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g. I- bezog er das königliche Lyceum z^
Trieni, das damals zum Königreich«
Italien gehörte. Daselbst war P. eine,
der ausgezeichnetesten Zöglinge, erhiel,
für eine philosophische Ausarbeitung den
eisten, in einer goldenen Medaille beste«
henden Preis, auch wurde sein Name auf
einer im Lyceum anzubringenden Mar<
mortafel in Stein gemeißelt. Als im
Jahre 1813 Tirol wieder österreichisch
geworden, begann P. in Wien das Stu
dium der Rechte, wo damals an der
Hochschule Männer wie Dol l iner ,
Egger, Scheidlein. v.Warerroth
u. A. lehrten. Im Jahre 1817 hatte er
den vierjährigen Cursus beendet und zu
gleich auch im letzten Jahre bei dem
StistSgerichte Schotten in Wien die Ci
vilgerichts.Praris begonnen. Im März
1818 wurde er Auscultant bei dem k. k.
Stadt« und Landrechte in Triest und
schon im August 1821 Rathsprotokollist
bei dem k. k. Stadt« und Landrechte in
Görz. im Jänner 1824 aber — nach einer
Dienstleistung von kaum vier Jahren —
Rath und wenige Wochen spater noch
Kanzleidirector ebendaselbst. Eine so
rasche Beförderung spricht für eine ebenso
ausgezeichnete Verwendung im Dienste,
wie für eine nicht gewöhnliche Geschick-
lichkeit. In Görz begann er auch als
Iandtafel-Referent die Ordnung der da»
mals völlig ungeordneten Görzer Land-
tafel, deren vollkommene Regelung P.
spater als Hofrath zu Ende führte. Mit
Allerh. Entschließung vom 18. April
1824 wurde P. als Rath, zum Civil-
tribuiiale in Venedig übersetzt, wo es
seinem Diensteifer und seinen gediegenen
Kenntnissen bald gelang, bei einem AmtS«
kölper, der den Grundsahen des römi-
schen Rechts und den Traditionen der
früheren französischen Gesetzgebung hul«
digte, die österreichische Jurisprudenz zur Anerkennung und Geltung zu bringen.
Auch führte er daselbst die vollständige
Regelung des DepositenwcsenS durch, in
welches vor seinem Eintritte in das
Rathsgremium mehrfache Unordnungen
eingeriffen waren. Mit Allerh. Entschlie»
ßung vom 28. November 1831 wurde
P., indem er schon einige Zeit als Aus-
hilfsreferent b i^ dem venetianischen Ap»
pellationsgerichte in Verwendung gestan-
den, zum Rathe bei dem k. k. innerösterrei-
chisch-küstenländischen Appellationsgerichte
in Klagenfurt ernannt. Daselbst wurden
ihm außer den gewöhnlichen Geschäften
häusig wichtigere Vorträge im legislati.
ven und Organisirungsfache übertragen,
auch leitete er die vollständige Reorgani-
sirung der Görzer Landtafel ein und
suchte auf Trennung der Justiz von der
Administration in den unteren Instan-
zen, namentlich bei den Bezirksgerichten
Istriens, hinzuwirken. Nach kaum acht-
jähriger Wirksamkeit auf diesem Posten
wurde P. mit Allerh. Entschließung vom
4. Mai 1839 zum Hofrathe dc: k. k.
obersten Iustizstelle in Wien ernannt,
welcher Stelle er durck 13 Jahre zur
Zierde gereichte. Nach zwei Richtungen
hin machte er daselbst seinen Einfluß her«
vorragend geltend: in administrativer
Beziehung und in der Theilnahme an
legislativen Arbeiten. Mit dem ofsiciösen
Referate über den Sprengel des inner-
österreichisch « küstenlandischen Appälla«
tionsgerichtes, welcher Steiermark. Kärn«
then, Kram, das Küstenland, Görz und
Istrien umfaßte, betraut, leistete er Außer»
ordentliches zur Verbesserung der Admi«
nistration der Justiz in den genannten
Ländern, aber auch auf die Provinzen ob
und unter der EnnS, Tirol, Dalmatien
übte seine Stimme bei den Berathungen
t geringen Einfluß auf die Ansichten
der übrigen Mitglieder des obersten Ge-
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
O'Donnel-Perényi, Band 21
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- O'Donnel-Perényi
- Band
- 21
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1870
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 542
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon