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heit des Pfarrortes sehr geschwächte Ge»
sundheit herzustellen; er starb aber daselbst
im Alter von 70 Jahren.
Erneuerte vaterländische Blätter für
den österreichischen Kaiserstaat (Wien. 4".)
Jahrg. 1815. S. 493. — O esterreich isch e
National»Encyklopädie, herausgegeben
von Graffer und Czikann (Wien 1833,
8".) Bd. II, S. 675.
Hye Ritter von Glunek, Anton
(Rechtsgelehrter und Sections«
chef im k. k. Justizministerium, geb.
zu Gleink (Glunek) in Oberösterreich
26. Mai 1807). Sohn eines k. k. Reli-
gionsfondherrschaft-Pfiegers, aus dessen
Ehe mit einem Fräulein Gal l , einer
nahen Verwandten des berühmten Phre«
nologen Franz Joseph G. I M . V,
S. 63^, und Linzer Bischofs Joseph
Anton G. >M. V, S. 63^. Anton
beendete die Gymnasial» und philoso«
phischen Studien zu Kremsmünster, bezog
im Sommer 4829 die Wiener Hochschule,
an der er anderthalb Jahre die juridisch«
politischen Studien hörte, 1834 die juri<
dische Doctorwürde erlangte und schon
4832 zum Supplenten des Natur, und
Kriminalrechtes an derselben ernannt
wurde. Im folgenden Jahre wurde er
selbstständig supplirender Professor dieser
Fächer und der diplomatischen Staaten»
geschichte an der therefianischen Ritter«
akademie zu Wien und am 5. März 4835
wirklicher Professor des Natur- und Crimi-
nalrechteS daselbst. Zu gleicher Zeit versah
er schon seit 1833 die Stelle eines Rechts-
consulenten und Directionsconcipisten in
allen Studien«, Erziehungs- und Ver»
waltungsangelegenheiten der Akademie,
war Archivar der juridischen Facultät,
später Universitäts-Archivar und
stand
noch
als Advocaturs.Concipient bei einem der
ersten Advocaten Wiens in Verwendung.
Zu allen diesen Functionen, deren mehrere unentgeltlich waren, gesellte sich 1838
die neue eines supplirenden Professors
des Vernunft, und österreichischen Crimi'
nalrechtes an der Wiener Universität,
worauf er mit Allerhöchster Entschließung
vom 24. December 4842 zum wirklichen
k.k. Universitats'Professor ernannt wurde.
Als solcher im Jahre 1843 von der
Studien»Hoftommission in die zur
Ausarbeitung eines neuen juridisch,
politischen Studienplanes niedergesetzte
Commission berufen, arbeitete er in
diesem und dem folgenden Jahre als
Referent das ganze Operat vollständig
aus und verfaßte den darauf bezüglichen
Gesetzentwurf. Mitten in der Bewegung
des Jahres 4848 ^über H.'s Betheiligung
an derselben Näheres weiter unters
wurde H. am 1. Mai 1848 General»
Secretär des Justizministeriums, mit wel>
cher neu geschaffenen Stelle die Bezüge
und der Rang eines wirklichen Hofrathes
verbunden waren; als aber mit Aller»
höchster Entschließung vom 24. August
1848 das General-Secretariat im Justiz»
Ministerium aufgelassen ward, wurde H.
Ministerialrath in außerordentlicher Ver-
wendung im Justizministerium, bis er
am 19. April 4849 eine systemisirte
Ministerialrathsstelle erhielt und zugleich
Vorstand des nach seinem Plane begrün«
deten Institutes des Reichs-Gesetz.Blattes
wurde. Auf diesem Posten entfaltete H.
auch bei den legislativen Arbeiten
des Justizministeriums eine umfassende
Thätigkeit und zwar nahm er Theil
an der Ausarbeitung des allgemeinen
Strafgesetzes vom 27. Mai 4852 und
der dazu gehörigen Ergänzungsverord-
nungen, an jener des Preßgesetzes vom
43< März 1849; an den Berathungen
zur Umarbeitung des neuen Militär'
Strafgesetzbuches; nahm die seit 4833
in's Stocken gerathene Herausgabe der
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Hibler-Hysel, Band 9
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Hibler-Hysel
- Band
- 9
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1863
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 518
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon