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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Laicharding-Lenzi, Band 14
Seite - 460 -
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Gindely 460 Vindeiy Frage, ob die Zusammengehörigkeit die- ser Länder sich staatsrechtlich begrün« den lasse. Professor Gindely', als er nach vergeblichen Forschungen und auf eine darauf bezügliche Anfrage bei Pro» fessor Palacky — von dem er den histo« rischen Bescheid erhalten hatte, „daß ihm eine darauf bezügliche staatsrechtliche Ur« künde, oder überhaupt ein Act dieser Art nicht bekannt, allein daß die staatsrecht- liche Vereinigung dieser drei Länder ein bekanntes historisches Factum sei" — an die Ausarbeitung des ihm gewordenen Auftrages schritt, war er zu dem Ergebniß gekommen, daß die bezeichnete Frage ab« solut verneinend beantwortet werden müsse. Wohl seien bei verschiedenen Krö« nungen böhmischer Könige auch mährische und schlesische Stände zugegen gewesen, haben aber bei keiner solchen Prager Krö« nung als wirklicheTheilnchmer mitgewirkt, noch die Huldigungen als ein Thei l der böhmischen Krone geleistet, sondern seien immer vielmehr entweder lediglich als Gäste aufgetreten oder haben ihre Länder selbstständig bei der Krönung vertreten, d. i. nämlich als mährische und schlesische Stände im Namen Mährens und Schle» fiens gehuldigt. Ja, Gindely wies geradezu nach, daß einige Könige zuerst die Huldigung in Mähren oder in Schle- sien angenommen und dann erst in Prag sich hätten krönen lassen, was eben als Beweis erscheint, daß diese Länder einzeln und selbstständig sind >'und nicht eine staatsrechtliche Einheit mit Böhmen bilden. Bei anderen Königen wieder sei das Umgekehrte der Fall gewesen und der zuerst vorgenommenen Krönung in Böhmen die Huldigung in Mähren und dann jene in Schlesien gefolgt. Mit diesem auf Quellenforschung gestützten Ausspruche des Landesarchivars ist die Existenz der T01U212. öss^ d. i. staat«. rechtlichen Einheit von Böhmen. Mähren und Schlesien, nicht nur in Frage gestellt sondern geradezu ein für allemal ver» neinend erledigt. Als Schriftsteller hat G.. der seit dem Jahre 1833 mit seiner ersten selbstftändigen Arbeit aufgetreten, bereits eine ungewöhnlich starke Thätig« keit entfaltet und seine bisher erschienenen Werke sind in chronologischer Folge (die mit einem ^ bezeichneten befinden sich auch in den Sitzungsberichten der kaiser« lichen Akademie der Wissenschaften, philo» sophisch.historischer Classe): ^ „Ueber ^ dogmatischen Ansichten der böhmisch-mährischen Brüder" (Wien 4833, 8<>.); — *„Nrber' des Iah. AmllS (tüluenins Denen und N5irk- sauckeit in der Fremde" (ebd. 1835); — ^„Beitrage zur Geschichte der Aeit Kaiser Nüd°lpt!'6ll."(ebd. 1836, 8".); — „Nähmen und Mahren im Ieitalter der Arfarmatilln. l. Geschichte der böhmischen Brüder", 2Bände (Prag 1857, Bellmann. 80.); — „Oe- schichte der Grtheilung des böhmischen Maje- stätsbrieles u°n 5609" (ebd. 1858); — „Ahrbuch der allgemeinen Geschichte, Nr Nelll- schaler", 2 Bde. (ebd. 1860); — „Dhr- buch der allgemeinen Geschichte kür Ober-Ginn- nasien", 2 Bde. (ebd. 1860); — "„Nei- trüge zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges" (Wien 1839, 8".); — „Quellen zur Oe- schichte der böhmischen Brüder, vornehmlich ihren- Zusammenhang mit Deutschland betreffend" (Wien 1861, gr.8".), bildet den 19. Band der zweiten (Dixiomata 6t ^ota enthal« tenden) Abtheilung der von der histo« rischen Commission der kais. Akademie der Wissenschaften herausgegebenen: ^^on- te3 romm g.U8triaoI.ruin"; — ^„Meine Forschungen in fremden und heimischen AHmen" (Wien 1862); — "Fur Geschichte der Einwirkung Spaniens aui die HlapstWahlen namentlich bei Gelegenheit der N5uhl Aeu's XI. im Jahre 1605" (ebd. 1862); - „Andalph II., und seine Zeit, 1600—M2", 2 Bde. (Prag
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Laicharding-Lenzi, Band 14
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Laicharding-Lenzi
Band
14
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1865
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
550
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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