Seite - 465 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Bild der Seite - 465 -
Text der Seite - 465 -
465Entwicklung
nach 1934
März 1936 das Kriegsopferverbandsgesetz214 erlassen, das den bestehenden Kriegsop-
fervereinen mit 17. März 1936 ein Ende setzte. Alle Aufgaben dieser Vereine wurden
einem Regierungskommissär übertragen, der ihre Liquidierung durchführen und die
Errichtung eines Einheitsverbandes in die Wege leiten sollte. Der daraufhin – per 1.
Juli 1936 – geschaffene Einheitsverband der Kriegsopfer hatte seine Rechtsgrundlage
nicht mehr im Vereinsrecht, sondern war eine staatlich angeordnete Körperschaft öf-
fentlichen Rechts.215 Seine Monopolstellung war zusätzlich noch durch die Bestim-
mung abgesichert, dass Kriegsopfervereine neben ihm nicht mehr gegründet werden
durften.216
Die Obmänner der beiden bis dahin bestehenden Kriegsopferverbände – Karl
Drexel vom Reichsbund und Emil Fey vom Kriegsopferverband – wurden vor vollen-
dete Tatsachen gestellt. Beide hätten im neuen Einheitsverband gerne führende Rollen
übernommen und ließen ihre Ortsgruppen beim Sozialminister intervenieren,217 beide
kamen aber schließlich nicht zum Zug. Zum Kommissär wurde mit Franz Fahringer
ein Mann bestellt,218 der bereits in die Fusionsverhandlungen zwischen Reichsbund
und Kriegsopferverband eingebunden gewesen war. Der Leiter der Invalidenentschä-
digungskommission (später : des Landesinvalidenamtes) für Wien, Niederösterreich
und Burgenland und Autor verschiedener Schriften zum Thema219 hatte seit Jahren
214 BGBl 1936/79.
215 AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BPDion Wien VB, VIII 2864 (Reichsbund der Kriegsopfer Öster-
reichs), Aktenvermerk v. 16.12.1936. Die Rechtsgrundlage des Einheitsverbandes bildete die soge-
nannte Kriegsopferverbandsverordnung (BGBl 1936/203). Fachgruppen durften im Rahmen des
Einheitsverbandes gebildet werden, sie hatten aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Verein der
Kriegsblinden wurde auf diese Weise zur Bundesgruppe der Kriegsblinden Österreichs degradiert ; AT-
OeStA/AdR ZNsZ Stiko Wien, Kt. 697, 38A-1 1 (Einheitsverband der Kriegsopfer Österreichs), Be-
richt über die bei der Bundesgruppe der Kriegsblinden im Einheitsverband der Kriegsopfer Österreichs,
Wien durchgeführte Revision, v. 14.10.1938 ; „Bundesgruppe der Kriegsblinden“, in : Österreichische
Kriegsopferzeitung/Einheitsverband, Nr. 2 v. August 1936, S. 10.
216 BGBl 1936/79, § 4 ; „Der Einheitsverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft“, in : Österreichische
Kriegsopferzeitung/Einheitsverband, Nr. 1 v. Juli 1936, S. 4f.
217 AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1505, 52201/1935, diverse Ortsgruppen des Kriegsopferverbandes v.
Dezember 1935 ; Denkschrift der Landesführer v. 28.11.1935 ; ebd., Kt. 1508, 797/1936, diverse Orts-
gruppen des Kriegsopferverbandes v. Februar 1936 ; ebd., Kt. 1511, 57564/1936, diverse Ortsgruppen
des RB v. Mai 1936.
218 AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BPDion Wien VB, VIII 2648 (Zentralverband der Landesorganisatio-
nen der Kriegsinvaliden und Kriegershinterbliebenen Österreichs), Aktenübersicht.
219 Franz Fahringer, Die Kriegsbeschädigtenfürsorge und ihre Einrichtungen, in : Niederösterreichische
Landesregierung (Hg.), Das Bundesland Niederösterreich. Seine verfassungsrechtliche, wirtschaftliche,
kulturelle und soziale Entwicklung im ersten Jahrzehnt des Bestandes, Wien 1930, S. 531–535 ; Franz
Fahringer/Karl Friedrich Büsch/Hans Liebl (Hg.), Kriegsbeschädigtenfürsorge in Wien, Niederöster-
reich und Burgenland von 1914 bis 1929, Wien 1929.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918