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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Laicharding-Lenzi, Band 14
Seite - 399 -
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Jelcredi 399 Delcredi Ersparungen anzuerkennen, andererseits aber die Ueberzeugung auszusprechen, daß, solange einmal der gegenwärtige Verwaltungsorganismus bestehe, gewisse feste Grenzen gesetzt seien, über die zur Zeit mit dem besten Willen nicht hinaus» gegangen werden könne. Im böhmischen Landtage stimmte der Graf in der Sprachenfrage für das Sprachenglcich» berechtigungsgesetz, dessen Sanction er auch bei der Regierung befürwortete. Als er in Folge seiner Ernennung zum Staatsminister den Statthalterposten in Böhmen niederlegte, beschloß die Prager Commune, ihm die höchste Auszeichnung, welche die Stadt ertheilen kann, das Ehrenbürgerrecht, zu verleihen, welche Verleihung auch in der Stadtverord' netensitzung vom 3. August einstimmig beschlossen wurde. I n seiner an den Beamtenkörper des Staatsministeriums gehaltenen bündigen, klaren und ener- gischen Ansprache betonte der Graf fol» gende Hauptpuncte: Decentralisa» t ion im Verwal tungswesen, in» dem das zu viele Regieren nur immer zum Nachtheile der Negierung und der Regierten, ausschlage und die richtige Auffassung einer Angelegenheit örtlich, und nicht im Centrum, wo man die localen Verhältnisse am wenigsten zu würdigen wisse, zu suchen sei; die Be> seitigung der V ie l schreib er ei, indem der Zuwachs einer jeden neuen Acten- nummer noch keine Erledigung sei, wohl aber oft die Verschleppung einer Sache bedeute und es sich nicht darum handle, eine möglichst große Menge Geschäfts» stücke auszuweisen, sondern den Gegen- stand in befriedigender und gesetzmäßiger Weise endgiltig zu erledigen; strenge Wahrung des Amtsgeheimnisses, weil, so sehr das Princip der Oeffent« lichkeit anzuerkennen sei, doch die vor» zeitige Mittheilung einer im Zuge be» sindlichen Amtssache nur lähmend auf ihren Fortgang und Vollzug wirken muffe, und endlich die Nothwendigkeit verdoppelter Anstrengung und rück« sichtsloser Opferwi l l igke i t der Re- giernngsorgane, um dadurch die raschere Lösung der vielen und schwierigen Auf« gaben des Staates in der Gegenwart zu ermöglichen. Gs ist eine Riesenaufgabe, welche der wenngleich junge, jedoch ener« gische Staatsmann übernommen, der in diesem Augenblicke die vier wichtigen Functionen: eines Vorsitzenden im Mini» sterrathe, eines Ministers des Innern, der Polizei, des Unterrichts und Cultus in seiner Person vereinigt. Die jüngste, in die politischen Verhältnisse des Kaiser» staates tief eingreifende That war die mit dem achtzehnten September verfügte Ein« berufung der Landtage von 17 Kronlän« dem diesseits der Leitha und des Triester Stadtrathes, die sich am 23. November d. I . in ihren gesetzlichen Versammlungs- orten einzusinden haben, während der croatische ain 9. October, der sieben- bürgische am 19. November, der ungarische Landtag am 10. December zusammentreten sollen. Diesen Ginberu« fungen folgte mit kaiserlichem Manifest vom 20. September die Sistirung des Gesetzes über die Reichsuertretung. Das Diplom vom 20. October 1860 und das mit 26. Februar 1861 kundgemachte Grundgesetz über die Neichsvertretung sol> lennun den legalen Vertretern der Völ- ker in den östlichen Theilen des Reiches (Ungarn, Siebenbürgen und Croatien) vorgelegt werden. Die Verhandlungs. resultate dieser Vertretungen werden dann den legalen Vertretern der anderen Kö- nigreiche und Länder vorgelegt und wird ihr g leichgewichtiger Ausspruch ver» nommen und gewürdigt. Somit ist der
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Laicharding-Lenzi, Band 14
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Laicharding-Lenzi
Band
14
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1865
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
550
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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