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ner Meinung nach mangelhaft war und Manipulationen Tür und Tor geöffnet hatte.72
Wahrscheinlich wollte er sich aber einfach weitere unliebsame Überraschungen erspa-
ren. Auch die Staatsstellen vermieden es, weitere Auszählungen selbst in Angriff zu
nehmen, und überließen die Entscheidung in der Frage, wie die Mitgliederstände der
Kriegsopfervereine zu erheben seien, den untergeordneten Dienststellen. Als der Plan,
die organisierten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen amtlich zu zählen,
im Jahr 1930 doch noch einmal Thema an höchster Stelle, nämlich im österreichischen
Ministerrat, war, kam man von der Idee, die Zählung der Invaliden gesetzlich zu regeln,
schnell wieder ab, weil das so ausgesehen hätte, als wären die eigentlich berufenen
Invalidenentschädigungskommissionen nicht in der Lage dazu. „Ein eigenes Gesetz
zur Zählung von Invaliden wäre ein Zeichen für die Schwäche der Verwaltung“,73 be-
schied Bundeskanzler Johann Schober.
Mitte 1933 änderte der Sozialminister – zu diesem Zeitpunkt Robert Kerber, der
das Sozialressort nach der Ausschaltung des Parlaments von Josef Resch übernommen
hatte – den Schlüssel für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, das Burgenland
und Kärnten eigenmächtig von 66 zu 34 auf 60 zu 40 ab. Er kam damit dem Reichs-
bund, der „im Hinblick auf die politische Neuordnung‘“74 eine Abänderung auf 50 zu
50 gefordert hatte, zwar nicht ganz, aber doch sehr weit entgegen.75 Dass dem Zentral-
verband auch unter den veränderten politischen Bedingungen immer noch der größere
Anteil im Verteilungssystem zugestanden werden musste, spricht für sich. Vor den
so offensichtlich bestehenden ungleichen Größenverhältnissen der beiden Verbände
konnte der Sozialminister selbst jetzt die Augen nicht ganz verschließen. Der Zentral-
verband stimmte der Regelung, die er nicht als gerecht empfinden konnte und die auch
nur ein Jahr bestehen sollte, schließlich zu76 und musste sich dann überhaupt mit der
72 „Heraus mit der Kriegsopferwahl“, in : Oesterreichs Kriegsopfer, Nr. 12 v. 15.12.1929, S. 3.
73 AT-OeStA/AdR MRang MR 1. Rep MRP, 619/11 v. 22.3.1930 ; ebd., Beilage v. 19.3.1930. Während
sich Zentralverband und Reichsbund trotz relativ schlechter Gesprächsbasis in den meisten Bundes-
ländern auf einen Schlüssel verständigen konnten, standen sich die Landesverbände in der Steiermark
unversöhnlich gegenüber. Das gab letztlich den Anlass dafür, dass das Thema der Zählung auf die Tages-
ordnung des Ministerrats kam. Sozialminister Theodor Innitzer legte dort die Frage zur Entscheidung
vor, ob diese Zählung gesetzlich bzw. auf dem Verordnungsweg festgelegt werden oder der Verfügungs-
gewalt der IEKs überlassen bleiben sollte. Der Ministerrat entschied sich für letztere Variante.
74 „Eine Niederlage des ‚Reichsbundes‘. Dennoch ungerechte Entscheidung gegen den Landesverband“, in :
Der Invalide, Nr. 6/7 v. Juni/Juli 1933, S. 1f, hier S. 1.
75 In der Steiermark und in Kärnten wurde der Schlüssel beibehalten. Was Oberösterreich, Salzburg und
Vorarlberg betraf, zog der Reichsbund seinen Antrag auf Einführung eines Schlüssels von 50 zu 50 wie-
der zurück, in Tirol hatte er keine Mitglieder ; ebd.; vgl. auch „Ein hartes Unrecht wird gemildert“, in :
Oesterreichs Kriegsopfer, Nr. 7/8 v. Juli/August 1933, S. 2.
76 Das behauptet zumindest der Reichsbund ; „Zur Schlüsselfrage“, in : ebd., Nr. 6/7 v. Juni/Juli 1935, S. 3.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918