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Araus Kraus
seiner Arbeitskraft und seiner Ausdauer
sind die Ursachen dieser ungewöhnlichen
Beförderung zu suchen. Im Juni 4816
war K. bereits Fiscal-Adjunct, im Sep«
tember t817 — im Alter von 23 Jahren
— Gubernial-Secretär, im Februar
1823 Gubernialrath und ward als
solcher 1826 zur Dienstleistung bei der
k. k. allgemeinen Hofkammer einberufen,
wo er noH im nämlichen Jahre zum
Hofrathe bei derselben befördert wurde.
Am 24.December 1840 wurde K. staats»
räthlicher Referent im Staatsrathe, wo
er bis zu seiner Ernennung zum zweiten
Präsidenten des galizischen Guberniums,
welche am 6. Juli 1847 erfolgte, thätig
war. Am 2. April 1848 wurde er als
Finanzminister nach Wien berufen. K.
behielt das Portefeuille bis zum 26. De>
cember 1851 und wurde über sein An-
suchen dieses Postens enthoben. Sofort
zum Mitgliede des eben geschaffenen
Reichsrathes ernannt, behielt er diese
Stellung bis zum Jahre 1860; am
27. Mai d. I . wurde er Präsi-
dent der obersten Rechnungs« Controls-
behörde, am 18. April 1861 mit Bei»
behaltung seines Postens lebenslängliches
Mitglied und am 28. April 1861 zugleich
Vice > Präsident des Herrenhauses des
durch die Grundgesetze vom 20. October
1860 und 26. Februar 1861 neu geschaf-
fenen Reichsrathes. Nur wenige Monate
versah er dieses wichtige Amt, als er im
Juni d. I . einer Lähmung, die ihn auf
einem Spaziergange in der Laxenburger
Allee befallen hatte, und die, weil die
Hilfe zu spät erfolgt sein mochte, tödtlich
wurde, im Alter von 69 Jahren erlag.
Wenn man seine Thätigkeit auf den ver»
schiedenen Posten, welche K. bekleidete,
nur überblickt — ein tieferes Ein«
gehen ist hier gar nicht möglich — so
erfüllt uns gerechtes Staunen über die unermüdliche Arbeitskraft dieses Mannes
von echtem Schrot und Korn, dieses
Staatsmannes, der eben so opferfähig
als Patriot, wie edel und hochsmnig als
Mensch war. Bereits als Gubemial«
Secretärmitden wichtigsten Referaten und
Systemalarbeiten betraut, regelte er die
galizische Grund» und Hausersteuer und
das überaus verwickelte Activen» und
Passtvenwesen des ehemaligen Herzog,
thums Warschau, legte eine Aommi«
ftrativ'Statiftik Galiziens an und ent«
warf bereits im Jahre 1823 Plan und
Statuten zu der im Jahre 1841 in's
Leben gerufenen galizischen Creditanstalt,
welche sich für den Realcredit und daS
nationalökonomische Aufblühen Galiziens
bald so wohlthatig bewährte. I n einem
feierlichen Dankschreiben vom IT'.Novem-
ber 1842 sprachen die galizischen Stände
ihm, als dem eigentlichen Schöpfer dieses
Institutes, ihre Anerkennung aus. Bald
nach seiner im Jahre 1826 erfolgten
Berufung zur finanziellen Centralstelle
und daselbst mit dem Zollreferate betraut,
bewirkte er die Umgestaltung der Grenz»
und die Organisation der Finanzwache,
die Aufstellung deS Sanitätscordons für
das österreichische und ungarische Küsten»
land, nahm«, eine amtliche Bereisung des
gesammten lombardisch - venetianischen
Königreiches vor, in Folge deren umfaf«
sende legislatorische und administrative
Maßregeln zur Verhinderung des im steten
Steigen begriffenen Schleichhandels in
Ausführung kamen. Mit der Bearbeitung
von Systemalantragen zur Errichtung
eines'neuen AccisesystemS beauftragt, ent»
warf er die „Zoll» und Staatsmonopols«
Ordnung" und das „Strafgesetz über
Gefällsübertretungen" vom 11. Juli
1833, zweier von Fachmännern ein-
gehend gewürdigten Elaborate. Als zwei«
ter Landeschef in Galizien erwirkte er
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Kosarek-Lagkner, Band 13
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Kosarek-Lagkner
- Band
- 13
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1865
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon