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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Maroevic-Meszlenn, Band 17
Seite - 82 -
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Seite - 82 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Maroevic-Meszlenn, Band 17

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Maschierevics 82 Waschierevics Kirche. Als nun auS der Wahl der Synode der Bischof Maschierevles als Metropolit von Karlowitz hervor ging. erfolgte mittelst kaiserlichen Hand schreibenS vom 23. August 4864 die Bestätigung seiner Wahl; zugleich aber wurde er im Confirmationü'Decrete zum Patriarchen, jedoch nicht der griechisch orientalischen Kirche überhaupt, sondern nur zum Patriarchen der Serben grie. chischen Ritus ernannt. Dieser Vorgang war neu und dadurch ein längst gehegter Wunsch der Rumänen erfüllt worden, welche nunmehr kirchlich oder hierarchisch von den Serben getrennt und deren Exi- mirung von der geistlichen Iurisdiction des neu ernannten Patriarchen der serbischen Nation im Confirmations-Di. plom ausdrücklich ausgesprochen worden war. Die weitere Regelung dieser Kir- chenangelegenheit. namentlich die Fest» stellung der serbischen und rumänischen Metropolie bildete den Gegenstand fort« gesetzter Berathungen der Synode und gab noch Anlaß zu manchen Zwischen- fällen, welche die endgiltige Lösung dieser übrigens sehr verwickelten Frage in nicht geringem Maße erschwerten. Späteren Nachrichten zufolge soll nach längeren Verhandlungen, welche in Wien mit M. unmittelbar gepflogen wurden, dieser in die Aufhebung deS neu geschaffenen serbischen Patriarchates eingewilligt ha« ben, in Folge dessen also kein selbstständi- ges serbisches Patriarchat, sondern ein Patriarchat der griechischerientalischen Kirche in Oesterreich besteht. Was die politischen Ansichten deS Patriarchen M. betrifft, so hat er denselben in seiner im verstärkten ReichSrathe 1860 in der Sitzung vom 26. September gehaltenen Rede Ausdruck gegebeil. Er sagte unter anderem: „Der oberste Grundsatz und mein Glaubensbekenntniß ist: Kräftigung der Reichseiuheit. Die Gruppirung der einzelnen Kronländer des Kaiserstaates fordert eben heute mehr als sonst eine innige Verbindung zu einem mächtigen Ganzen. Nun lassen die inneren Zustände unseres großen Vaterlandes und die Verschiedenheit der Lander und Völker, schaften eine einheitliche, eine ein- förmige innere Verwal tung der« selben nicht als sehr wünschenswerth ansehen, und berechtigen zu der Hoffnung, daß eine dem Zeit- und Volksgeiste an» gemessene Verwaltung von einem glück- lichen Erfolge begleitet werde. Schon der Grundsatz einer autonomen, den Sitten und Gebräuchen angemessenen Verwaltung schließt den Begriff einer Partikularität in sich und erfordert bei der ausgesprochenen Gleichberechtigung Aller gleiche Rücksichten für Alle und für Jeden. Die gleiche Behandlung schließt die Suprematie eines Volksftammes über den anderen aus, und macht unter gewissen Umständen eine gegenseitige Nachgiebigkeit zur unabweisbaren Noth. wendigkeit. Die Vereinigung unter einer Centralregierung in allen den Gesammr- staat betreffenden Angelegenheiten und eine volksthümliche neue Verwaltung für alle Ländeer und Völker ist das einzige System, welches für die Dauer bestehen und gedeihen könne. Jede Präpon» deranzdes Einen über den Anderen läßt sich mit dem Zeitgeiste und den Bedürf- Nissen nicht vereinbaren." I n analoger Weise behandelt er die eben damals aufgeworfene Frage der historischen Rechte und erklärt die consequente Durchführung des Grundsatzes eines histo- rischen Rechtes für unhaltbar und müßte in solcher Vorgang auch vom Stand» Puncte des Rechtes angefochten werden. Was die Lösung der Frage, ob die serbische Wojwodschaft ein selbstftandiges Krön»
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Maroevic-Meszlenn, Band 17
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Maroevic-Meszlenn
Band
17
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1867
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
506
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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