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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 410 -
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410 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration sich aus über alle zur Vergabe gelangenden Tabakverschleißgeschäfte zu informieren,72 findet sich ab Mitte August 1919 auf einer der letzten Seiten des Invaliden regelmäßig eine Liste der freigewordenen Tabaktrafiken abgedruckt.73 Im April 1920 konnte die Zeitung berichten, dass allein in Wien bereits 300 Inhabern von Trafiken gekündigt worden war, allerdings musste sie auch vermelden, dass erst 50 von diesen 300 Trafi- ken tatsächlich neu ausgeschrieben werden konnten, da  – wie nicht anders zu erwar- ten  – der überwiegende Teil der gekündigten Tabakverschleißer einen Rekurs gegen die Kündigung eingebracht hatte, wie überhaupt die Proteste von dieser Seite heftig waren.74 Vertreter der Trafikanten argumentierten : „Wir sind selbst fest davon überzeugt, daß den schwerstbetroffenen Kriegsopfern, den Kriegs- beschädigten eine grosszügige und dauernde Versorgung zuteil werden muß, jedoch glauben wir nicht, daß es notwendig ist, in grossen Massen auf Kosten anderer Opfer dieses heere [sic], sozial wirkende Ziel zu verfolgen und hoffen daher, daß es möglich sein wird, der hohen Regierung klar zu machen, daß man diese Fürsorgeaktion in gemilderter Form zur Durch- führung wird bringen können“.75 Als großes Problem stellte sich bald heraus, dass die Kündigung eines bestehenden Vertrages mit der staatlichen Monopolverwaltung nicht zugleich die Kündigung des Geschäftslokales bedeutete. Das führte dazu, dass kriegsbeschädigte Bewerber zwar eine Trafiklizenz in Händen hielten, das notwendige Geschäftslokal dazu aber oft nicht bekamen, da die früheren Inhaber der Lizenz, wenn sie neben Tabakprodukten noch andere Artikel wie Papier- oder Kurzwaren verkauft hatten, ihr Geschäft nun am bestehenden Standort mit eingeschränktem Sortiment weiterbetrieben. Teilweise dürfte dies zur paradoxen Praxis geführt haben, dass die neuen Lizenzinhaber den Verkauf der Tabakwaren dem nächstgelegenen Trafikanten oder sogar dem früheren Lizenzinhaber gegen Zahlung einer Provision übertrugen.76 72 Ebd., § 3. 73 Für jede zu vergebende Tabaktrafik wurden die Adresse und der Bruttoertrag aus dem Verkauf der Tabakwaren, Stempelmarken sowie allenfalls der Lottokollektur angegeben ; Der Invalide, ab Nr. 16 v. 15.8.1919. 74 Anfang 1922 berichtete der Invalide, dass die meisten Trafikkündigungen nun, nachdem die Rekurse der gekündigten Tabakverschleißer in der letzten Instanz abgewiesen worden waren, rechtswirksam seien ; „Die Trafikkündigungen rechtswirksam“, in : Der Invalide, Nr. 2 v. 15.2.1922, S.  3. 75 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1382, 6715/1921, Reichsorganisation der Kaufleute Österreichs v. 16.2.1921. 76 Über eine derartige Praxis wurde das Staatsamt für soziale Verwaltung erstmals Anfang Jänner 1920 informiert ; ebd., Kt. 1370, 1250/1920, StAfJ an StAfsV v. 7.1.1920. Der Landesverband Wien des Zentralverbandes machte das Sozialministerium 1922 neuerlich auf diese Sachlage aufmerksam. Dem
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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