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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich - Nabielak-Odelga, Band 20
Seite - 22 -
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Mdasdy 22 NadaSdy der nun folgenden stürmischen Periode lebte er zurückgezogen, ohne einen öffent- lichen Dienst zu bekleiden, bis er im Jahre 4831 aus seiner Unthätigkeit her- ausgeriffen und mit der Einführung einer ordentlichen Gerichtspstege in Sieben« bürgen betraut wurde. Auf diesem Posten wirkte der Graf mit einer für das große Ganze wohlthuenden, den Einzel» nen, welche für die alten verrotteten Zustände zu schwärmen liebten, freilich mißliebigen Energie. In die Zeit seiner AmtSwirksamkeit fallen die Verhandlun» gen über die Einführung der wichtigsten Gesetze, als z. B. das bürgerliche Gesetz- buch, die Aufhebung der Avicität u. s. w. Später wurde der Graf OherlandeSge^ richts'Präfident in Ungarn, stand dann eine Zeit hindurch an der Spitze des obersten UrbarialgerichtshofeS und über- nahm am 18. Mai 1837 an Stelle des Freiherrn Karl von Krauß ^Bd. XI I I , S. 149^ das Ministerium der Justiz. Nahezu vier Jahre verwaltete der Graf dieses Amt, während der ganzen Periode des mit den kais. Verordnungen vom 3. März 1860 verstärkten und einberufe- nen Reichsrathes, in welchem er mit der Stelle eines Vice-Präsidenten betraut wurde. Im verstärkten Reichsrathe selbst nahm er mehrmal daS Wort. und zwar anläßlich der Grundbuchsordnung, deS Voranschlages für daS Justizministerium, mehrerer Reformen in der Justiz, als Einführung der Oeffentlichkeit und Münd» lichkeit bei den Handels« und Seegerich, ten, Einsetzung von Ortsgerickten in Ungarn, Croatien, Slavonien, Wojwod schaft und Banai zur Beilegung von Bagatellstreitigkeiten. Entwurf eines Ge- setzeS für Verlaffenschafts» und Kuratel- angelegenheiten; ferner über Anlegung von Waisencapitalien und in der Spra- chenfrage. M. vertrat in den Debatten nicht den specifisch-ungarischen, sondern den österreichischen Standpunct, wofür ihm das Pamphlet: „Siebenbürgen in den letzten vier Jahren" den „verhaßteren Ungar" zu nennen beliebte, ein Titel, den der Graf als Dank für seine Be» mühungen Ungarn und Siebenbürgen- von dem lästigen Drucke der Rechtslosig» keit und mittelalterlichen Verationen zu befreien, ansah und, staatsmännisch genug, als eine Auszeichnung entgegen» nahm. Nachdem der Graf am 20. Octo» bcr 1860 das Portefeuille der Justiz niedergelegt und gleichzeitig seine Wirk» samkeit auf diesem Felde allerhöchst durch Verleihung des Großkreuzes des Leopold- Ordens anerkannt wurde, erfolgte am 4. Februar 1861 seine Ernennung zum Präsidenten des verstärkten Reichsrathes. I n dieser Eigenschaft ader thätig zu sein, ward ihm keine Gelegenheit mehr gebo- ten, da schon ein kaiserliches Patent vom 26. Februar d. I . einen aus zwei Hau« sern bestehenden Reichsrath an die Stelle des verstärkten Reichsrathes einsetzte. Graf Nädasdy wurde in Folge dessen für einige Zeit disponibel, trat jedoch schon am 7. November 1861 als sieben« bürgischer Hofkanzler — mit Minister« rang — wieder in Verwendung. I n die- ser Stellung blieb er bis zum 26. Juni 1865, an welchem Tage er zugleich mit dem ungarischen Hofkanzler, Grafen Zichy, auS dem Ministerium schied. I n der Zwischenzeit wurde er — am 4. October 1863 — als lebenslängliches Mitglied in das Herrenhaus des öster« reichischen ReichsratheS berufen, an dessen Berathungen er jedoch bei der Sonder» ftellung Ungarns gegenüber den anderen Kronländern deS Kaiserstaates begreif- licher Weise nicht Theil nimmt. Ueber- dieß ist der Graf Mitglied der ungarischen Magnatentafel, seit 1824 Kämmerer, seit
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich Nabielak-Odelga, Band 20
Titel
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Untertitel
Nabielak-Odelga
Band
20
Autor
Constant von Wurzbach
Verlag
Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
Ort
Wien
Datum
1869
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.41 x 21.45 cm
Seiten
514
Schlagwörter
Biographien, Lebensskizzen
Kategorien
Lexika Wurzbach-Lexikon
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