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403Kriegsbeschädigte
Bundesangestellte
einer Kriegsbeschädigung erinnerten, die sie bisher – um etwa Leistungen aus dem
Titel des IEG zu erhalten – nicht geltend gemacht hatten. Und obwohl die Durch-
führungsverordnung zu dem Gesetz klare Anweisungen enthielt, wie in solchen Fällen
hinsichtlich der Feststellung der MdE vorzugehen sei, dürfte es in der Praxis immer
wieder vorgekommen sein, dass diese Beamten nicht kommissionell begutachtet wur-
den, wie dies nach dem IEG eigentlich notwendig gewesen wäre. Stattdessen wurde
eine vermeintliche Beschädigung oft ohne eingehende Untersuchung, lediglich amts-
ärztlich protokolliert – daher die Bezeichnung „Protokollarinvalide“ – und vor allem,
so die Kritik des Zentralverbandes, der ursächliche Zusammenhang zwischen Kriegs-
dienstleistung und Beschädigung nicht ausreichend geprüft. Im August 1921 war im
Invaliden äußerst Fragwürdiges zu lesen :
„Das Gesetz hat, was nicht vorauszusehen war, die Lust Invalider zu werden, in vielen und
zumeist höheren Bundesbeamten geweckt. Eine Hochflut von Neuanmeldungen geht den
Invalidenentschädigungskommissionen zu. […] Interessant sind die ,Leiden‘, die die Herren
zum besten geben. Alte, wohl- und selbsterworbene Lues (in einem Bundesland haben 90
Prozent der jetzigen Anspruchswerber diese Krankheit ,im Felde‘ erworben), Rheumatismus,
Ischias, sonstige Wunschkrankheiten und Neurosen (es fehlt nur seniler Marasmus [Kräf-
teverfall, AdA]) ; Musterkrankheiten, die beim Militär mit Anbinden und Arrest ,geheilt‘
wurden und die in der Republik mit unter 15 Prozent bezeichnet, oder mangels Kausalität
abgewiesen werden.“42
Der Autor dieser Zeilen begab sich – bewusst oder unbewusst – auf dünnes Eis, wur-
den die Funktionäre des Zentralverbandes doch im Allgemeinen nicht müde, gerade
die Militärstrafen, die während des Krieges verhängt worden waren, immer wieder
als Ausdruck der Unmenschlichkeit des überwundenen Systems anzuprangern. Und
auch die Verhöhnung der „Herren“ und ihrer „Leiden“ konterkarierte die Haltung
des Verbandes zu Fragen der medizinischen Begutachtung – eine Haltung, die sich
sonst gerade dadurch auszeichnete, dass die engherzige Auslegung der Kausalität, d. h.
des Zusammenhanges von Kriegsdienst und Beschädigung, kritisierte wurde.43 Es ist
schwer zu beurteilen, ob der Zorn des Funktionärs von bloßem Neid gespeist war
oder ob er tatsächlich eine gewisse Berechtigung hatte. Nachdem die Diskussion je-
42 „Die neuen Invaliden“, in : Der Invalide, Nr. 16 v. 25.8.1921, S. 2.
43 In einer späteren Ausgabe forderte ein Schreiber – indem er sich zu einer Beschwerde darüber versteigt,
dass die begutachtenden Ärzte eben keine Militärärzte seien und daher den Zusammenhang von Kriegs-
dienst und Beschädigung gar nicht beurteilen könnten – implizit gar, die Begutachtungen bei den Inva-
lidenentschädigungskommissionen wieder von Militärärzten durchführen zu lassen ; „Ungerechtigkeiten
bei der Invalidenbemessung“, in : ebd., Nr. 19 v. 10.10.1921, S. 3f.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918