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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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405Kriegsbeschädigte Bundesangestellte als dieses Begünstigungsgesetz für die kriegsbeschädigten Bundesangestellten geschaffen wurde, sich der Begünstigung dieses Gesetzes dadurch teilhaftig gemacht haben, daß sie sich zu Protokollarinvaliden erklären ließen“.49 Auch wenn die Frage, ob die „Protokollarinvaliden“ eher ein virtuelles Thema waren oder ob ihre Zahl tatsächlich in die Hunderte ging, nicht wirklich beantwortet werden kann, weist die Diskussion über die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Begünsti- gungen auf ein der gesamten Entschädigungsgesetzgebung innewohnendes Problem hin, das mit den Schlagworten Treffsicherheit bzw. Missbrauch charakterisiert werden kann. Konkurrierten jedoch bei der Diskussion um die Rentenhöhe die sogenannten Leichtbeschädigten mit den Schwerbeschädigten,50 war dies also eine innerhalb der Gruppe der Kriegsbeschädigten geführte Diskussion, so schien hier die Konfliktlinie zwischen „echten“ und „falschen“ Kriegsbeschädigten zu verlaufen, wobei die „fal- schen“ Kriegsbeschädigten zugleich jene sozial höher stehenden Personen („höhere Bundesbeamte“, „Herren“) waren, von denen man annahm, dass sie es sich immer schon richten konnten. Da konnte es dann schon vorkommen, dass plötzlich allein die Fronterfahrung das entscheidende Kriterium sein sollte, das die Inanspruchnahme von Begünstigungen rechtfertigte : „Die Zone, in der man kriegsbeschädigt werden könnte, sollte nicht gar zu weit rückwärts verlegt werden. Die Invaliden der Kampffront dürfen unter keiner Bedingung benachteiligt werden durch die Unverfrorenheit derer, die nichts anderes als ,Konjunkturkriegsbeschädigte‘ sind.“51 Bei der Durchsicht der Zeitung des Zentralverbandes fällt auf, dass dessen Interesse an der Frage der kriegsbeschädigten Bundesangestellten als Folge dieses Streites sehr bald nach der Verabschiedung des Gesetzes im Jänner 1921 rapide sank und bes- tenfalls noch durch die „Aufdeckung“ von tatsächlichen oder vermeintlichen Miss- brauchsfällen geweckt wurde. Der wesentlichste Schwachpunkt des Gesetzes lag si- cherlich in dem Missverständnis darüber, was sein eigentliches Ziel sein sollte. Seitens des Zentralverbandes scheint man davon ausgegangen zu sein, dass die Staatsanstellung vor allem eine Form der Versorgung darstellte, während die Praxis sehr rasch zeigte, dass jene Behörden, die tatsächlich Personalbedarf hatten, lediglich leistungsfähige Arbeitskräfte wollten, was wiederum dazu führte, dass sie nicht nur kein gesteigertes 49 Sten. Prot. NR 2. GP, IV. Session, Sitzung v. 26.6.1924, S.  1271. 50 Vgl. Kapitel 10.3.4. 51 „Kleine Rundschau“, in : Der Invalide, Nr. 19 v. 10.10.1921, S.  3f, hier S.  4.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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