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395Kriegsbeschädigte
Bundesangestellte
bereits während des Krieges von mehreren Seiten an das Ministerium herangetragen
worden, ohne dass dies aber je zu Konsequenzen geführt hätte.8 In den ersten Nach-
kriegstagen wandte sich der eben erwähnte Chef der Kriegsbeschädigtensektion, Otto
Gasteiger, explizit gegen diese Idee. Es stehe zwar außer Zweifel, dass sich der Staat
bei der Anstellung von Kriegsbeschädigten seiner Vorbildfunktion gegenüber privaten
Unternehmen bewusst sein müsse, „andererseits stehe aber ebenso ausser Frage, dass
der Staat seine Aufgaben auf sozialem Gebiete schlecht erfüllen würde, wenn er seine
weiblichen Angestellten ent[ließ] und brotlos machte, um an ihre Stelle Kriegsinvalide
zu setzen.“9
Dass Berufsarbeit von Frauen als Bedrohung der geltenden Geschlechterrollenauf-
teilung begriffen wurde und Kriegsbeschädigte wenig Solidarität mit einer anderen,
gewissermaßen ebenfalls benachteiligten Gruppe aufbrachten, zeigte sich daran, dass
die Forderung, Frauen aus dem Staatsdienst zu entlassen, wiederholt auftauchte. Al-
lenfalls Kriegerwitwen wurde eine eigene Erwerbsarbeit zugestanden, im Grunde aber
sollte – ginge es nach den männlichen Kriegsbeschädigten – der durch den Krieg
verursachte und als Anomalie empfundene Zustand weiblicher Berufstätigkeit wieder
beseitigt werden. Solche Forderungen bezeugen auch, an welcher hierarchischen Stelle
sich Kriegsbeschädigte selbst positionierten, wenn sie ihre Chancen auf dem Arbeits-
markt einschätzten ; es gab da offenbar nur noch die Gruppe der weiblichen Arbeits-
kräfte, die eindeutig unter ihnen rangierte. Diese Gruppe bot ihnen aber – indem sie
sich über sie stellten – zugleich zumindest einen letzten Rest männlichen beruflichen
Selbstbewusstseins. Obwohl sich also der Wunsch, Frauen mögen den Arbeitsmarkt
wieder verlassen, durchaus häufig findet, kam es nie zu einer Diskussion dieses Themas
und Gegenäußerungen wie jene Gasteigers blieben die absolute Ausnahme.
Am deutlichsten offenbarte sich die von Gasteiger geforderte Vorbildfunktion des
Staates für die Gesellschaft im Zuge der Rekrutierung des Personals für die 1919 neu
geschaffenen Invalidenentschädigungskommissionen, bei der tatsächlich ein Großteil
der eingestellten Kräfte aus den Reihen der Kriegsbeschädigten kam.10 Was zunächst
aber keinesfalls geplant gewesen war, nämlich die Überführung dieser provisorisch
angestellten Kriegsbeschädigten in den Beamtenstatus, entwickelte sich sehr bald zur
zentralen Forderung der Kriegsbeschädigtenvertreter. Ab Herbst 1919 verlangten die
Funktionäre ein Gesetz, das alle kriegsbeschädigten Vertragsbediensteten automa-
tisch zu Beamten und damit unkündbar machen sollte.11 Vordergründig schienen die
8 Z. B. AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1361, 15644/1918 ; ebd., Kt. 1364, 1910/1918 ; ebd., Kt. 1364,
4290/1918.
9 Ebd., Kt. 1364, 1910/1918.
10 Vgl. dazu genauer Kapitel 10.2.
11 Anfang Dezember 1919 kam es zu einem Zusammentreffen von Vertretern aller drei Parlamentsparteien
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918