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396 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
Vertreter aller Parteien dieses Anliegen zu unterstützen, was sich am deutlichsten in
einer im Juni 192012 verabschiedeten und an die Regierung gerichteten Resolution
ausdrückte, in der verlangt wurde, dass im Parlament eine Gesetzesvorlage eingebracht
werde, „durch die das Anstellungsverhältnis der invaliden Staatsangestellten bei der
bevorstehenden Reform des staatlichen Dienstwesens sichergestellt wird.“13 Trotz
dieses parlamentarischen Auftrages sollte es noch rund acht Monate dauern, bis das
Parlament tatsächlich eine einschlägige gesetzliche Regelung erließ. Während dieser
Zeit machten die Kriegsbeschädigtenvertreter gehörigen Druck. Der Invalide forderte
in regelmäßigen Abständen die Beschlussfassung des Gesetzes.
Ein Dilemma, vor dem die Staatsverwaltung stand, manifestiert sich recht anschau-
lich in einem angeblichen Ausruf des späteren christlichsozialen Sozialministers Jo-
sef Resch, der zu dieser Zeit noch das Amt eines Unterstaatssekretärs im Staatsamt
für soziale Verwaltung bekleidete. Anlässlich des Empfangs einer Abordnung von
Kriegsbeschädigten Anfang Oktober 1920 soll Resch gesagt haben : „Man kann doch
nicht die Gesunden entlassen und die Invaliden alle behalten !“14 Den Funktionären
des Zentralverbandes diente dieser Ausruf als Beleg für die mangelnde Unterstützung
durch die politisch Verantwortlichen. Tatsächlich weist der Ausspruch Reschs aber
vor allem auf ein Problem hin, vor dem nicht nur die Staatsverwaltung, sondern die
gesamte Wirtschaft stand : Jenseits aller Lippenbekenntnisse, was die Berechtigung
der Forderungen der Kriegsbeschädigten oder die erwünschte Vorbildwirkung des
Staates bei der Beschäftigung von Invaliden betraf, gab es auch die Befürchtung, eine
positive Diskriminierung würde ein Heer nicht vollwertiger Arbeitskräfte im Staats-
dienst schaffen. Auch Privatbetriebe stellten lieber einen körperlich gesunden Mann
an als einen Invaliden, selbst wenn der Posten Letzteres erlauben würde – so einfach
beschrieb die Invalidenentschädigungskommission Vorarlberg das Problem gegenüber
dem Staatsamt für soziale Verwaltung.15
Zunächst versuchte das Staatsamt für Finanzen allem Anschein nach, die Ausar-
beitung eines Gesetzesentwurfes zu verzögern ; man zeigte sich lediglich bereit, bei
mit Vertretern des Staatsangestelltenausschusses des Zentralverbandes. Anlässlich dieses Treffens sagten
die Parteienvertreter allesamt „größtmögliche Unterstützung“ zu ; „Kriegsbeschädigte Staatsangestellte“,
in : Der Invalide, Nr. 1 v. 1.1.1920, S. 2f, hier S. 2.
12 Sowohl sozialdemokratische als auch christlichsoziale Abgeordnete brachten im Dezember 1919 An-
träge im Parlament ein, die von der Regierung Begünstigungen für kriegsbeschädigte Staatsangestellte
forderten ; Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 590 und Nr. 607. Die Anträge wurden an den
Finanz- und Budgetausschuss überwiesen und schließlich im Juni 1920 im Parlament beraten ; ebd., II.
Session, 87. Sitzung v. 8.6.1920, S. 2892f.
13 Ebd., II. Session, 1920, Beilage Nr. 839.
14 „Wie sie uns gesinnt sind“, in : Der Invalide, Nr. 19 v. 16.10.1920, S. 2.
15 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1562, Sa 115, 20388/20, IEK Vorarlberg an StAfsV v. 12.2.1920.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918