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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Maroevic-Meszlenn, Band 17
Seite - 254 -
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Seite - 254 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Maroevic-Meszlenn, Band 17

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Megerle 284 Megerle jedoch bemerkt werden muß, daß, wenn dieselben von slavischer Seite ausgehen, sie nur durch Gehässigkeit entstellten Zerr« bildern gleichen. M.'s Beredsamkeit ist nichts weniger als glänzend,, schwunghaft und blumenreich; er ist, geradezu gesagt, der schlichte juridische Redner, der sich streng an die Thatsache und an jene Ge» setzesparagravhe hält, welche mit derselben in einer Verbindung stehen und zu ihr in eine solche gebracht werden können. Ein» tönig und ohne einschmeichelnden Schmelz ist sein unermüdetes Organ, er weiß aber durch die Logik der Thatsachen, die er in musterhafter Weise handhabt, zu fesseln. Seine schmucklose Beredsamkeit macht seine Vorträge selbst dem Mindergebilde' ten leicht verständlich. Bemerkenswerth erscheint noch seine Aehnlichkeit mit dem ersten N ap oleo n^ welche ihn von Frem- den, wenn diese den Reichsrathssaal zum erstenmal besuchen, sofort erkennen läßt, weil diese Aehnlichkeit in Wien sozusagen sprichwörtlich geworden ist. M. , der schon im Jahre 1854 Präsident der Wiener Advocatenkammer geworden, und als solcher auch in Lithographie erschienen ist, war in früherer Zeit im juridischen Fache auch schriftstellerisch thätig. So waren mehrere Abhand- lungen aus seiner Feder in juridischen Zeitschriften abgedruckt, und zwar: in Schopfs „ArchivfürCivil-Iustizpstege" u. s. w. 1837, Bd.I: „Civilrechtsfall, die Intestaterbfolge in den Nachlaß geistlicher Personen betreffend, mit Bemerkungen"; — in dem von Wildner von Maith. stein herausgegebenen„Iurift",BandI, S.22: „Ueber die Quellen der gesetzlichen Pfandrechte"; — S. 51: „Bemerkungen über das im Z. 1101 des a. v. G. B. dem Vermiether eingeräumte gesetzliche Pfandrecht"; — S. 333: „Ueber das Rechtsverhältniß zwischen Herrschaften und den auf zerstückten Meyerhofgründen angesiedelten Erbpächtern in Ansehung der Steuerentrichtung von überlassenen Grün- den"; — Band I I , S.114: „ZurErlau- terung des Hofdecretes vom 23. August 1819, Nr. 1398 d. Just. Ges. Sammlg., das Verfahren in Ehestreitsachen be- treffend"; — S. 1^1: „Ueber die in Niederösterreich bestehende Uebung, den Creditoren-Ausschüffen für ihre Bemühun« gen eine Remuneration aus dem Concurs» massll'Vermögen vor allen Gläubigern zu leisten"; — S. 284: „Ueber das Ausmaß der von den Verlassenschaften unadeliger Mitglieder der Wiener Univer» sität statt des Mortuars zu entrichtenden Discretionstare" — und S.380: Ueber, trägt der auf den Tod deS Fiduciarerben eingesetzte sioeicommissarische Erbe. wenn er zwar nach dem Erblasser, aber vor dem Fiduciarerben stirbt, sein Recht zu dem ihm zugedachten Nachlasse auf seine Erben?" — Band IV, S.141: „Ueber die angebliche schwere Polizei-Uebertre» tung des Schießpulver-Verkaufes an Bauern, Knechte u. dgl. m. ohne obrig- keitlichen Erlaubnißschein"; — S. 277: „Berichtigung zweier Irrthümer in Be» treff der Beschränkung des Dispositions- rechtes der Mitglieder der Redemtoristen- Congregation und des Heimfallsrechtes der letzteren auf das Vermögen der erste« ren"; —Band V> S. 07: „Civilrechts- fall zur Lehre von der Vertheilung des executiven Kaufschillings einer im Mit« eigenthume Mehrerer stehenden Realität unter die verschiedenen darauf haftenden Satzposten"; — Band VI, S. 9: „Zur Vertheidung der Ansicht, daß die älteren, vor dem a. b. G. B. bestandenen Pfand- rechte, zusprechenden Gesetze noch der« malen Quellen der gesetzlichen Pfand - rechte seien". Was Megerle von Mühlfeld's Thätigkeit als Mitglied
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Maroevic-Meszlenn, Band 17
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Maroevic-Meszlenn
Band
17
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1867
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
506
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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