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zuvernchmen. Die Einvernehmung hatte
am 20. April 1860 begonnen nnd
Veranlassung zu weiteren Erhebungen
gegeben, welche. wie die gerichtliche
Vorladung gelautet hat: „eine Ge-
genstellung des Zeugen Frei»
Herrn von Brück mit anderen
Zeugen und Mitbeschuldiglen in
nächste Aussicht stellten". Unter
diesen Umstanden erfolgte mit Allerh.
Handbillet vom 22. April 1860 die Ver-
sehung deS Freiherrn von Brück in
zeitlichen Ruhestand und die Nebertragung
der provisorischen Leitung des Finanz-
ministeriums an den Reichsrath Ignaz
Edlen von P lener . Am 22. April
Abends erhielt Freiherr von Brück das
Allerh. Handschreiben zugestellt. am
23. April um 6 Uhr Morgens wurde
der Staatsmann in seinem Bette blutend
vorgefunden. Er hatte, erschüttert, daß
es möglich gewesen. an eine Schuld
seinerseits zu glauben und seine Ehre
öffentlich preiszugeben, gewaltsam an
sein Leben Hand angelegt. Um ü Uhr
10 Minuten Nachmittags hatte er geen«
det. Später stellte stch der entsetzliche
Schreib- oder Druckfehler heraus, denn
die Stelle der richterlichen Vorladung
hätte lauten sollen: „welche eine Ge>
genstellung des Zeugen Freiherrn von
Brück mit anderen Zeugen und mit
Beschuldigten in nächste Aussicht stell-
ten". Dieser entsetzliche lapLus L^wini:
Mitbeschuldigten statt m i t Be-
schuldigten hatte eine so grauenvolle
Katastrophe herbeigeführt und Oesterreich
einen seiner fähigsten Staatsmanner ge«
raubt. Erst dem neuen Finanzminister
Herrn von Plener war es vorbehalten,
die Ehre seines Vorgangers zu retten
und die Makellosigkeit seines Namens
vollends herzustellen. I n einem Vortrage
an Se. Majestät erstattete Herr von P l ene r Bericht über seine eingehenden
Erhebungen und die Folge davon war:
daß die Witwe des Freiherrn von Brück
von Sr. Majestät eine Iahrespension
von 3000 st. zugewiesen erhielt. Der
Brief des Finanzministers von Plener,
mit welchem er die Freifrau von dieser
Allerh. Verfügung in Kenntniß setzt, ist
ebenso eine glänzende öffentliche Ehren-
rettung, als ein sprechender Commentar
zu dem traurigen Geschicke des zu früh
dahingeschiedenen Staatsmannes. Die
Quellen enthalten die zur Aufhellung
dieser traurigen Katastrophe wichtigeren
Nachrichten, die nach seinem Tode vor»
genommenen Erhebungen, die Stimmen
der verschiedenen Parteiblatter im Kaiser-
staate und im Auslande, welche, mit nur
schr wenigen Ausnahmen, dem Staats-
manne erhebende Nachrufe zu Theil wer«
den ließen. Bald nach seinem Tode theilte
der Präsident der Theißbahngesellschaft
Graf And r a ssy der Witwe mit. daß, um
das Andenken des Gründers dieser Bahn
zu ehren, die erste von der Gesellschaft
anzufertigende Locomotwe den Namen
Baron Nruck erhalten solle. Im Jahre
1862 fand endlich die Aufstellung des
Grabdenkmals Brück'S auf dem evan«
gelischen Füedhofe Wiens Statt. DaS
Denkmal, im Atelier Fern körn vollen-
det, zeigt dieKoloffalbüste des Verewigten
in Bronze, welche auf einem Piedestal
von polirtem Granit sich erhebt. An
letzterem befindet sich in einem äußerst
geschmackvoll ausgeführten Rahmen die
Inschrift: Huoä Liz L85o voUä auf einem
verschlungenen Bande; eine in einem
Medaillon angebrachte Inschrift enthält
Titel und Namen des Verstorbenen, einen
Bibelspruch und Bruck's Wappen.
F i n a n z m i n i stcr C a r l F r e i h e r r v o n
Brück (Wien l360. Friedrich Förster. i>o.. mit
Vortrat). — Unsere Zei t . Jahrbuch zum
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Károlyi-Kiwisch, Band 11
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Károlyi-Kiwisch
- Band
- 11
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1864
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 498
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon