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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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13 Von der Offensive in die Defensive  – Der Zentralverband 1923 – 1938 13.1 Entwicklung bis 1934 13.1.1 Das Wendejahr 1923 Die vorangegangenen Kapitel legten das Hauptaugenmerk auf die ersten Jahren nach dem Krieg, in denen zweifellos die entscheidenden Maßnahmen zur Versorgung der Kriegsbeschädigten, ihrer Angehörigen sowie der Witwen und Waisen von gefalle- nen Soldaten getroffen wurden. In den fünf Jahren von Ende 1918 bis Ende 1923 erfolgte die grundlegende gesetzliche Regelung dieses vom Krieg übernommenen Versorgungsproblems. Ja, die allermeisten Gesetze waren nach einer nur 14 Monate währenden Phase auf den Weg gebracht. Wenn man die einzelnen Schritte chronologisch Revue passieren lässt, so war die Einführung der Sachdemobilisierungsabgabe sowie des aus ihren Einnahmen gespeis- ten Spezialfonds für Kriegsbeschädigtenfürsorge im Jänner 1919 der erste Akt, der österreichischen Kriegsbeschädigtenfürsorge Geld zuzuführen.1 Im April desselben Jahres folgten einerseits das Habsburgergesetz, das unter anderem festlegte, dass auch die Erträgnisse des Vermögens der ehemaligen Herrscherfamilie den Kriegsbeschä- digten zukommen sollten,2 und andererseits das in seiner Art europaweit erste In- validenentschädigungsgesetz, ein von der Konzeption her modernes, differenziertes Sozialgesetz, das nicht nur erstmals einen Rechtsanspruch der Kriegsbeschädigten auf staatliche Unterstützung normierte und ein ausgeklügeltes Rentensystem schuf, son- dern den Betroffenen selbst auch ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht einräumte.3 Im Mai 1919 wurde dann im Verordnungsweg festgelegt, dass Kriegsbeschädigte bei der Vergabe von Tabaktrafiken ein Vorzugsrecht erhalten sollten und dass zu diesem Zweck sogar in bestehende Verträge eingegriffen werden durfte.4 Der im Dezember 1919 geschaffene Kriegsgeschädigtenfonds war schließlich konkreter Ausdruck der im 1 Erlass des Staatsamtes für Kriegs- und Übergangswirtschaft v. 10.1.1919, zit. nach Staatsamt für soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1919, S.  95. 2 StGBl 1919/209, § 7. 3 StGBl 1919/245. 4 StGBl 1919/285.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
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