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401Kriegsbeschädigte
Bundesangestellte
der Ueberleitungsaktion ergebenden Schwierigkeiten mit dem Ersuchen heran […],
die unterstehenden Stellen anzuweisen, jeden sich ergebenden Personalbedarf bei
der Ev.Stelle anzusprechen“.34 Als sich daraufhin das Finanzministerium mit einem
konkreten Bedarf an die Evidenzstelle wandte, konnte diese seinem Wunsch nach 20
„Konzeptskräften“ nicht nachkommen, da keine geeigneten Kriegsbeschädigten zur
Verfügung standen.35
Bis September 1922 waren von den in Auflösung befindlichen Dienststellen insge-
samt 641 kriegsbeschädigte Bundesangestellte an die Evidenzstelle übergeben worden,
die aber ihrerseits lediglich 182 „auf definitive oder voraussichtlich definitiv werdende
Dienstposten“36 vermitteln konnte. Die Unvermittelbaren wurden an eine „Sammel-
stelle für kriegsbeschädigte Bundesangestellte“ überwiesen, was rein abrechnungstech-
nische Gründe gehabt haben dürfte, denn diese Kriegsbeschädigten fielen dann in den
„Gebührenstand“ der für sie zuständigen Invalidenentschädigungskommission.37
Ende November 1922 stellte die Evidenzstelle ihre Tätigkeit schließlich ein. Mit
dem 1. Dezember 1922 gingen ihre Agenden an den Ersparungskommissär der Bun-
desregierung über. Bereits Mitte 1922 hatte das Parlament aber mit dem sogenannten
Abbaugesetz ein auch für die kriegsbeschädigten Bundesangestellten folgenschweres
und der Intention des Gesetzes über das Dienstverhältnis der kriegsbeschädigten Bun-
desangestellten diametral entgegengesetztes Gesetzeswerk verabschiedet. Dieses hatte
das Ziel, den Personalstand im Bundesdienst deutlich zu senken.38 In der Durchfüh-
rungsverordnung zum Gesetz war nun nur noch die Rede davon, dass auf die kriegsbe-
schädigten Bundesangestellten „nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen“ sei.39 Dass
sich diese Rücksicht nur auf ein Mindestmaß beschränken würde, verdeutlicht ein
Erlass des Sozialministeriums, der – „um allfälligen Missverständnissen seitens der
kriegsbeschädigten Bundesangestellten vorzubeugen“ – darauf aufmerksam machte,
34 Ebd., Kt. 1408, 37074/1922, Bericht über die Tätigkeit der Evidenzstelle für kb. B.A. v. 22.11.1922,
Erlass v. 28.10.1921, Nr. 24212.
35 Ebd., Kt. 1389, 26356/1921, Schreiben v. 12.10.1921.
36 Ebd., Kt. 1408, 37074/1922, Bericht über die Tätigkeit der Evidenzstelle für kb. B.A. v. 22.11.1922.
37 Ebd.
38 BGBl 1922/499.
39 BGBl 1922/719, Art XI Abs 1. Finanzminister August Ségur sprach in einer Parlamentsrede davon,
dass der Personalstand des Bundes um mindestens 10–15 % verringert werden müsse ; Sten. Prot. NR
1. GP, III. Session, 117. Sitzung v. 21.6.1922, S. 3832. Mit der Unterzeichnung der Genfer Protokolle
am 4.10.1922 verpflichtete sich die Republik zu einem noch wesentlich drastischeren Personalabbau :
Von den 276.890 Bundesbediensteten, die am 1.10.1922 gezählt wurden, sollten bis zum 30.6.1924 in
mehreren Etappen 100.000 Bedienstete, d. h. mehr als ein Drittel, abgebaut werden. Tatsächlich verrin-
gerte sich der Personalstand in dieser Zeitspanne um 84.362 Personen ; Walter Kleindel, Die Chronik
Österreichs, Dortmund 1984, S. 328f.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918