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432 Von der Offensive in die Defensive
– Der Zentralverband 1923 – 1938
Habsburgergesetz ausgesprochenen Zweckwidmung.5 Im Mai 1920 entstand mit der
Spielabgabe ein relativ eigenwilliger – und letztlich kurzlebiger – Behelf der Mittel-
akquirierung.6 Gelder, die auf dem Weg der Besteuerung des öffentlichen Spielens
für Kriegsbeschädigte lukriert wurden, flossen in den neuen Kriegsopferfonds. Der
Oktober 1920 brachte mit dem Invalidenbeschäftigungsgesetz das neben dem Inva-
lidenentschädigungsgesetz zweite zentrale – und auch dauerhafte – Gesetzeswerk auf
dem Gebiet der Kriegsbeschädigtenversorgung.7 Zugleich entstand ein vierter Fonds,
der sogenannte Ausgleichstaxfonds, der jene Gelder sammelte, mit denen sich Firmen
von der Verpflichtung, Kriegsbeschädigte zu beschäftigen, freikauften. Und schließlich
ist noch das im Jänner 1921erlassene Gesetz zu nennen, das Kriegsbeschädigte bei der
Aufnahme in den Bundesdienst privilegierte.8
All die genannten Maßnahmen waren Ergebnis intensiver Verhandlungen zwi-
schen dem Zentralverband, der wichtigsten Vertretung der Kriegsbeschädigten, und
dem bis Oktober 1920 sozialdemokratisch geführten Sozialministerium. Sie waren
auch Produkt der unsicheren Nachkriegszeit, in der einerseits die Angst vor Unruhen
die Politik nicht unmaßgeblich bestimmte und andererseits die wirtschaftliche Ent-
wicklung noch nicht in jener Abwärtsspirale gefangen war, welche die österreichischen
Regierungen ab 1922 mehr und mehr lähmen sollte. Die Phase bis 1923 brachten dann
keine wesentlichen Neuerungen mehr. Das Erreichte wurde modifiziert, was zumeist
Anpassung an die zunehmende Inflation bedeutete, und Sofortmaßnahmen liefen aus :
Die Sachdemobilisierung war Ende 1922 abgeschlossen und warf keine Mittel mehr
ab.9 Die Invalidenschulen schlossen im Februar 1923 ihre Pforten.10 Die Spielab-
gabe wurde das letzte Mal Ende März 1923 eingehoben11 und ab Juli 1923 war die
Bevorzugung kriegsbeschädigter Trafikanten durch Kündigung bestehender Verträge
nicht mehr gestattet.12 Auch die Verwaltung, die zur Abwicklung der Kriegsbeschä-
digtenfürsorge errichtet worden war, erlebte einen Rückbau : Die Invalidenämter wur-
den 1923 geschlossen,13 die Invalidenentschädigungskommissionen verkleinert.14
5 StGBl 1919/573.
6 StGBl 1920/226.
7 StGBl 1920/459.
8 BGBl 1921/90.
9 BGBl 1922/939.
10 Vgl. Kapitel 9.2.1.1.
11 Vgl. Kapitel 11.3.
12 BGBl 1923/480.
13 Bundesministerium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1923, S. 71 ; siehe dazu auch
Viktor Wentzel, Die Organisation der Kriegsopferversorgungsbehörden im Wandel der Zeit, in : Wil-
helm Hasiba (Hg.), 60 Jahre Kriegsopferversorgung in Österreich, o. O. [Wien] 1979, S. 33–36.
14 Siehe zur Ankündigung dieser Pläne [Maximilian Brandeisz], Auf der Linie des geringsten Wiederstan-
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918