Seite - 486 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Bild der Seite - 486 -
Text der Seite - 486 -
486 Statistik der Kriegsopfer
einer geringeren Zahl ausgegangen war, war die Zahl der Hinterbliebenen zu hoch
gegriffen gewesen. Die Anträge auf Hinterbliebenenrenten sollten allerdings im Laufe
der 1920er-Jahre – ganz im Gegensatz zu den Anträgen auf Invalidenrenten – noch
äußerst kräftig steigen. So vermeldete das Sozialministerium 1924, dass die Zahl der
Hinterbliebenenanträge von Ende 1923 bis Mitte 1924 von 165.371 auf 228.865, das
heißt um mehr als ein Viertel, in die Höhe geschnellt war.27 Da es ab Juni 1922 aber
nur noch in Ausnahmefällen möglich war, einen Erstantrag auf eine Leistung aus dem
IEG zu stellen,28 kann ein derart starker Zuwachs in dieser Zeit eigentlich nur auf eine
hohe Sterblichkeit unter den Kriegsbeschädigten zurückgeführt werden.
Die prozentuelle Verteilung der Hinterbliebenen auf die einzelnen Bundesländer
verdeutlicht nochmals die geringe Aussagekraft dieser Zusammenstellung aus 1922
für die Frage, wie viele Hinterbliebene der Staat tatsächlich zu versorgen hatte. Denn
dass nur 19 % der Hinterbliebenen im Einzugsbereich der auch für Niederösterreich
zuständigen Invalidenentschädigungskommission Wien lebten, erscheint angesichts
der Tatsache, dass in Wien und Niederösterreich insgesamt etwas mehr als die Hälfte
der österreichischen Bevölkerung – und auch der Kriegsbeschädigten – wohnte (siehe
Tabelle 17), äußerst unwahrscheinlich und ist nur mit der niedrigen Erledigungsrate
dieser überforderten Invalidenentschädigungskommission erklärbar.
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Empfängerinnen
und -empfänger von Hinterbliebenenrenten wesentlich stärkeren Veränderungen un-
terworfen war als die Zahl der Invalidenrentenempfänger. Witwen verloren den An-
spruch auf eine Rente, sobald sie sich wiederverheirateten, es sei denn, der neue Ehe-
partner war ebenfalls kriegsbeschädigt. Ganz automatisch reduzierte sich außerdem
die Zahl der zu versorgenden Halb- und Vollwaisen, da deren Alimentation durch das
IEG im Regelfall nur bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet war. Umgekehrt bedeutete
jeder Tod eines Kriegsbeschädigten, der Familie hatte, eine Steigerung der Zahl der
Empfängerinnen und -empfänger von Hinterbliebenenrenten.
14.2 Die weitere Entwicklung der Zahlen bis 1938
Obwohl das Sozialministerium seit Dezember 1923 von den Invalidenentschädigungs-
kommissionen verlangte, in regelmäßigen Abständen statistische Nachweise über die
Zahl der im Rentenbezug stehenden Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen zu
27 Bundesministerium für Soziale Verwaltung, Amtliche Nachrichten, Wien 1924, S. 208.
28 Vgl. FN 19 in Kapitel 14.1.1.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918