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reine polnische Sprache, welche Kenntniß
später auf seine Laufbahn von entschei«
dendem Einflüsse war. 1776—1782 be-
suchte er das Gymnasium zu Teschen
und wurde, da ihn sein Vater für den
Kaufmannsstand erziehen, ihm dabei
aber eine größere Ausbildung angedeihen
lassen wollte, noch in demselben Jahre
in ein befreundetes Geschäftshaus nach
Wien gesandt, wo er außerdem auch
vollständig verpflegt wurde. Erst auf
Fürbitte seines Schwagers Dr. Entzen.
dorfer wurde P. gestattet, philosophische
Vorlesungen. Logik und Metaphysik unter
Mayer und Mathematik unter Frecherm
vonMetzburg zu horm; auch besuchte
er ein Jahr hindurch die Realschule zu
St. Anna, wo er besonders in den neue»
ren Sprachen große Fortschritte machte.
1784 kehrte P. nach Hause zurück. Allein,
da er sich in seine Lage durchaus nicht
finden und den Gedanken an die juri«
dische Laufbahn nicht aufgeben mochte,
beschloß er, sich, nach einem langen
Kampfe zwischen Pflichtgefühl und inne-
rem Berufe, an einen, bei seinem Vater
in hohem Ansehen stehenden Juristen zu'
wenden und denselben um seine Vermitt»
lung zu bitten. Seine Bitte, die juridische
Laufbahn betreten zu dürfen, hatte den
günstigsten Erfolg, und so ging P. im
Herbste 1786 zum zweiten Male nach
Wien, um die Rechtsstudien an der dor»
tigen Universität zu beginnen. Hier stu>
dirte P. nun unter den seiner Zeit als'
ausgezeichnete Juristen bekannten Man-
nern, wie Dannemeyer, Sonnen»
fels, Scheidlein, Schmidt u. A..
legte auf Rath seiner Professoren, die
ihm wohlwollten, nach einem kurzen Auf»
enthalte im väterlichen Hause, im An»
fange des Jahres 1792 die drei strengen
Prüfungen ab und wurde nach Verthei»
digung seiner öffentlichen Dissertation: „Hil Alchk des Ziaatil nw Nilchen unk
M5tliche Güter" am 6. Juli 1793 zum
Doctor an der Wiener Universität pro»
movirt und Mitglied der juridischen Fa>
cultät. P. widmete sich nun mit allem
Eifer der Advocatur und legte schon am
3. September folgenden Jahres bei dem
niederösterreichischen Appellationsgenchte
die Ndvocatenprüfung ab, welche er treff>
lich bestand, worauf er von diesem Ober-
gerichte die Berechtigung, die Advocatur,
jedoch nur in Oesterreich unter der Enns,
auszuüben, .erhielt. Im Herbste 1793
eröffnete nun P, seine AdvocatenkanM
und erwarb sich
durch seine strenge
Recht-
lichkeit bald das Zutrauender Parteien.
Nachdem Oesterreich im Jahre, 1798 West-
galizien in Besitz genommen, eine eigene
galizische Hofkanzlei errichtet hatte und
daselbst die neue Organisirung in's Werk
trat, suchte auch die oberste Instizstelle
für das Appellationsgericht zu Krakau
und für die Landrechte zu Krakau
und Lublin fähige junge Juristen und
geübte Geschäftsmänner zur Besetzung
verschiedener Stellen. Graf Ugarte,
der damalige niederösterreichische Appel-
lations'Präsident, forderte unter Ande>
ren auch P. auf, und zwar in Rücksicht
auf seine schon sehr günstige Praxis, um
eine Appellationörathsstelle sich zu be>
werben. P. befolgte diesen Rath und
wurde, erst 27 Jahre alt, mit Hofdecret
vom 29. März 1796, in welchem „seiner
vorzüglichen Eigenschaften und der Kennt«
niß der polnischen Sprache" Erwähnung
gethan wird, zum kon. Appellationsrathe
in Krakall ernannt. Während dieser Zeit
bis 1806, wo P. in Krakau weilte, er»
öffnete sich ihm ein Feld der zwar ange»
strengtesien, aber auch ehrenvollsten Thu?
tigkeit. Nr gehörte bald zu den am mei>
sten beschäftigten Mitgliedern deS west.
galizischen Appellationsgerichtes und
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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Podlaha-Prokesch, Band 23
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Podlaha-Prokesch
- Band
- 23
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1872
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 426
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon