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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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411Kriegsbeschädigte Trafikanten : Der Tabakverschleiß Der Zentralverband drängte die Regierung daher, eine Bestimmung zu erlassen, die es ermöglichte, Geschäftslokale zwangsweise anzufordern und sie den kriegsbeschädigten Tabakverschleißern zur Verfügung zu stellen. Anfang Jänner 1922 brachte Sozialminis- ter Franz Pauer tatsächlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Ministerrat ein.77 Obwohl die Vorlage sehr weitgehende Eingriffe in bestehende Verträge vorsah  – so hätte das Gesetz etwa erlaubt, „entbehrliche Teile von Geschäftsräumen, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes vom Geschäftsraume abtrennbar und selbständig benützbar sind“,78 zu akquirieren  –, waren die Funktionäre des Zentral- verbandes nicht zufrieden.79 Der Ministerrat segnete den Gesetzesentwurf trotzdem ab. Anfang Februar 1922 werde er im Parlament eingebracht und an den Sozialausschuss zur Beratung überwiesen, zu einer Beschlussfassung kam es jedoch nie.80 Der endgültige Umschwung zuungunsten kriegsbeschädigter Bewerber fand im Jahr 1923 statt. Ende Juli dieses Jahres wurden trotz heftiger Proteste des Zentral- verbandes die entscheidendsten Teile der Verordnung von 1919, jene Paragrafen, die die Kündigung von Tabakverschleißgeschäften möglich gemacht hatten, aufgehoben.81 Kriegsopfer blieben zwar nach wie vor gegenüber allen anderen Bewerbern bevorzugt, sie waren nun aber gezwungen, darauf zu warten, bis eine bestehende Tabaktrafik  – im Regelfall nach dem Tod des Inhabers  – frei wurde. Die Zusammensetzung der Ver- gabeausschüsse sowie des Berufungsausschusses82 blieb von der Änderung unberührt. 1927 wurde die Verordnung von 1919 zur Gänze aufgehoben, stattdessen traten im Schrei ben zufolge gab es in Wien ca. 200 derartige „Substitutionstrafiken“. Der Zentralverband ersuchte das Ministerium, bei der Stadt Wien zu intervenieren, damit diese die Aufstellung von Kiosken als Tabakverkaufsstellen gestattete. Im Akt wurde dazu vermerkt : „Die erwünschte Intervention erscheint dem BMfsV aus politischen Gründen nicht durchführbar“ ; ebd., Kt. 1401, 16372/1922, Schreiben v. 19.6.1922. 77 AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep MRP, TO-Pt. 11 zu 152 v. 3.1.1922. 78 Ebd., Beilage 7 zu 152 v. 3.1.1922, S.  2. Obwohl das Finanzressort ursprünglich größte Bedenken ge- gen die Möglichkeit der zwangsweisen Anforderung von Geschäftsräumen geäußert hatte  – die durch den Entzug der Lizenz ohnehin bereits empfindlich betroffenen Tabakverschleißer würden dadurch ein zweites Mal geschädigt  – stimmte es 1922 der Vorlage zu ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1370, 3867/1920, Schreiben v. 28.1.1920. 79 Die Funktionäre beschwerten sich im Besonderen darüber, dass den bisherigen Lokalinhabern die Mög- lichkeit eingeräumt werden sollte, gegen eine zwangsweise Kündigung Einspruch zu erheben ; „Fopperei oder Provokation“, in : Der Invalide, Nr. 3 v. 15.3.1922, S.  2. 80 Sten. Prot. NR 1. GP, III. Session, Sitzung v. 9.2.1922, S.  3035 ; ebd., III. Session, 1922, Beilage Nr. 731. 81 BGBl 1923/480. Anfang Juli erschien im Invaliden ein Artikel mit dem Titel „Auch die Trafiken sollen den Kriegsopfern vorenthalten werden !“ ; darin gab sich der Autor allerdings noch zuversichtlich : „Wir glauben nun nicht daran, daß es […] so schnell gelingen wird“ ; „Auch die Trafiken sollen den Kriegsop- fern vorenthalten werden !“, in : Der Invalide, Nr. 1 v. Juli 1923, S.  5. 82 StGBl 1919/285, § 4 bzw. § 13.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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