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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 465 -
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465Entwicklung nach 1934 März 1936 das Kriegsopferverbandsgesetz214 erlassen, das den bestehenden Kriegsop- fervereinen mit 17. März 1936 ein Ende setzte. Alle Aufgaben dieser Vereine wurden einem Regierungskommissär übertragen, der ihre Liquidierung durchführen und die Errichtung eines Einheitsverbandes in die Wege leiten sollte. Der daraufhin  – per 1. Juli 1936  – geschaffene Einheitsverband der Kriegsopfer hatte seine Rechtsgrundlage nicht mehr im Vereinsrecht, sondern war eine staatlich angeordnete Körperschaft öf- fentlichen Rechts.215 Seine Monopolstellung war zusätzlich noch durch die Bestim- mung abgesichert, dass Kriegsopfervereine neben ihm nicht mehr gegründet werden durften.216 Die Obmänner der beiden bis dahin bestehenden Kriegsopferverbände  – Karl Drexel vom Reichsbund und Emil Fey vom Kriegsopferverband  – wurden vor vollen- dete Tatsachen gestellt. Beide hätten im neuen Einheitsverband gerne führende Rollen übernommen und ließen ihre Ortsgruppen beim Sozialminister intervenieren,217 beide kamen aber schließlich nicht zum Zug. Zum Kommissär wurde mit Franz Fahringer ein Mann bestellt,218 der bereits in die Fusionsverhandlungen zwischen Reichsbund und Kriegsopferverband eingebunden gewesen war. Der Leiter der Invalidenentschä- digungskommission (später : des Landesinvalidenamtes) für Wien, Niederösterreich und Burgenland und Autor verschiedener Schriften zum Thema219 hatte seit Jahren 214 BGBl 1936/79. 215 AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BPDion Wien VB, VIII 2864 (Reichsbund der Kriegsopfer Öster- reichs), Aktenvermerk v. 16.12.1936. Die Rechtsgrundlage des Einheitsverbandes bildete die soge- nannte Kriegsopferverbandsverordnung (BGBl 1936/203). Fachgruppen durften im Rahmen des Einheitsverbandes gebildet werden, sie hatten aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Verein der Kriegsblinden wurde auf diese Weise zur Bundesgruppe der Kriegsblinden Österreichs degradiert ; AT- OeStA/AdR ZNsZ Stiko Wien, Kt. 697, 38A-1 1 (Einheitsverband der Kriegsopfer Österreichs), Be- richt über die bei der Bundesgruppe der Kriegsblinden im Einheitsverband der Kriegsopfer Österreichs, Wien durchgeführte Revision, v. 14.10.1938 ; „Bundesgruppe der Kriegsblinden“, in : Österreichische Kriegsopferzeitung/Einheitsverband, Nr. 2 v. August 1936, S.  10. 216 BGBl 1936/79, § 4 ; „Der Einheitsverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft“, in : Österreichische Kriegsopferzeitung/Einheitsverband, Nr. 1 v. Juli 1936, S.  4f. 217 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1505, 52201/1935, diverse Ortsgruppen des Kriegsopferverbandes v. Dezember 1935 ; Denkschrift der Landesführer v. 28.11.1935 ; ebd., Kt. 1508, 797/1936, diverse Orts- gruppen des Kriegsopferverbandes v. Februar 1936 ; ebd., Kt. 1511, 57564/1936, diverse Ortsgruppen des RB v. Mai 1936. 218 AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BPDion Wien VB, VIII 2648 (Zentralverband der Landesorganisatio- nen der Kriegsinvaliden und Kriegershinterbliebenen Österreichs), Aktenübersicht. 219 Franz Fahringer, Die Kriegsbeschädigtenfürsorge und ihre Einrichtungen, in : Niederösterreichische Landesregierung (Hg.), Das Bundesland Niederösterreich. Seine verfassungsrechtliche, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung im ersten Jahrzehnt des Bestandes, Wien 1930, S.  531–535 ; Franz Fahringer/Karl Friedrich Büsch/Hans Liebl (Hg.), Kriegsbeschädigtenfürsorge in Wien, Niederöster- reich und Burgenland von 1914 bis 1929, Wien 1929.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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