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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 512 -
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512 Statistik der Kriegsopfervereine ihrem Einflussbereich überhaupt „keine Nichtorganisierten“ auffinden ; die Salzbur- ger IEK schätzte den Anteil der Nichtorganisierten auf rund 10 % aller Kriegsbe- schädigten und meinte, dass es sich dabei vor allem um „Wohlhabende“ handelte ; die Invalidenentschädigungskommissionen in Linz, Bregenz und Graz waren nicht in der Lage, Angaben über die Größe dieser Gruppe zu machen, befürchteten aber  – mit Ausnahme der IEK von Graz  – wegen der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bei den dem Zentralverband angeschlossenen Landesorganisationen ein Anwachsen dersel- ben. Nur die Invalidenentschädigungskommissionen von Innsbruck und Klagenfurt meldeten „viele Nichtorganisierte“. Innsbruck begründet dieses Faktum  – durchaus plausibel  – damit, dass es in Tirol „viele unbeholfene, in abgelegenen Orten wohnhafte“ Kriegsbeschädigte gäbe. Alle Invalidenentschädigungskommissionen  – mit Ausnahme jener von Wien und Salzburg  – waren sich darin einig, dass die Nichtorganisierten bei der Verteilung von Gütern einer besonderen Berücksichtigung bedurften und dass die Subventionen nicht die Organisationen, sondern die IEKs erhalten, und nicht Erstere, sondern Letztere die Verteilung übernehmen sollten. Doch es blieb bei dieser Absichtserklärung, real änderte sich nichts an der bisherigen Praxis : In all den Jahren nach 1921 wurden jene Gelder und Waren, die den Kriegsbe- schädigten und Kriegshinterbliebenen zugute kommen sollten, praktisch immer an die Vereine zur Verteilung weitergegeben. Der dabei benutzte Verteilungsschlüssel wurde erstmals 1920 festgelegt, als das Staatsamt  – zunächst nur für Wien und vor allem für die Hilfsgüter  – eine Regelung finden musste, die neben dem Zentralverband auch andere Vereine zum Zug kommen ließ. Während die Güter in den Ländern noch etwas länger der jeweiligen Landesorganisation des Zentralverbandes zufielen,50 wurde Mitte 1920 für Wien behördlicherseits folgender Schlüssel für die Warenaufteilung festgelegt : 79 % sollten an den Wiener Landesverband des Zentralverbandes gehen, je 9,5 % an den Zentralrat und den Verband christlicher Kriegsinvaliden, Kriegerwitwen und -Waisen, 2 % an den Verband kriegsbeschädigter Intellektueller.51 Welche Berechnun- gen oder Annahmen die Basis für diesen Aufteilungsschlüssel bildeten, ist unbekannt. Exakte Mitgliederverzeichnisse können es jedenfalls nicht gewesen sein, und der  – im Übrigen im Verlaufe der Jahre wechselnde  – Verteilungsschlüssel war  – mit einer ein- zigen Ausnahme  – auch nie auf Basis einer exakten Zählung zustande gekommen. Invalidenschaft bei Beteiligungen. Alle folgenden Zitate in diesem Absatz stammen aus diesem Akt. 50 Ebd., Kt. 1563, Sa 119, 2297/1922. Später wurden für jedes Bundesland andere Schlüssel angewandt. 51 Ebd., Kt. 1370, 5255/1920, Sitzungsprotokoll v. 18.5.1920. Im gesamtösterreichischen Durchschnitt bedeutete das : 91,6 % für den Zentralverband, 3,8 % für den damals noch unter dem Namen Reichs- verband christlicher Kriegsinvalider, Kriegerwitwen und Waisen operierenden christlichsozialen Verein, 0,9 % für die Reichsverband kriegsbeschädigter Intellektueller und 3,8 % für den Zentralrat ; ebd., Kt. 1563, Sa 119, 2297/1922.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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