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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 395 -
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395Kriegsbeschädigte Bundesangestellte bereits während des Krieges von mehreren Seiten an das Ministerium herangetragen worden, ohne dass dies aber je zu Konsequenzen geführt hätte.8 In den ersten Nach- kriegstagen wandte sich der eben erwähnte Chef der Kriegsbeschädigtensektion, Otto Gasteiger, explizit gegen diese Idee. Es stehe zwar außer Zweifel, dass sich der Staat bei der Anstellung von Kriegsbeschädigten seiner Vorbildfunktion gegenüber privaten Unternehmen bewusst sein müsse, „andererseits stehe aber ebenso ausser Frage, dass der Staat seine Aufgaben auf sozialem Gebiete schlecht erfüllen würde, wenn er seine weiblichen Angestellten ent[ließ] und brotlos machte, um an ihre Stelle Kriegsinvalide zu setzen.“9 Dass Berufsarbeit von Frauen als Bedrohung der geltenden Geschlechterrollenauf- teilung begriffen wurde und Kriegsbeschädigte wenig Solidarität mit einer anderen, gewissermaßen ebenfalls benachteiligten Gruppe aufbrachten, zeigte sich daran, dass die Forderung, Frauen aus dem Staatsdienst zu entlassen, wiederholt auftauchte. Al- lenfalls Kriegerwitwen wurde eine eigene Erwerbsarbeit zugestanden, im Grunde aber sollte  – ginge es nach den männlichen Kriegsbeschädigten  – der durch den Krieg verursachte und als Anomalie empfundene Zustand weiblicher Berufstätigkeit wieder beseitigt werden. Solche Forderungen bezeugen auch, an welcher hierarchischen Stelle sich Kriegsbeschädigte selbst positionierten, wenn sie ihre Chancen auf dem Arbeits- markt einschätzten ; es gab da offenbar nur noch die Gruppe der weiblichen Arbeits- kräfte, die eindeutig unter ihnen rangierte. Diese Gruppe bot ihnen aber  – indem sie sich über sie stellten  – zugleich zumindest einen letzten Rest männlichen beruflichen Selbstbewusstseins. Obwohl sich also der Wunsch, Frauen mögen den Arbeitsmarkt wieder verlassen, durchaus häufig findet, kam es nie zu einer Diskussion dieses Themas und Gegenäußerungen wie jene Gasteigers blieben die absolute Ausnahme. Am deutlichsten offenbarte sich die von Gasteiger geforderte Vorbildfunktion des Staates für die Gesellschaft im Zuge der Rekrutierung des Personals für die 1919 neu geschaffenen Invalidenentschädigungskommissionen, bei der tatsächlich ein Großteil der eingestellten Kräfte aus den Reihen der Kriegsbeschädigten kam.10 Was zunächst aber keinesfalls geplant gewesen war, nämlich die Überführung dieser provisorisch angestellten Kriegsbeschädigten in den Beamtenstatus, entwickelte sich sehr bald zur zentralen Forderung der Kriegsbeschädigtenvertreter. Ab Herbst 1919 verlangten die Funktionäre ein Gesetz, das alle kriegsbeschädigten Vertragsbediensteten automa- tisch zu Beamten und damit unkündbar machen sollte.11 Vordergründig schienen die 8 Z. B. AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1361, 15644/1918 ; ebd., Kt. 1364, 1910/1918 ; ebd., Kt. 1364, 4290/1918. 9 Ebd., Kt. 1364, 1910/1918. 10 Vgl. dazu genauer Kapitel 10.2. 11 Anfang Dezember 1919 kam es zu einem Zusammentreffen von Vertretern aller drei Parlamentsparteien
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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