Seite - 67 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Habsburg-Hartlieb, Band 7
Bild der Seite - 67 -
Text der Seite - 67 -
Habsburg — Maria Theresia <>7 Habsburg — Maria Theresia
Theil Bayerns zwischen der Donau, dem
Inn und der Salza (das Innviertel),
Max Joseph's Nachfolger, Kar l
Theodor von der Churpfah, aber die
böhmischen Lehen und Mindelheim erhielt.
Das war das letzte größere politische
Ereigniß nach Außen unter Mar ia
Theresia's Regierung, welche wir nun
nach den Begebnissen im Innern des
Reiches überblicken wollen.
Die Erbfolgegesehe, die Verträge mit
den fremden Staaten, die Titel der
Machtvollkommenheit im Innern waren
vor Mar ia Theresia wenig gewür-
diget worden, sie moderten in den Archi»
ven. Als Mar ia Theresia den Thron
bestieg, hatte sie erfahren, daß alle diese
Beschtitel von Wichtigkeit und daß sie
als Gegenstände der öffentlichen Meinung
einer sorgfältigen Ueberwachung undOrd-
nung bedürftig seien. So gründete sie
denn das geheime Haus-, Hof- und
Staatsarchiv und übergab es der Leitung
des Ministeriums des Aeupern. Rosen»
thal bereiste die Provinzstadte und trug
(1748—4732) die merkwürdigsten Ur-
kunden und Denkmäler in dasselbe
zusammen. Theresia ließ Titel und
Wappen neu und systematisch ordnen,
die Privilegien, Kleinodien und sonstige
Prärogative ihres Hauses emsig auf-
suchen. Auch legte sie (am 19. April 1735)
ihren Prinzen und Prinzessinen, bis dahin
Durchlauchten genannt, den Titel könig-
liche Hoheit bei. Die Leitung der
auswärtigen Angelegenheiten war bis
zu Sinzendorf 's Tode (1742) mit
der Verwaltung des Innern fast völlig
vereint gewesen. Mar ia Theresia
trennte sie. Graf Uhlefeld, vordem
Internuntius in Constantinopel, wurde
Minister des Aeußern und 1732 geneh-
migte sie den Plan ihres neuen Ministers/
Grafen Kaunitz, zur völligen Sonde- rung und organischen Einrichtung der
geheimen Hof' und Staatskanzlei, zu
welcher Zeit auch die Akademie der orien-
talischen Sprachen begründet wurde.
Wie die Staatskanzlei allen ihren Landen
einen Vereinigungspunct gegen das Aus-
land gab, so schuf sie analog zur Centra-
lisirung der Provinzialverwaltungen oder
sogenannten Statthaltereien (1773) den
Staatsrath, welcher in collegialer
Form, weder mittel-, noch unmittelbar
erecutiv, nicht mit dem Detail, sondern mit
der Uebersicht und Obhut beschäftiget, die
genaue Beobachtung der vorgezeichneten
Principien und Gesetze überwachte. Große
Wirksamkeit entwickelte die Kaiserin in
Kirchensachen. 1747 untersagte sie die
kostspieligen und den landesherrlichen
Rechten nachtheiligen Visitationen der
apostolischen Nuntien in ihren Staaten;
1749 verbot sie strenge die Kundma»
chung irgend welcher päpstlicher Bulle
ohne königliches Placetum. Am 23. Juni
1732 war es das letzte Mal, daß der
römische Hof ein Indult ertheilte zur
Besteuerung der erbländischen Geistlich»
keit (auf nahezu 2 Millionen als Türken-
steuer) ; die Patente wegen Verminderung
der überflüssigen, den Ackerbau und Han-
del so nachtheiligen Feiertage waren am
1. September 1733 und am 22. Juni
1771 erschienen; ebenso 1738 die strenge
Verordnung wegen des Mißbrauches der
Exorcismen. Am 31. December 1763
wurde die Summe festgesetzt, welche in
die Klöster mitzubringen gestattet wurde;
eine Verordnung vom 13. October 1770
'chrieb im Fache des geistlichen Nechtes
und der Gottesgelehrtheit allenthalben
und auch in den Klöstern gleiche Lehrsätze
und Schulbücher vor; eine andere vom
7. November d. I . setzte fest, daß vor
dem 24. Jahre keine feierlichen Ordens-
gelübde mehr abgelegt werden dürfen.
5-5
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Habsburg-Hartlieb, Band 7
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Habsburg-Hartlieb
- Band
- 7
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1861
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 472
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon