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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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486 Statistik der Kriegsopfer einer geringeren Zahl ausgegangen war, war die Zahl der Hinterbliebenen zu hoch gegriffen gewesen. Die Anträge auf Hinterbliebenenrenten sollten allerdings im Laufe der 1920er-Jahre  – ganz im Gegensatz zu den Anträgen auf Invalidenrenten  – noch äußerst kräftig steigen. So vermeldete das Sozialministerium 1924, dass die Zahl der Hinterbliebenenanträge von Ende 1923 bis Mitte 1924 von 165.371 auf 228.865, das heißt um mehr als ein Viertel, in die Höhe geschnellt war.27 Da es ab Juni 1922 aber nur noch in Ausnahmefällen möglich war, einen Erstantrag auf eine Leistung aus dem IEG zu stellen,28 kann ein derart starker Zuwachs in dieser Zeit eigentlich nur auf eine hohe Sterblichkeit unter den Kriegsbeschädigten zurückgeführt werden. Die prozentuelle Verteilung der Hinterbliebenen auf die einzelnen Bundesländer verdeutlicht nochmals die geringe Aussagekraft dieser Zusammenstellung aus 1922 für die Frage, wie viele Hinterbliebene der Staat tatsächlich zu versorgen hatte. Denn dass nur 19 % der Hinterbliebenen im Einzugsbereich der auch für Niederösterreich zuständigen Invalidenentschädigungskommission Wien lebten, erscheint angesichts der Tatsache, dass in Wien und Niederösterreich insgesamt etwas mehr als die Hälfte der österreichischen Bevölkerung  – und auch der Kriegsbeschädigten  – wohnte (siehe Tabelle 17), äußerst unwahrscheinlich und ist nur mit der niedrigen Erledigungsrate dieser überforderten Invalidenentschädigungskommission erklärbar. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Empfängerinnen und -empfänger von Hinterbliebenenrenten wesentlich stärkeren Veränderungen un- terworfen war als die Zahl der Invalidenrentenempfänger. Witwen verloren den An- spruch auf eine Rente, sobald sie sich wiederverheirateten, es sei denn, der neue Ehe- partner war ebenfalls kriegsbeschädigt. Ganz automatisch reduzierte sich außerdem die Zahl der zu versorgenden Halb- und Vollwaisen, da deren Alimentation durch das IEG im Regelfall nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet war. Umgekehrt bedeutete jeder Tod eines Kriegsbeschädigten, der Familie hatte, eine Steigerung der Zahl der Empfängerinnen und -empfänger von Hinterbliebenenrenten. 14.2 Die weitere Entwicklung der Zahlen bis 1938 Obwohl das Sozialministerium seit Dezember 1923 von den Invalidenentschädigungs- kommissionen verlangte, in regelmäßigen Abständen statistische Nachweise über die Zahl der im Rentenbezug stehenden Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen zu 27 Bundesministerium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1924, S.  208. 28 Vgl. FN 19 in Kapitel 14.1.1.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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