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405Kriegsbeschädigte
Bundesangestellte
als dieses Begünstigungsgesetz für die kriegsbeschädigten Bundesangestellten geschaffen
wurde, sich der Begünstigung dieses Gesetzes dadurch teilhaftig gemacht haben, daß sie sich
zu Protokollarinvaliden erklären ließen“.49
Auch wenn die Frage, ob die „Protokollarinvaliden“ eher ein virtuelles Thema waren
oder ob ihre Zahl tatsächlich in die Hunderte ging, nicht wirklich beantwortet werden
kann, weist die Diskussion über die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Begünsti-
gungen auf ein der gesamten Entschädigungsgesetzgebung innewohnendes Problem
hin, das mit den Schlagworten Treffsicherheit bzw. Missbrauch charakterisiert werden
kann. Konkurrierten jedoch bei der Diskussion um die Rentenhöhe die sogenannten
Leichtbeschädigten mit den Schwerbeschädigten,50 war dies also eine innerhalb der
Gruppe der Kriegsbeschädigten geführte Diskussion, so schien hier die Konfliktlinie
zwischen „echten“ und „falschen“ Kriegsbeschädigten zu verlaufen, wobei die „fal-
schen“ Kriegsbeschädigten zugleich jene sozial höher stehenden Personen („höhere
Bundesbeamte“, „Herren“) waren, von denen man annahm, dass sie es sich immer
schon richten konnten. Da konnte es dann schon vorkommen, dass plötzlich allein die
Fronterfahrung das entscheidende Kriterium sein sollte, das die Inanspruchnahme von
Begünstigungen rechtfertigte :
„Die Zone, in der man kriegsbeschädigt werden könnte, sollte nicht gar zu weit rückwärts
verlegt werden. Die Invaliden der Kampffront dürfen unter keiner Bedingung benachteiligt
werden durch die Unverfrorenheit derer, die nichts anderes als ,Konjunkturkriegsbeschädigte‘
sind.“51
Bei der Durchsicht der Zeitung des Zentralverbandes fällt auf, dass dessen Interesse
an der Frage der kriegsbeschädigten Bundesangestellten als Folge dieses Streites sehr
bald nach der Verabschiedung des Gesetzes im Jänner 1921 rapide sank und bes-
tenfalls noch durch die „Aufdeckung“ von tatsächlichen oder vermeintlichen Miss-
brauchsfällen geweckt wurde. Der wesentlichste Schwachpunkt des Gesetzes lag si-
cherlich in dem Missverständnis darüber, was sein eigentliches Ziel sein sollte. Seitens
des Zentralverbandes scheint man davon ausgegangen zu sein, dass die Staatsanstellung
vor allem eine Form der Versorgung darstellte, während die Praxis sehr rasch zeigte,
dass jene Behörden, die tatsächlich Personalbedarf hatten, lediglich leistungsfähige
Arbeitskräfte wollten, was wiederum dazu führte, dass sie nicht nur kein gesteigertes
49 Sten. Prot. NR 2. GP, IV. Session, Sitzung v. 26.6.1924, S. 1271.
50 Vgl. Kapitel 10.3.4.
51 „Kleine Rundschau“, in : Der Invalide, Nr. 19 v. 10.10.1921, S. 3f, hier S. 4.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918