Seite - 153 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Kosarek-Lagkner, Band 13
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Kraus Kraus
Inspectorate und Steuerömter
geschaffen und in Thätigkeit geseht. Die
Durchführung der oben angeführten, in
ihren Details aufgezahlten Staatsacte in
den Ländern jenseits der Leitha ist eine
der denkwürdigsten Thaten dieses Staats«
mannes. Ferner fand die Regelung und
fast gänzliche Neugestaltung des Finanz«
Haushaltes des gesammten Kaiserstaates
in den Jahren 1849—4831 durch K.
Statt. Die außerordentlich gesteigerten
Bedürfnisse des Staates nöthigten ihn
einerseits, neue Hilfsquellen zu eröffnen,
andererseits Ersparungen durchzuführen.
Eine der ersteren war das mit 29. Octo«
ber 1849 eingeführte, wie schon bemerkt,
auch auf Ungarn ausgedehnte Ein»
kommenfteu er«Gesetz; unter letzte«
ren sind zu nennen: Personalver«
Minderung oder Auflassung ein«
zelner Behörden, Herabsehung
der Bezüge der Großen, der
Diäten für diehöherenBeamten,
die Zurückführung der Reisege«
bühren auf die wirklichen Auslagen,
dieReduction des Mil i tärötats.
die Systemisirung der Minister«
bezüge und die Besch r änk ung der
höchsten Staatsdiener-Pension
auf daS Maiimum von 8000 st. Eine
andere wichtige Maßregel, deren Schöpfer
Freiherr von Krau ß, ist die Verlaut»
barung der Ergebnisse der finan-
ziellen Gebarung. Die „Wiener
Zeitung" vom 1. Mai 1848, Nr. 421.
brachte die erste Uebersicht der vorher»
gegangenen vier Monate desselben Ver»
waltungsjahres und die übrigen folgten
sich Monat für Monat bis zum Schlüsse
des Jahres 1848 (Nr. 131, 173. 212.
238. 279. 303, 344, 343), und die
„Wiener Zeitung" vom 4. Juni 1848,
Nr. 173 . brachte überdieß eine Dar«
stellung der Finanzverhältnifse Oester» reichs für die ganze Zeit von 1831 bis
1847. Offenheitund rückhaltlos
ehrliche Darstellung des jeweili»
gen Standes der Finanzen er«
klarte K. als erste Lebensbedin-
gung einer gedeihlichen Finanz«
Verwaltung. Und im constituirenden
Reichstage in der Sitzung vom 26. Juli
1848 erklärteK. ausdrücklich: „daß er die»
ser Versammlung selbstverständlich
jeweilig rückhaltlos alle Nachweisungen,
Mittheilungen, Tabellen und Acten vor-
legen werde, um sie fortan in der voll»«
ständigsten Kenntniß des Finanzhaushal-
tes zu erhalten". In der Sitzung vom
3. August 1848 sprach er offen aus:
„Die Hauptursache des bisherigen Man-
gels an Vertrauen auf die Finanzver»
waltung liege darin, daß der Zustand
der Finanzen niemals offen mitgetheilt
wurde". Er erklärte in der nämlichen
Sitzung „die Staatsschuld Oester-
reichs für unantastbar und die
Verringerung der Ausgaben für
dasMil i t 5 r als das wesentlichste A b»
Hilfsmittel zur Herstellung der
Ordnung". Betreffs seiner übrigen,
daS Wohl Oesterreichs und die mächtige
Förderung seiner staatlichen Interessen
bezweckenden Aussprüche im vorerwähn-
ten constituirenden Reichstage, betreffs
seiner Maßnahmen auf finanziellem Ge»
biete, wie z. B. der Emmission der Hypo»
thekar>Anweisungen auf die Gmundner
Saline, ferner der Emmission der nach
dem Muster der englischen Schatzkammer»
scheine creirten verzinslichen Caffa»An-
weisungen (Reichsschatzscheine), betreffs
der Regelung des Verhältnisses des
Staates zur Nationalbank und anderer
während seiner finanziellen Leitung durch«
geführten CreditS-Operationen muß auf
den in den Quellen angeführten Nekrolog
hingewiesen werden, der die vorerwähnten
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Kosarek-Lagkner, Band 13
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Kosarek-Lagkner
- Band
- 13
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1865
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon