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394 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
dienst unterzubringen, er plädierte aber dafür, bereits beschäftigte von den Abbau-
maßnahmen auszunehmen :
„Mit dieser Begünstigung der Kriegsbeschädigten würden weite Kreise der Invalidenschaft
beschwichtigt werden, die durch die vollzogenen Entlassungen und die grundsätzliche Ver-
weigerung der Aufnahme in den Staatsdienst in Bestürzung gerieten und sich mit dringli-
chen Beschwerden an das Staatsamt für soziale Fürsorge wandten.“5
Schließlich wies Gasteiger auch darauf hin, dass der Staat in dieser Frage eine beson-
dere Verantwortung trage, ja dass es letztlich von seinem Verhalten abhänge, ob das
Leitprinzip des österreichischen Weges der Kriegsbeschädigtenversorgung – Integra-
tion durch Arbeit – erfolgreich umgesetzt werden konnte :
„Hiebei hat es [das Staatsamt für soziale Fürsorge, AdA], wie bereits zu wiederholten Malen
vorher, betont, dass namentlich der Staat dazu berufen ist, durch sein vorbildliches Vorgehen
auch in allen anderen Arbeitgebern die Erkenntnis wachzurufen, dass die Verwendung von
Kriegsbeschädigten nicht nur eine humane Rücksicht für gebrochene Existenzen, sondern
auch eine soziale Pflicht ist, weil der Gesellschaft sonst Kräfte, die trotz ihrer verminderten
Fähigkeit noch betätigt werden können, gänzlich verloren gingen und die Allgemeinheit
durch Verausgabung von Unterstützungsgeldern ungleich schwerer belastet würde.“6
Wie nicht anders zu erwarten, hatten auch die Funktionäre des Zentralverbandes eine
klare Vorstellung von der Verantwortung des Staates als tatsächlichen bzw. potenziel-
len Arbeitgebers für Kriegsbeschädigte. Bereits im Dezember 1918 versammelten sich
invalide Staatsangestellte, um einen an die Regierung adressierten Forderungskata-
log zu verabschieden. Die von dieser Versammlung erhobenen Forderungen gingen –
grob gesprochen – in zwei Richtungen. Zum einen sollten bereits im Staatsdienst
beschäftigte Kriegsbeschädigte besondere Privilegien erhalten, insbesondere sollten
sie von jeglichem Personalabbau ausgenommen werden, zum anderen aber sollten
auch Bestimmungen geschaffen werden, die Kriegsbeschädigte bei Neuanstellungen
im Bundesdienst gegenüber allen übrigen Bewerbern bevorzugten. Als Sofortmaß-
nahme wurde verlangt, sämtliche weibliche Hilfskräfte, die im Bundesdienst beschäf-
tigt waren, durch Kriegsbeschädigte zu ersetzen.7 Speziell diese letzte Forderung war
5 Ebd.
6 Ebd.
7 J. Vietoris, Bericht über die Tätigkeit des Staatsangestelltenausschusses bis 15. März 1919, in : Der Inva-
lide, Nr. 8 v. 15.4.1919, S. 5.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918