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Ersparungen anzuerkennen, andererseits
aber die Ueberzeugung auszusprechen,
daß, solange einmal der gegenwärtige
Verwaltungsorganismus bestehe, gewisse
feste Grenzen gesetzt seien, über die zur
Zeit mit dem besten Willen nicht hinaus»
gegangen werden könne. Im böhmischen
Landtage stimmte der Graf in der
Sprachenfrage für das Sprachenglcich»
berechtigungsgesetz, dessen Sanction er
auch bei der Regierung befürwortete.
Als er in Folge seiner Ernennung zum
Staatsminister den Statthalterposten in
Böhmen niederlegte, beschloß die Prager
Commune, ihm die höchste Auszeichnung,
welche die Stadt ertheilen kann, das
Ehrenbürgerrecht, zu verleihen, welche
Verleihung auch in der Stadtverord'
netensitzung vom 3. August einstimmig
beschlossen wurde. I n seiner an den
Beamtenkörper des Staatsministeriums
gehaltenen bündigen, klaren und ener-
gischen Ansprache betonte der Graf fol»
gende Hauptpuncte: Decentralisa»
t ion im Verwal tungswesen, in»
dem das zu viele Regieren nur immer
zum Nachtheile der Negierung und der
Regierten, ausschlage und die richtige
Auffassung einer Angelegenheit örtlich,
und nicht im Centrum, wo man die
localen Verhältnisse am wenigsten zu
würdigen wisse, zu suchen sei; die Be>
seitigung der V ie l schreib er ei, indem
der Zuwachs einer jeden neuen Acten-
nummer noch keine Erledigung sei, wohl
aber oft die Verschleppung einer Sache
bedeute und es sich nicht darum handle,
eine möglichst große Menge Geschäfts»
stücke auszuweisen, sondern den Gegen-
stand in befriedigender und gesetzmäßiger
Weise endgiltig zu erledigen; strenge
Wahrung des Amtsgeheimnisses,
weil, so sehr das Princip der Oeffent«
lichkeit anzuerkennen sei, doch die vor» zeitige Mittheilung einer im Zuge be»
sindlichen Amtssache nur lähmend auf
ihren Fortgang und Vollzug wirken
muffe, und endlich die Nothwendigkeit
verdoppelter Anstrengung und rück«
sichtsloser Opferwi l l igke i t der Re-
giernngsorgane, um dadurch die raschere
Lösung der vielen und schwierigen Auf«
gaben des Staates in der Gegenwart zu
ermöglichen. Gs ist eine Riesenaufgabe,
welche der wenngleich junge, jedoch ener«
gische Staatsmann übernommen, der in
diesem Augenblicke die vier wichtigen
Functionen: eines Vorsitzenden im Mini»
sterrathe, eines Ministers des Innern,
der Polizei, des Unterrichts und Cultus
in seiner Person vereinigt. Die jüngste,
in die politischen Verhältnisse des Kaiser»
staates tief eingreifende That war die mit
dem achtzehnten September verfügte Ein«
berufung der Landtage von 17 Kronlän«
dem diesseits der Leitha und des Triester
Stadtrathes, die sich am 23. November
d. I . in ihren gesetzlichen Versammlungs-
orten einzusinden haben, während der
croatische ain 9. October, der sieben-
bürgische am 19. November, der
ungarische Landtag am 10. December
zusammentreten sollen. Diesen Ginberu«
fungen folgte mit kaiserlichem Manifest
vom 20. September die Sistirung des
Gesetzes über die Reichsuertretung. Das
Diplom vom 20. October 1860 und
das mit 26. Februar 1861 kundgemachte
Grundgesetz über die Neichsvertretung sol>
lennun den legalen Vertretern der Völ-
ker in den östlichen Theilen des Reiches
(Ungarn, Siebenbürgen und Croatien)
vorgelegt werden. Die Verhandlungs.
resultate dieser Vertretungen werden dann
den legalen Vertretern der anderen Kö-
nigreiche und Länder vorgelegt und wird
ihr g leichgewichtiger Ausspruch ver»
nommen und gewürdigt. Somit ist der
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Laicharding-Lenzi, Band 14
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Laicharding-Lenzi
- Band
- 14
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1865
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 550
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon