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Fgnjatovics 176 IgnMovics
gäbe seines ungarisch-literarisch-deutschen
Lexikons behilflich war. Von 1821—1824
redigirte er das Taschenbuch „Hsde",
wurde spater Mitredacteur des „ungari«
schen Courirs". sagte sich aber von letz.
terem Blatte alsbald los. Auch besorgte
cr im Auftrage des Grafen Teleki 1820
die Uebersetzung der kleinen Bibel. Im
vollen Mannesalter von 40 Jahren
raffte ihn nach kurzer Krankheit der Tod
dahin.
KI 2,3^ 2,1° irok. ^
d. i. Ungarische Schriftsteller. Sammlung von
Lebensbeschreibungen. Von Jacob Ferenczy
und Ios. Daniel ik (Pesth 1i>56. Gustav
Emich, 8°.) S. 217.
IgujatoVUs, Jacob (Abge ordne-
ter des ungarischen Landtages im Jahre
1861). Ignjatovics ist Advocat zu
Neusatz und wurde, als mit königl. Ein»
ladungsschreiben vom 14. Februar 1861
der ungarische Landtag auf den 2. April
d. I . einberufen wurde, in Großbecske»
rek in den Landtag gewählt, auf welchem
er als Schriftführer fungirte und einer
der fulminantesten Redner der Beschluß«
partei ssiehe Näheres darüber unter Paul
Iambor, S. 60) war. Zur Festste!-
lung des politischen Standpunctes, den
I. einnimmt, bietet eben diese Rede den
reichsten Stoff. Nur weil sie den Mann
ganz kennzeichnet und so zu sagen das
Programm jener kleinen Partei ist, welche
Rohheit und Uebermuth als Devise auf
ihr Banner gepflanzt hat. werden hier
die Hauptmomente derselben mitgetheilt.
Ignjatovics lehnt die Antwort an
den König in Form einer Adresse ab,
„weil letztere nur an den verfaffungs-
mäßigen König und sonst an Niemand
anderen gerichtet werden könne; einen
verfassungsmäßigen, gekrönten König
aber besitze Ungarn zur Zeit nicht. Der
Gebrauch, daß auch an nickt gekrönte, also nicht gesetzliche Könige Ungarns
Adressen gerichtet wurden, finde seine
Rechtfertigung in dem Umstände, daß
solche Thronerben dem Lande gegen«
über ein gesetzliches Terrain einnahmen,
der gegenwärtige Landtag
stehe
aber kei-
ner gesetzlichen, sondern nur einer facti-
schen Macht gegenüber, welche die Ver-
fassung aus den Angeln hob und zur
Zeit mit Beseitigung der Verfassung re«
giert" ; — „Wenn das Haus an Stelle
einer Adresse einen Beschluß ergehen lasse,
so finde er darin keinen Mangel an Pietät
für die Person des Königs, sondern eben
nur ein Mittel zur Wiederherstellung die»
ser Pietät. Würde z. B. Königin Victo-
ria die Selbstständigkeit des Parla-
ments aufheben, die Preßfreiheit wegneh»
men, die Steuer beliebig hinaufschrauben
und durch Militärmacht eintreiben, die
freien Söhne Englands einfangen» fest-
halten und vor außerordentliche Gerichte
stellen, würde ein dann gelegentlich zu»
sammentretendes Parlament auch eine
Adresse an die Königin richten? Nein, es
würde vielmehr beschließen: Die Köni-
gin Victoria habe das Land auf ewig
zu verlassen' — „Ungarn steht freilich
im Augenblicke einer factischen Macht,
die es regiert, gegenüber. Diese factische
Macht beruft sich auf die pragmatische
Sanction, will aber diese nur zugestutzt
und octroyirt hinstellen und bietet Ungarn
das Octoberdivlom, welches aber nicht
kräftiger und besser ist als was immer für
ein schwankendes und verfassungswidri-
ges österreichisches Patent. Das Octo»
berdiplom gab indessen einige Hoffnung,
daß Ungarn auf dessen Spur auf die alte
Rechtsbasis zurückkehren könnte. Da
fuhr wie ein Blitz das Februar-Patent
zwischen die Hoffnungen des Landes. Eine
für ein einheitliches Oesterreich schwär»
mende, halb deutsche und halb nicht«
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Jablonowski-Karolina, Band 10
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Jablonowski-Karolina
- Band
- 10
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1863
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 524
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon