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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Maroevic-Meszlenn, Band 17
Seite - 442 -
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Seite - 442 - in Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Maroevic-Meszlenn, Band 17

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Messenhauser 442 Messerfchmidt Die Standhaftigkeit. ja seltene Willensstärke und Furchtlosigkeit, welche M. in seinen letzten Augenblicken, in welchen er mit soldatischem Muthe das Feuer zu seinem Tode selbst mit fester vernehmlicher Stimme commandirte, sind allgemein bekannt; weniger bekannt dürfte es sein. daß M. diese Ruhe nicht etwa für die letzten Augenblicke aufgespart, sondern daß sie ihn überhaupt von dem Augenblicke an. als er über sein Geschick selbst gar nicht mehr im Zweifel war, nicht verlassen hatte. Der letzte Besuch, den er außer seinen Wach« tern und den gerichtlichen Personen, am Tage vor seiner Erecution, erhielt, war jener des Theater«Directols Carl, der als Mitglied des Wiener Gemeinderathes Zutritt bei ihm erhalten hatte. Staberl bei dem zum Tode veruttheilten Messenhauser! Beide unter» hielten sich lange miteinander. Das tragische Schicksal, dessen M. gewärtig war. machte ihn aber nicht im Mindesten verzagt. Er dachte eigentlich gar nicht viel daran, und am Schlüsse der Unterredung mit Carl erzählte ihm M. die ganze Handlung seines neuen Lustspiels, das aber nicht vollendet war, indem der letzte Act noch fehlte, und sprach noch den lebhaften Wunsch aus. Carl möge das Lust» spiel von gewandter Feder beenden lassen und es dann auf seiner Bühne zur Aufführung bringen. (5a r l hatte dieß versprochen. DaS Lustspiel kam nicht zur Aufführung, es ist aber, wie mir mit Bestimmtheit versichert wird. im Drucke erschienen, Titel und Näheres darüber konnte ich aber nicht erfahren. Messen!) auser's standrechtlich« Urtheil. Der Wortlaut desselben ist: Wenzel Messen- hauser, zu Proßniß in Mahren geboren, 35 Jahre alt, katholisch, ledig. Schriftsteller, ist in der mit ihm abgeführten kriegsrecht' lichen Untersuchung, durch sein Geständnih bei erhobenem Thatbestande überwiesen, daß er in der Eigenschaft als provisorischer Ober» Commandant der Wiener Nationalgarde, den bewaffneten Aufruhr in Wien, dessen Umge< düng und in mehreren Provinzen durch Pla« cate und Aufgebote zum Landsturm eingeleitet habe; daß er selbst nach Kundmachung des Belagerungszustandes über die Stadt Wien nebst Vorstädten und Umgebung, mittelst der Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zuWindisch.Grätz vom 2l). und 23. October d. I . (1848), durch einen weiteren Aufruf vom 25. October und dessen Nachtragsbefehl vom nämlichen Tage, zum Aufruhr gegen die zur Herstellung der Ruhe und Ordnung von Sr. Majestät dem constitutionellen Kaiser gegen Wien entsende« ten Truppen angereizt und diese bis zum Treubruch zu verleiten versucht; daß er ferner durch einen terroristischen Befehl die äußerste Vertheidigung Wiens gegen die anrückenden Truppen angeordnet und sonach den bewaff« neten Widerstand auch thätigst fortgesetzt; daß er sogar nach abgeschlossener Capitulation wegen Uebergabe der Stadt an den Herrn Generalen Feldmarschall am 30. October Mittags zwei Bulletins über das angebliche siegreiche Vorschreiten der schon am 28. Octo» der angekündigten Heeresmacht der Ungarn in zahlreichen Abdrücken verbreitet und dadurch den Bruch der abgeschlossenen Capitulation herbeigeführt habe. Es ist demnach Wenzel Messenhauser durch kriegsrechtliches Urtheil vom 11. und kundgemacht am 14. November d. I . , in Folge der angeführten Proclamation, in Verbindung mit dem Art. 62. §. 4. des Militär«Strafgesetzbuches, zum Tode durch den Strang conoemnirt, das Urtheil aber am 16. d. M. um halb 9 Uhr Morgens im hie« sigen Stadtgraben durch Erschießen mit Pul» ver und Blei vollzogen worden. Wien am 16. November 1848. Von der k. k. Militär< Central'Untersuchungs.Commission. — Dun« der's Buch über die Wiener October-Revo» lution gibt über die letzten, für Messen« h auser's tragisches Geschick so uerhängnißool« len Tage die ausführlichsten, mit allen von ihm erlassenen Tagsbefehlen belegten Aufschlüsse. Der S. 824 mitgetheilte, vom 30. October Nachmittags i'/zUhr datirte Obercommando- Befehl, welcher mit den Worten anhebt: „Wenn sich zwei Heere unter den Mauern der Residenz schlagen u. s. lv.", dieser Befehl namentlich war es, der Me ssen hauser's Todesurtheil besiegelte. Dund er selbst be« merkt darüber, daß „dieser Befehl Messen» hauser's durch Terrorismus am Stephans- thurme erpreßt, oder von den anwesenden Re» volutionsmachern aus der Reitschule befohlen worden zu sein scheint". MesserschNlidl, Franz Xaver (Bild- Hauer, geb. zu Wiesensteig in Bayern 20. August 1732. gest. zu Preß- bürg auf dem sogenannten Zuckermantel 21. August 1783). Sein Vater war ein Weißgärber, der aus zwei Ehen 32 Kin« der hatte. AuS der zweiten stammte
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Maroevic-Meszlenn, Band 17
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Maroevic-Meszlenn
Band
17
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1867
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
506
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
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