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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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401Kriegsbeschädigte Bundesangestellte der Ueberleitungsaktion ergebenden Schwierigkeiten mit dem Ersuchen heran […], die unterstehenden Stellen anzuweisen, jeden sich ergebenden Personalbedarf bei der Ev.Stelle anzusprechen“.34 Als sich daraufhin das Finanzministerium mit einem konkreten Bedarf an die Evidenzstelle wandte, konnte diese seinem Wunsch nach 20 „Konzeptskräften“ nicht nachkommen, da keine geeigneten Kriegsbeschädigten zur Verfügung standen.35 Bis September 1922 waren von den in Auflösung befindlichen Dienststellen insge- samt 641 kriegsbeschädigte Bundesangestellte an die Evidenzstelle übergeben worden, die aber ihrerseits lediglich 182 „auf definitive oder voraussichtlich definitiv werdende Dienstposten“36 vermitteln konnte. Die Unvermittelbaren wurden an eine „Sammel- stelle für kriegsbeschädigte Bundesangestellte“ überwiesen, was rein abrechnungstech- nische Gründe gehabt haben dürfte, denn diese Kriegsbeschädigten fielen dann in den „Gebührenstand“ der für sie zuständigen Invalidenentschädigungskommission.37 Ende November 1922 stellte die Evidenzstelle ihre Tätigkeit schließlich ein. Mit dem 1. Dezember 1922 gingen ihre Agenden an den Ersparungskommissär der Bun- desregierung über. Bereits Mitte 1922 hatte das Parlament aber mit dem sogenannten Abbaugesetz ein auch für die kriegsbeschädigten Bundesangestellten folgenschweres und der Intention des Gesetzes über das Dienstverhältnis der kriegsbeschädigten Bun- desangestellten diametral entgegengesetztes Gesetzeswerk verabschiedet. Dieses hatte das Ziel, den Personalstand im Bundesdienst deutlich zu senken.38 In der Durchfüh- rungsverordnung zum Gesetz war nun nur noch die Rede davon, dass auf die kriegsbe- schädigten Bundesangestellten „nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen“ sei.39 Dass sich diese Rücksicht nur auf ein Mindestmaß beschränken würde, verdeutlicht ein Erlass des Sozialministeriums, der  – „um allfälligen Missverständnissen seitens der kriegsbeschädigten Bundesangestellten vorzubeugen“  – darauf aufmerksam machte, 34 Ebd., Kt. 1408, 37074/1922, Bericht über die Tätigkeit der Evidenzstelle für kb. B.A. v. 22.11.1922, Erlass v. 28.10.1921, Nr. 24212. 35 Ebd., Kt. 1389, 26356/1921, Schreiben v. 12.10.1921. 36 Ebd., Kt. 1408, 37074/1922, Bericht über die Tätigkeit der Evidenzstelle für kb. B.A. v. 22.11.1922. 37 Ebd. 38 BGBl 1922/499. 39 BGBl 1922/719, Art XI Abs 1. Finanzminister August Ségur sprach in einer Parlamentsrede davon, dass der Personalstand des Bundes um mindestens 10–15 % verringert werden müsse ; Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, 117. Sitzung v. 21.6.1922, S.  3832. Mit der Unterzeichnung der Genfer Protokolle am 4.10.1922 verpflichtete sich die Republik zu einem noch wesentlich drastischeren Personalabbau : Von den 276.890 Bundesbediensteten, die am 1.10.1922 gezählt wurden, sollten bis zum 30.6.1924 in mehreren Etappen 100.000 Bedienstete, d. h. mehr als ein Drittel, abgebaut werden. Tatsächlich verrin- gerte sich der Personalstand in dieser Zeitspanne um 84.362 Personen ; Walter Kleindel, Die Chronik Österreichs, Dortmund 1984, S.  328f.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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