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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Habsburg-Hartlieb, Band 7
Seite - 67 -
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Habsburg — Maria Theresia <>7 Habsburg — Maria Theresia Theil Bayerns zwischen der Donau, dem Inn und der Salza (das Innviertel), Max Joseph's Nachfolger, Kar l Theodor von der Churpfah, aber die böhmischen Lehen und Mindelheim erhielt. Das war das letzte größere politische Ereigniß nach Außen unter Mar ia Theresia's Regierung, welche wir nun nach den Begebnissen im Innern des Reiches überblicken wollen. Die Erbfolgegesehe, die Verträge mit den fremden Staaten, die Titel der Machtvollkommenheit im Innern waren vor Mar ia Theresia wenig gewür- diget worden, sie moderten in den Archi» ven. Als Mar ia Theresia den Thron bestieg, hatte sie erfahren, daß alle diese Beschtitel von Wichtigkeit und daß sie als Gegenstände der öffentlichen Meinung einer sorgfältigen Ueberwachung undOrd- nung bedürftig seien. So gründete sie denn das geheime Haus-, Hof- und Staatsarchiv und übergab es der Leitung des Ministeriums des Aeupern. Rosen» thal bereiste die Provinzstadte und trug (1748—4732) die merkwürdigsten Ur- kunden und Denkmäler in dasselbe zusammen. Theresia ließ Titel und Wappen neu und systematisch ordnen, die Privilegien, Kleinodien und sonstige Prärogative ihres Hauses emsig auf- suchen. Auch legte sie (am 19. April 1735) ihren Prinzen und Prinzessinen, bis dahin Durchlauchten genannt, den Titel könig- liche Hoheit bei. Die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten war bis zu Sinzendorf 's Tode (1742) mit der Verwaltung des Innern fast völlig vereint gewesen. Mar ia Theresia trennte sie. Graf Uhlefeld, vordem Internuntius in Constantinopel, wurde Minister des Aeußern und 1732 geneh- migte sie den Plan ihres neuen Ministers/ Grafen Kaunitz, zur völligen Sonde- rung und organischen Einrichtung der geheimen Hof' und Staatskanzlei, zu welcher Zeit auch die Akademie der orien- talischen Sprachen begründet wurde. Wie die Staatskanzlei allen ihren Landen einen Vereinigungspunct gegen das Aus- land gab, so schuf sie analog zur Centra- lisirung der Provinzialverwaltungen oder sogenannten Statthaltereien (1773) den Staatsrath, welcher in collegialer Form, weder mittel-, noch unmittelbar erecutiv, nicht mit dem Detail, sondern mit der Uebersicht und Obhut beschäftiget, die genaue Beobachtung der vorgezeichneten Principien und Gesetze überwachte. Große Wirksamkeit entwickelte die Kaiserin in Kirchensachen. 1747 untersagte sie die kostspieligen und den landesherrlichen Rechten nachtheiligen Visitationen der apostolischen Nuntien in ihren Staaten; 1749 verbot sie strenge die Kundma» chung irgend welcher päpstlicher Bulle ohne königliches Placetum. Am 23. Juni 1732 war es das letzte Mal, daß der römische Hof ein Indult ertheilte zur Besteuerung der erbländischen Geistlich» keit (auf nahezu 2 Millionen als Türken- steuer) ; die Patente wegen Verminderung der überflüssigen, den Ackerbau und Han- del so nachtheiligen Feiertage waren am 1. September 1733 und am 22. Juni 1771 erschienen; ebenso 1738 die strenge Verordnung wegen des Mißbrauches der Exorcismen. Am 31. December 1763 wurde die Summe festgesetzt, welche in die Klöster mitzubringen gestattet wurde; eine Verordnung vom 13. October 1770 'chrieb im Fache des geistlichen Nechtes und der Gottesgelehrtheit allenthalben und auch in den Klöstern gleiche Lehrsätze und Schulbücher vor; eine andere vom 7. November d. I . setzte fest, daß vor dem 24. Jahre keine feierlichen Ordens- gelübde mehr abgelegt werden dürfen. 5-5
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Habsburg-Hartlieb, Band 7
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Habsburg-Hartlieb
Band
7
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1861
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
472
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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