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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 396 -
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396 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration Vertreter aller Parteien dieses Anliegen zu unterstützen, was sich am deutlichsten in einer im Juni 192012 verabschiedeten und an die Regierung gerichteten Resolution ausdrückte, in der verlangt wurde, dass im Parlament eine Gesetzesvorlage eingebracht werde, „durch die das Anstellungsverhältnis der invaliden Staatsangestellten bei der bevorstehenden Reform des staatlichen Dienstwesens sichergestellt wird.“13 Trotz dieses parlamentarischen Auftrages sollte es noch rund acht Monate dauern, bis das Parlament tatsächlich eine einschlägige gesetzliche Regelung erließ. Während dieser Zeit machten die Kriegsbeschädigtenvertreter gehörigen Druck. Der Invalide forderte in regelmäßigen Abständen die Beschlussfassung des Gesetzes. Ein Dilemma, vor dem die Staatsverwaltung stand, manifestiert sich recht anschau- lich in einem angeblichen Ausruf des späteren christlichsozialen Sozialministers Jo- sef Resch, der zu dieser Zeit noch das Amt eines Unterstaatssekretärs im Staatsamt für soziale Verwaltung bekleidete. Anlässlich des Empfangs einer Abordnung von Kriegsbeschädigten Anfang Oktober 1920 soll Resch gesagt haben : „Man kann doch nicht die Gesunden entlassen und die Invaliden alle behalten !“14 Den Funktionären des Zentralverbandes diente dieser Ausruf als Beleg für die mangelnde Unterstützung durch die politisch Verantwortlichen. Tatsächlich weist der Ausspruch Reschs aber vor allem auf ein Problem hin, vor dem nicht nur die Staatsverwaltung, sondern die gesamte Wirtschaft stand : Jenseits aller Lippenbekenntnisse, was die Berechtigung der Forderungen der Kriegsbeschädigten oder die erwünschte Vorbildwirkung des Staates bei der Beschäftigung von Invaliden betraf, gab es auch die Befürchtung, eine positive Diskriminierung würde ein Heer nicht vollwertiger Arbeitskräfte im Staats- dienst schaffen. Auch Privatbetriebe stellten lieber einen körperlich gesunden Mann an als einen Invaliden, selbst wenn der Posten Letzteres erlauben würde  – so einfach beschrieb die Invalidenentschädigungskommission Vorarlberg das Problem gegenüber dem Staatsamt für soziale Verwaltung.15 Zunächst versuchte das Staatsamt für Finanzen allem Anschein nach, die Ausar- beitung eines Gesetzesentwurfes zu verzögern ; man zeigte sich lediglich bereit, bei mit Vertretern des Staatsangestelltenausschusses des Zentralverbandes. Anlässlich dieses Treffens sagten die Parteienvertreter allesamt „größtmögliche Unterstützung“ zu ; „Kriegsbeschädigte Staatsangestellte“, in : Der Invalide, Nr. 1 v. 1.1.1920, S.  2f, hier S.  2. 12 Sowohl sozialdemokratische als auch christlichsoziale Abgeordnete brachten im Dezember 1919 An- träge im Parlament ein, die von der Regierung Begünstigungen für kriegsbeschädigte Staatsangestellte forderten ; Sten. Prot. KN, II. Session, 1919, Beilage Nr. 590 und Nr. 607. Die Anträge wurden an den Finanz- und Budgetausschuss überwiesen und schließlich im Juni 1920 im Parlament beraten ; ebd., II. Session, 87. Sitzung v. 8.6.1920, S.  2892f. 13 Ebd., II. Session, 1920, Beilage Nr. 839. 14 „Wie sie uns gesinnt sind“, in : Der Invalide, Nr. 19 v. 16.10.1920, S.  2. 15 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1562, Sa 115, 20388/20, IEK Vorarlberg an StAfsV v. 12.2.1920.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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