmen : „Mit dieser Begünstigung der Kriegsbeschädigten würden weite Kreise der Invalidenschaft beschwichtigt werden, die durch die vollzogenen Entlassungen und die grundsätzliche Ver- weigerung der Aufnahme in den Staatsdienst in Bestürzung gerieten und sich mit dringli- chen Beschwerden an das Staatsamt für soziale Fürsorge wandten.“5 Schließlich wies Gasteiger auch darauf hin, dass der Staat in dieser Frage eine beson- dere Verantwortung trage, ja dass es letztlich von seinem Verhalten abhänge, ob das Leitprinzip des österreichischen Weges der Kriegsbeschädigtenversorgung  – Integra- tion durch Arbeit  – erfolgreich umgesetzt werden konnte : „Hiebei hat es [das Staatsamt für soziale Fürsorge, AdA], wie bereits zu wiederholten Malen vorher, betont, dass namentlich der Staat dazu berufen ist, durch sein vorbildliches Vorgehen auch in allen anderen Arbeitgebern die Erkenntnis wachzurufen, dass die Verwendung von Kriegsbeschädigten nicht nur eine humane Rücksicht für gebrochene Existenzen, sondern auch eine soziale Pflicht ist, weil der Gesellschaft sonst Kräfte, die trotz ihrer verminderten Fähigkeit noch betätigt werden können, gänzlich verloren gingen und die Allgemeinheit durch Verausgabung von Unterstützungsgeldern ungleich schwerer belastet würde.“6 Wie nicht anders zu erwarten, hatten auch die Funktionäre des Zentralverbandes eine klare Vorstellung von der Verantwortung des Staates als tatsächlichen bzw. potenziel- len Arbeitgebers für Kriegsbeschädigte. Bereits im Dezember 1918 versammelten sich invalide Staatsangestellte, um einen an die Regierung adressierten Forderungskata- log zu verabschieden. Die von dieser Versammlung erhobenen Forderungen gingen  – grob gesprochen  – in zwei Richtungen. Zum einen sollten bereits im Staatsdienst beschäftigte Kriegsbeschädigte besondere Privilegien erhalten, insbesondere sollten sie von jeglichem Personalabbau ausgenommen werden, zum anderen aber sollten auch Bestimmungen geschaffen werden, die Kriegsbeschädigte bei Neuanstellungen im Bundesdienst gegenüber allen übrigen Bewerbern bevorzugten. Als Sofortmaß- nahme wurde verlangt, sämtliche weibliche Hilfskräfte, die im Bundesdienst beschäf- tigt waren, durch Kriegsbeschädigte zu ersetzen.7 Speziell diese letzte Forderung war 5 Ebd. 6 Ebd. 7 J. Vietoris, Bericht über die Tätigkeit des Staatsangestelltenausschusses bis 15. März 1919, in : Der Inva- lide, Nr. 8 v. 15.4.1919, S.  5.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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