Seite - 410 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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410 Maßnahmen zur beruflichen Reintegration
sich aus über alle zur Vergabe gelangenden Tabakverschleißgeschäfte zu informieren,72
findet sich ab Mitte August 1919 auf einer der letzten Seiten des Invaliden regelmäßig
eine Liste der freigewordenen Tabaktrafiken abgedruckt.73 Im April 1920 konnte die
Zeitung berichten, dass allein in Wien bereits 300 Inhabern von Trafiken gekündigt
worden war, allerdings musste sie auch vermelden, dass erst 50 von diesen 300 Trafi-
ken tatsächlich neu ausgeschrieben werden konnten, da – wie nicht anders zu erwar-
ten – der überwiegende Teil der gekündigten Tabakverschleißer einen Rekurs gegen
die Kündigung eingebracht hatte, wie überhaupt die Proteste von dieser Seite heftig
waren.74 Vertreter der Trafikanten argumentierten :
„Wir sind selbst fest davon überzeugt, daß den schwerstbetroffenen Kriegsopfern, den Kriegs-
beschädigten eine grosszügige und dauernde Versorgung zuteil werden muß, jedoch glauben
wir nicht, daß es notwendig ist, in grossen Massen auf Kosten anderer Opfer dieses heere
[sic], sozial wirkende Ziel zu verfolgen und hoffen daher, daß es möglich sein wird, der hohen
Regierung klar zu machen, daß man diese Fürsorgeaktion in gemilderter Form zur Durch-
führung wird bringen können“.75
Als großes Problem stellte sich bald heraus, dass die Kündigung eines bestehenden
Vertrages mit der staatlichen Monopolverwaltung nicht zugleich die Kündigung des
Geschäftslokales bedeutete. Das führte dazu, dass kriegsbeschädigte Bewerber zwar
eine Trafiklizenz in Händen hielten, das notwendige Geschäftslokal dazu aber oft
nicht bekamen, da die früheren Inhaber der Lizenz, wenn sie neben Tabakprodukten
noch andere Artikel wie Papier- oder Kurzwaren verkauft hatten, ihr Geschäft nun
am bestehenden Standort mit eingeschränktem Sortiment weiterbetrieben. Teilweise
dürfte dies zur paradoxen Praxis geführt haben, dass die neuen Lizenzinhaber den
Verkauf der Tabakwaren dem nächstgelegenen Trafikanten oder sogar dem früheren
Lizenzinhaber gegen Zahlung einer Provision übertrugen.76
72 Ebd., § 3.
73 Für jede zu vergebende Tabaktrafik wurden die Adresse und der Bruttoertrag aus dem Verkauf der
Tabakwaren, Stempelmarken sowie allenfalls der Lottokollektur angegeben ; Der Invalide, ab Nr. 16 v.
15.8.1919.
74 Anfang 1922 berichtete der Invalide, dass die meisten Trafikkündigungen nun, nachdem die Rekurse der
gekündigten Tabakverschleißer in der letzten Instanz abgewiesen worden waren, rechtswirksam seien ;
„Die Trafikkündigungen rechtswirksam“, in : Der Invalide, Nr. 2 v. 15.2.1922, S. 3.
75 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1382, 6715/1921, Reichsorganisation der Kaufleute Österreichs v.
16.2.1921.
76 Über eine derartige Praxis wurde das Staatsamt für soziale Verwaltung erstmals Anfang Jänner 1920
informiert ; ebd., Kt. 1370, 1250/1920, StAfJ an StAfsV v. 7.1.1920. Der Landesverband Wien des
Zentralverbandes machte das Sozialministerium 1922 neuerlich auf diese Sachlage aufmerksam. Dem
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918