Seite - 366 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Guadagni-Habsburg, Band 6
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Habsburg — Karl. 366 Habsburg — Karl
Spanien ausgenommen-^-hergestellt. Die
Kaiserin und Guido Starhemberg's
Truppen waren in Catalonien zurückge-
blieben. Barcelona wollte unter keiner
Bedingung den verhaften Phi l ipp V.
als König anerkennen, und im Frühjahre
1714 begann die Belagerung dieser Stadt,
deren Vertheidigung nur im Alterthume
in jenen von Sagunt. Numantia. Kar-
thago und Metullum ihres Gleichen hat.
Der Fall dieser in Noth und Tod
getreuen Stadt (11. September 1714)
— der übrigens Frankreich seine Kern-
truppen gekostet hatte — betrübte so
sehr Kar l 's Gemüth, daß man seit
dieser Zeit fast nie mehr ein Lächeln von
ihm gewahrte. I n den Erbstaatm waren
mittlerweile auch Unruhen ausgebrochen.
Die Türken, zwar durch Eugen's Sieg
bei Zentha eingeschüchtert, hatten in vier
Jahren schon diese Schlappe vergessen
und mit der Republik Venedig, welcher
sie Morea wegnahmen, neuen Krieg be-
gonnen. Der Kaiser war Venedigs Bun-
desgenosse. Eu gen führte den Krieg und
brachte ihn bald zu Ende. Am 5. August
1746 erfocht er bei Peterwardein einen
glänzenden Sieg über den Großvezier,
eroberte das Temesvärer Banat, die ganze
Walachei, ganz Serbien und zwang die
Türkei zum Pafsarowitzer Frieden (21. Juli
1718), in welchem Oesterreich das Banat,
Belgrad, den größten Theil Serbiens und
einen Theil Bosniens und der Walachei
erhielt; Venedig aber für Morea, welches
die Türken behielten, mit allen in Dal-
matim und Albanien eroberten Platzen
entschädigt wurde. Kaum war diese Ange-
legenheit zu Ende geführt, als die
Umtriebe des spanischen Ministers Albe-
roni den politischen Horizont auf ande»
rer Seite verdüsterten. Erst der Sturz
Alberoni 's (1720) machte den Feind«
seligkeiten, die mitunter zu sehr ernsten Conflicten geführt hatten, ein Ende. Nun
richtete Kar l sein Augenmerk auf die
Befestigung der Ruhe im Innern seines
Reiches, wozu er sich, da er keinen männ-
lichen Thronerben besaß, nur um so mehr
gedrungen fühlte. Er schuf das unter
dem Namen der pragmatischen Sanction
bekannte Grundgesetz, welches am 6. De-
cember 1724 öffentlich kundgemacht, von
den Ständen aller seiner Königreiche und
Lande anerkannt und beschworen und
von den ersten Mächten Europa's garan-
tirt wurde. Nach diesem Grundgesetze fiel
in Ermangelung männlicher Erben die
Nachfolge auf die weibliche Descendenz,
es wurden also nach demselben auch
die Erzherzoginen in das Recht der
Erstgeburt einbezogen. Noch sielen in
Kar l ' s Regierungsepoche die Erledi»
gung Parma's und Piacenza's durch den
Tod des letzten Herzogs Anton aus
dem Hause Farnese und die neue pol»
nische Königswahl, da nach 36jähriger
Regierung König Friedrich August
(4.Februar 1733) gestorben war. Parma
und Piacenza wollte Kar l als oberster
Lehensherr in Besitz nehmen. Aber neue
Tractate zu Wien (16. März, 6. Juni
und 22. Juli 1731) stellten andere Bestim-
mungen fest; indem England und die
Generalstaaten die pragmatische Sanction
anerkannten, erhielt Don Carlos, Sohn
Phi l ipp 's V. und El isabeth's, aus
dem Hause Farnest, Parma und Piacenza
und wurde auch von dem Großherzog
von Toscana, Johann Gaston von
Medicis, zum Erbm eingesetzt. Die pol-
nische Königswahl hatte aber ernste Ver«
Wickelungen im Gefolge. Während die
von Frankreich unterstützte Partei den
Schwiegervater des französischen Königs,
S t a n i s l a u s Lescz insky , zum
Könige ausrief (12. September 1733),
wählte eine zweite unter Oesterreichs
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Guadagni-Habsburg, Band 6
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Guadagni-Habsburg
- Band
- 6
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 502
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon