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Habsdurg — Karl 362 Hadsburg — Karl
lichm Ende gebracht worden wäre, ob-
gleich es nicht an diplomatischen Künsten
und andern Hebeln, einen letzten endgil'
tigen Ausspruch zu erhalten, fehlte. Ueber
den weitern Verlauf dieser Erbschafts-
angelegenheit haben die französischen
Historiker die Sache zu ihren Gunsten
dargestellt und nach diesen hatte Kar l I I .
— obgleich es ja widersinnig ist, daß er,
ein Habsburger, sein eigenes Haus ent-
erbt haben sollte — doch zu Gunsten
Phil ipp's von Bourbon, Herzogs
von Anjou. Enkels Ludwig's XIV.,
sich entschieden. Im Monat October 1700
hätte sonach Kar l I I . ein drittes Testa-
ment errichtet, welchem zufolge er den
Enkel Ludwig's XIV. zu seinem Nach-
folger in den spanischen Reichen erklärt
haben sollte. Daß dieses Testament unter-
schoben war, daß der König ausdrücklich
den österreichischen Erzherzog zu seinem
Erben ernannt, und daß Cardinal
Porto Carrero, der Herzog von
Medina Sidonia. der französische
Gesandte, der Herzog von Montal to
und Lessa (am 8. October 1700) das
erwähnte Testament unterschlagen und
vernichtet und das nachher von Frankreich
geltend gemachte geschmiedet haben, ist
nach der Hand historisch festgestellt worden.
Uebrigens ist es vornehmlich der Unfähig»
keit des österreichischen Gesandten in
Madrid zu verdanken, daß diese Nichts«
Würdigkeit vor sich
gehen konnte, da dieser
Diplomat sich um nichts bekümmerte, und
nicht wußte, was um ihn vorgehe. Die
Folge dieser Umtriebe war der blutige und
langwierige Successionskrieg, in welchem
Oesterreich Spanien verlor. Miß Pardoe
in ihrem Werke: „I^ouis XIV. anä tko
", erzählt die unwürdige Comö-
die, die man mit dem Könige gespielt,
.stail I I . besaß alle Anlagen zu einem guten Regenten und wäre es geworden,
wenn Don Juan d'Auftria länger
gelebt hatte. Aber gewissenlose und unfä-
hige Rathgeber einerseits, wie das lacher«
liche spanische Hofceremoniel, welches
alle Selbststandigkeit eines Regenten von
vorn herein vernichten mußte, andererseits,
machten es unmöglich, daß etwas Gedeih-
liches zu Stande kam. Um sich aber von
diesem HofceremonieleineIdee zu machen,
sei hier erwähnt, daß der bestimmten Hof-
vorschrift gemäß die Königin im Sommer
um 10, im Winter um 9 Uhr zu Bett
sich legen mußte, ob sie Schlaf hatte oder
nicht. Vergaß des Königs junge Gemalin
zur Zeit zu Bette zu gehen, so erschienen
die Kammerfrauen noch während der
Mahlzeit, nahmen ihr schweigend den
Kopfschmuck ab, während Andere sie unter
dem Tische entkleideten und so wurde die
Königin, ehe sie sich's versah, zu Bette
gebracht. Wenn sich der König Nachts
in seiner Gemalin Schlafgemach begab,
so mußte es vorschriftmäßig im folgenden
komischen Aufzuge geschehen: Die Schuhe
mußten eingetreten sein, der Mantel über
der Schulter hängen, eine Art von Schild
hing an einem Arme; am andern an der
Schnur ein silbernes Nachtgeschirr. I n
der einen Hand hielt der König einen
großen spanischen Dhgen, in der andern
eine Blendlaterne und so mußte er —
gleichsam heimlich — sich zur Königin
schleichen. Karl I I . starb in jungen Jah-
ren. Er zählte 39 Jahre als er verschied.
Die Bourbonen erhielten durch Trug
nach ihm ein Land ohne Industrie, ohne
Ackerbau, ohne Unterricht, ohne Marine,
regiert von Personen, die zu anderen
Dingen berufen sind, als zum Regieren,
mit schwachen Einkünften, die in schlechter
Münze bezahlt wurden, während die
erpreßten Schätze der überseeischen Pro-
vinzen vergeudet worden waren.
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Guadagni-Habsburg, Band 6
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Guadagni-Habsburg
- Band
- 6
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 502
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon