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Megerle 284 Megerle
jedoch bemerkt werden muß, daß, wenn
dieselben von slavischer Seite ausgehen,
sie nur durch Gehässigkeit entstellten Zerr«
bildern gleichen. M.'s Beredsamkeit ist
nichts weniger als glänzend,, schwunghaft
und blumenreich; er ist, geradezu gesagt,
der schlichte juridische Redner, der sich
streng an die Thatsache und an jene Ge»
setzesparagravhe hält, welche mit derselben
in einer Verbindung stehen und zu ihr in
eine solche gebracht werden können. Ein»
tönig und ohne einschmeichelnden Schmelz
ist sein unermüdetes Organ, er weiß aber
durch die Logik der Thatsachen, die er in
musterhafter Weise handhabt, zu fesseln.
Seine schmucklose Beredsamkeit macht
seine Vorträge selbst dem Mindergebilde'
ten leicht verständlich. Bemerkenswerth
erscheint noch seine Aehnlichkeit mit dem
ersten N ap oleo n^ welche ihn von Frem-
den, wenn diese den Reichsrathssaal zum
erstenmal besuchen, sofort erkennen läßt,
weil diese Aehnlichkeit in Wien sozusagen
sprichwörtlich geworden ist. M. , der
schon im Jahre 1854 Präsident der
Wiener Advocatenkammer geworden,
und als solcher auch in Lithographie
erschienen ist, war in früherer Zeit im
juridischen Fache auch schriftstellerisch
thätig. So waren mehrere Abhand-
lungen aus seiner Feder in juridischen
Zeitschriften abgedruckt, und zwar: in
Schopfs „ArchivfürCivil-Iustizpstege"
u. s. w. 1837, Bd.I: „Civilrechtsfall, die
Intestaterbfolge in den Nachlaß geistlicher
Personen betreffend, mit Bemerkungen";
— in dem von Wildner von Maith.
stein herausgegebenen„Iurift",BandI,
S.22: „Ueber die Quellen der gesetzlichen
Pfandrechte"; — S. 51: „Bemerkungen
über das im Z. 1101 des a. v. G. B.
dem Vermiether eingeräumte gesetzliche
Pfandrecht"; — S. 333: „Ueber das
Rechtsverhältniß zwischen Herrschaften und den auf zerstückten Meyerhofgründen
angesiedelten Erbpächtern in Ansehung der
Steuerentrichtung von überlassenen Grün-
den"; — Band I I , S.114: „ZurErlau-
terung des Hofdecretes vom 23. August
1819, Nr. 1398 d. Just. Ges. Sammlg.,
das Verfahren in Ehestreitsachen be-
treffend"; — S. 1^1: „Ueber die in
Niederösterreich bestehende Uebung, den
Creditoren-Ausschüffen für ihre Bemühun«
gen eine Remuneration aus dem Concurs»
massll'Vermögen vor allen Gläubigern
zu leisten"; — S. 284: „Ueber das
Ausmaß der von den Verlassenschaften
unadeliger Mitglieder der Wiener Univer»
sität statt des Mortuars zu entrichtenden
Discretionstare" — und S.380: Ueber,
trägt der auf den Tod deS Fiduciarerben
eingesetzte
sioeicommissarische Erbe. wenn
er zwar nach dem Erblasser, aber vor
dem Fiduciarerben stirbt, sein Recht zu
dem ihm zugedachten Nachlasse auf seine
Erben?" — Band IV, S.141: „Ueber
die angebliche schwere Polizei-Uebertre»
tung des Schießpulver-Verkaufes an
Bauern, Knechte u. dgl. m. ohne obrig-
keitlichen Erlaubnißschein"; — S. 277:
„Berichtigung zweier Irrthümer in Be»
treff der Beschränkung des Dispositions-
rechtes der Mitglieder der Redemtoristen-
Congregation und des Heimfallsrechtes
der letzteren auf das Vermögen der erste«
ren"; —Band V> S. 07: „Civilrechts-
fall zur Lehre von der Vertheilung des
executiven Kaufschillings einer im Mit«
eigenthume Mehrerer stehenden Realität
unter die verschiedenen darauf haftenden
Satzposten"; — Band VI, S. 9: „Zur
Vertheidung der Ansicht, daß die älteren,
vor dem a. b. G. B. bestandenen Pfand-
rechte, zusprechenden Gesetze noch der«
malen Quellen der gesetzlichen Pfand -
rechte seien". Was Megerle von
Mühlfeld's Thätigkeit als Mitglied
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Maroevic-Meszlenn, Band 17
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Maroevic-Meszlenn
- Band
- 17
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1867
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 506
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon