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Ueberlegenheit, sondern allein im In-
teresse der Wahrheit, welche, wie er sagte,
durch eine vernünftige Discusfion immer
gewinnt, selbst dann noch gewinnt, wenn
sie nicht siegt und welche selbst im lebhaf»
testen Kampfe mehr den Sieg der Sache,
als den eigenen Triumph sucht." Seine
staatsmännische Thätigkeit wird bei seinem
Volke im Andenken bleiben muffen, was
immer für Veränderungen im Laufe der
Zeit und im gesetzmäßigen Wege die
Verfassung erfahren mag. Alles, was sich
als einen wo immer herstammenden Miß.
brauch herausstellte, zu heilen; was ver«
altet war, behutsam auszuscheiden; was
dem allgemeinen Wunsche der Nation
nothwendig schien, aufzunehmen; im In«
teresse derselben die Macht der Regierung
zu stärken, damit sie ihrer Bestimmung
entfprecben könne.; die Comitate zu zügeln,
nicht ihre gesetzliche Autonomie, sondern
ihre in Anspruch genommene jurisdictio»
nelle Allmacht und ihren in Trotz und
bedauerungswürdigen Restaurations-Er»
cessen hervortretende Uebermüthigkeit;
den Landtag zu organisiren, wo bei der
einen Tafel die Zahl der Stimmenden
unbegrenzt, bei der andern aber der größere
Theil der Wahlstimmen gewichtlos und
unzurechnungsfähig war; das legislative
Recht der königlichen Städte zur Geltung
zu bringen und ihre politische Bedeutung
zu erweitern und sicher zu stellen; durch
zeitgemäße Gesetze den Wohlstand und
die Intelligenz des Volkes zu heben und
in denselben daheim neben der vollen
Würdigung der Rechte der übrigen Natio-
nalitäten die Berechtigung der Ansprüche
des ungarischen Stammes nachzuweisen;
mit Wahrung der gesetzlichen Unabhän-
gigkeit den engeren Verband Ungarns mit
Oesterreich zu befestigen, als eine weftnt-
liche Bedingung der Großmachlstellung
der Monarchie und der schöneren Zukunft deS nationalen Lebens und der fortschrei-
tenden Bildung Ungarns; endlich bei der
ferneren Ausbildung der ungarischen Ver-
fassung anstatt der heillosen Nachahmung
fremder Gebrauche und Institutionen
allein die geschichtliche Vergangenheit, die
nationale Eigenthümlichkeit und die Ver»
hältniffe zur anderen Hälfte der Monarchie
und das unzertrennbare Band mit dec«
selben im Auge behalten — das waren
seine politischen Grundsätze, welche er wie
in Privatkreisen, so an öffentlichen Orten,
im Rathe deS Herrschers, wie der Nation
als die seinigen bekannte. Für die fried-
liche, geräuschlose Umgestaltung der unga»
rischen Verfassung, wie Maj la th sie
wünschte, stand Alles in Bereitschaft.
Schon im Jahre 1843 wurde durch ein
Gesetz die Amts- und Besitzfähigkeit der
Nichtadeligen festgestellt; die Religions»
zwistigkeuen waren durch zweckmäßige
Einrichtungen eingestellt; ausgesprochen
war das Princip des gemeinschaftlichen
Tragens der Gemeinlasten; ausgesprochen
die Ablösbarkeit der Bauernlehen und
Nrbariallasten und schon fungirte eine
Landescommission, welche über Art<
Maß und Mittel dieser Ablösung und Ent-
schädigung ein Gutachten abzugeben und
gerade unter Majlä.th's Präsidium
gleich beim Beginne des Landtages vom
Jahre 1847 aufgestellt worden war. Diese
glänzende Laufbahn hatte jedoch einen
umwölkten Abend und bald eine stur»
mische Nacht als Fortsetzung. Unter dem
Drucke trüber Sorgen und unter schlim-
men Vorahnungen leitete er die obere
Tafel des Landtages im Jahre 1848.
Der mit Feldherrntalent ausgestattete
Mann, schreibt einer seiner Biographen,
verließ wie ein treuer Gemeiner seinen
Wachtposten nicht früher, als bis Ereig-
nisse ihn von feinem Platze verdrängten,
denn auf den Ruinen des Vaterlandes
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Londonia-Marlow, Band 16
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Londonia-Marlow
- Band
- 16
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1867
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 514
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon