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Habsburg — Leopold 437 Habsburg — Leopold
Flucht ergriff. Darauf folgten Auftritte
wĂĽthender Scham und Verzweiflung,
Im Haag versammelt sich der CongreĂź
der vermittelnden Mächte, desto thätiger,
je
siegreicher Leopold's Truppen gegen
die Rebellen waren, und je weniger Hoff»
nung also einer fremden Einmischung
übrigblieb.— 24. September: Waf-
fenstillstand mit der Pforte, nicht lange
darauf versammelt sich der Friedens-
kongreß zu Szistove. — 30. Septem»
ber: Wahl Leopold's zum römischen
Kaiser; — 6. October: feierliche
Krönung, beides geschieht zu Frankfurt.
— 7. November: Religions»Edict, in
Ansehung der evangelischen und helve-
tischen Glaubensgenossen in Ungarn, das
ihnen nach der Vorschrift des 7. Artikels
des Wiener Friedens von 1608, der in
dem 3. Artikel v< I . 1647 im Wesent-
lichen eingeschalteten Linzer Pacification,
und des Gesetzes von 1706, freie und
öffentliche Religionsübung gestattet, und
sonach in den 26. Artikel der Gesetze des
Jahres 1791 aufgenommen. — 13. No-
vember: Ungarische Krönung in Preß-
burg. — 24. November: Feldmar-
schall Vend er beschleunigt seine Opera-
tionen gegen die Rebellen. An diesem Tage
nimmt er Namur; — am 1. Decem-
ber: Löwen, wobei sich die Patrioten-
haufen zum letzten Male entgegenstellen,
aber sehr schnell und unsanft heim-
gewiesen werden. Auch der Generalcon«
greß stäubt auseinander. — 2. Decem-
ber: rĂĽcken die Kaiserlichen wieder in
BrĂĽssel ein und der Cardinal-Erzbischof
von Mecheln muĂź sogleich dahin, am
12. December, als am Jahrestage, da
Brüssel vom Gouvernement und Militär
verlassen wurde, das I's Osnm. zu halten.
— 1l). December: Pacification der
Niederlande durch den im Haag von
dem kaiserlichen Bothschafter in Paris, Grafen Mercy d'Argenteau, mit
dem preuĂźischen Gesandten, Grafen von
Keller, dem groĂźbritannischen Lord
Auckland, und dem holländischen, van
der Spiegel, abgeschlossenen Tractat.
Dadurch bestätigte Leopold den bel-
gischen Provinzen jene Freiheiten, welche
ihnen durch die Inaugurations« Acten
Karl's VI. und Maria Theresiens
versichert worden waren. Es.wurde eine
Generalamnestie bewilliget und von der-
selben nur einige wenige Personen aus»
geschlossen. Die Universität Löwen und
die geistliche Verfassung ĂĽberhaupt sollten
in den Stand wieder hergestellt werden,
wie sie sich beim Tode Theresiens
befanden; daS Eigenthum aufgehobener
Klöster sollte zu anderen milden Stiftun»
gen verwendet werden; die Richterstellen
bei den höchsten Gerichtshöfen sollten
unabsetzbar und Karl's VI. Diplom
wegen der Präsentation der Subjecte zu
solchen Gerichtshöfen ein wesentlicher
Bestandtheil der Conftitution sein. Im
Vertrauen auf die Liebe und den Muth
des Volkes bewilligte der Kaiser, Belgien
von der Conscription zu befreien und
keine Auflage ohne Bewilligung der
Stände auszuschreiben. In den wichtig»
stm Dingen sollte die Nation gehört, all«
fällige Streitigkeiten aber durch Schieds«
richter oder beiderseitige Commiffarien
abgethan werden; der commandirende
General und der bevollmächtigte Minister
sollten unter den Befehlen des Gene«
ralgouverneurs stehen. Zugleich wurden
die Niederlande dem Hause Oesterreich
auf ewige Weltzeiten garantirt. —
14. December: Der Kaiser erläßt ein
Intercessionsschreiben an den König von
Frankreich wegen der, durch die Decrete
der Nationalconvention beeinträchtigten
Besitzungen deutscher Reichsstände im
Elsaß und Lothringen. — 23. Decem«
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Guadagni-Habsburg, Band 6
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Guadagni-Habsburg
- Band
- 6
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 502
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon