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gen aus Anlaß der den Zwangscurs des
Papiergeldes betreffenden Gesetze vom
Jahre 1848" (ebd.. Nr. 421) — und
„Civilrechtsfall zur Erläuterung der
Fragen, in wieferne Lieferungskäufe in
Staais« oder Industriepapieren als wirk«
liche Käufe oder als bloße Wetten anzu«
sehen seien" (ebd.. Nr. 441 u. 142);
diese sowie die anderen Aufsatze aus sei»
ner Feder find im Blatte mit der Chiffre
I>. bezeichnet. Selbststandig ließ er nur
die Schrift: „Arber die riuilrechtlichrn Wir-
Kungen der den SWllng5iur5 des Papiergeldes
anordnenden Gesetze" (Wien 1833, Gecold,
8".) erscheinen. Außerdem mackte er zahl»
reicbe Vorarbeiten zur Abfassung eineS
Commentars über die österreichischen Ge»
richtsordnungen und trug sich mii dem
Plane, von dem Zeitpuncte der Hinaus»
gäbe der oberstrichierlichen Entscheidungs«
gründe in Civilrecbtssacheu eine Sa^nm«
lung der wichtigeren Entscheidungen her»
auszugeben. Die geringe Muße seines
Berufes widmete er dem Unterrichte sei«
ner Söhne, den er auf den Gebieten der
alten Spracken und der Geschichte per»
sönlich leitete. Mitten auS seinen Ent-
würfen und seiner angestrengten amt«
lichen Thätigkeit riß ihn ein plötzlicher
Tod. Schon im Jahre 1833 hatte ihn
der Verlust eines hoffnungsvollen Soh»
nes tief erschüttert. Da befiel ihn am
48. April 1834 ein unbedeutend schei«
nendes Unwohlsein, das schon am fol-
genden Tage völlig zu weichen schien,
als am Abend desselben ein eingetretener
Lungenkrampf in wenigen Minuten sei«
nem Leben ein Ende machte. P. hatte
sich im Jahre 1837, während seines Auf»
enthaltes in Venedig, mit Fräulein M a«
ri e von Gumer vermalt, aus welcher
Ehe ihn vier Söhne, Johann, Guido,
Iu l iuS und Theodor, und eine
Tochter, 3ouise. überlebten. Sein Tod wurde, wie sein Nekrolog es ausspricht,
„.als einer der empfindlichsten Schläge
für die ganze Justizverwaltung Oester«
reicbs" bezeichnet.
Allgemeine österreichische Gerichts-
zeitung (Wien, gr. 4".) 1833, Nr. 66.
S. 273: „Erinnerung an Herrn Alois Pe.
derzani".
Peer Ritter von Egerthlll, Joseph
Johann (Landrechts-Präsident zu
Innsbruck, geb. zu Montepla i r im
Bezirke Nauders in Tirol 4. Jänner
1734, gest. zu Innsbruck 23. October
1823). Aus einer wohlhabenden, schon
seit 1593 siegelmaßigen Familie des
Bauernstandes abstammend, trieb er selbst
bis in sein fünfzehntes Jahr wirthschaft»
liche Beschäftigungen und begann erst
d-ann sich den Studien zu widmen. Er
wurde Stiftling des Radif'schen Con-
victes zu Meran und Schüler des dorti-
gen Gymnasiums der Benedictiner zu
Marienberg, hörte dann Philosophie und
die Rechte an der Innsbrucker Hockschule,
und erlangte im Jänner 1782 die juri»
dische Doctorwürde, bei welcher Gelegen-
heit er die Dissertation: „Fs v?' ?-se./«-
H/saöas" herausgab. Bald darauf eröff>
nete er Privatvorträge über römisches
Recht, die um so größeren Zulauf hatten,
seitdem im Jahre 1782 die von 3eo«
pold I. gegründete Innsbrucker Hocb»
schule durch Joseph I I . aufgehoben wor«
den war. Die Vollendung der Erziehung
des Grafen Leopold Trapp erwarb P.
das Amt eines Landrichters auf der
Trapp'schen Herrschaft Glurns und
Mals. Durch seine ausgezeichnete Ver«
waltung der Civil« und Criminaljustiz,
der administrativen und polizeilichen Ob-
liegenheiten feines Bezirks hatte er bald
den Ruf des ersten Landrichters von Tirol
erworben. Der Bauernstand schwur nicht
höher als durch ihn, schreibt sein Bio«
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
O'Donnel-Perényi, Band 21
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- O'Donnel-Perényi
- Band
- 21
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1870
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 542
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon