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1841 wurde P. auf sein eigenes Ansuchen
nach 48jähriger ausgezeichneter Dienste
leistung in den bleibenden Ruhestand
versetzt. Wie sehr sich jedoch das Bedürf
niß nach geistiger Anregung b« P. auch
ferner geltend'machte, zeigt der Umstand,
daß er, damals 76 Jahre alt, nach seiner
Penstonirung die Vorlesungen über Kiv
chengeschichte, Philosophie, Aesthetik an
der Wiener Universität besuchte und sich
zu Hause Vorlesungen über Physik Hai-
ten ließ. Am 28. August 1848 wurde
ihm noch die Auszeichnung zu Theil, daß
ihn die Prager Universität aus Anlaß
ihres o00jährigen Jubiläums die Ehren
Doctorwürde der Universität Prag verlieh.
P. starb in einem Alter von 88 Jahren.
Außer seiner amtlichen entwickelte P. auch
eine umfassende schriftstellerische Thätig»
keit in seinem Fnche. Seiner Inaugural-
Dissertation geschah bereits Erwähnung;
ferner veröffentlichte er durch den Druck:
.„Noch einige Bemerkungen über das .jus
zur Aufklärung der alten polnischen Erb»
folge desÄdels, von einem in dem k. k.
Antheile des ehemaligen Polens bei einer
Oberbehörde angestellten Rechtsgelehr»
ten", abgedruckt in Klein's „Annalen"
(Berlin). Bd. 23, 1808; — „Nekrolog
des obersten Iustij'Prästdenten Grafen
Rottenhan", inZeille r's Jahrbüchern
1808, 4. Bd.; — „Nie Materialien liir
Msetzknnae »nu Nechtöptlege in tirn österreichi-
«chen Staaten", 8 Bände (Wien 1814 bis
1824, Geistinger), unter Mitwirkung der
bedeutendsten juridischen Kapacitäten sei»
ner Zeit, wie Zei l le i , Freiherr von
Gärtner, Nippel, Schuster, Dol-
l iner, Wagner und Anderer, als Zeit»
schrift herausgegeben. I n den Materia»
lien" sind folgende Aufsähe aus P.'s
Feder: „Ueber die Grenzlinien zwischen
Justiz und politischen Gegenständen" (Bd. 1)1 — „Einige Bemerkungen über
den Beweis aus dem Zusammentreffen
der Umstände, nach den Vorschriften de«
österreichischen Gesetzbuches über Ver»
brechen" (ebd.); — „Ideen über den
Umfang und die Oekonomie einer allge»
meinen bürgerlichen Gerichtsordnung,"
(ebd.); — „ Erörterungen über das elfte
Capitel der Gerichtsordnung von dem
Beweise überhaupt" (Bd. 2, mit den
Fortsetzungen im 3., 4., 8.. 7. u.8.Bde.);
— „Von dem Beweise durch Geständniß,
nach dem 12.Cap!tcloerCivil'Gerichtsord»
nung;— „Erörterungen Überdlls 13. Ca»
pitel der Gerichtsordnung. Vom Beweise
durch Urkunden"; — „Ueber das Be>
weismittel des Eides"; — „Ueber den
Beweis durch Zeugen"; — „Ueber den
Beweis durch Augenschein und Sachver»
ständige"; — „Etwas über Sammlun»
gen von Rechtssprüchm" (Bd. 8); —
„Versuch einer Erläuterung des §. 1430
des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches,
über Restitutionen im Allgemeinen und
dieprocessualischen insbesondere" (Bd> 6);
— „Bruchstücke über einige Grundzüge
eines zweckmäßigen Institutes der öffent»
lichen Bücher« (Bd. 8). Außerdem er-
schienen noch von P. in den „Materia»
lien" 18 Rechtsfälle, in Auszügen bea»
beitet, und zwar sechs Criminaliechts-
und zwölf Civilrechtsfälle. Die Ursache,
welche P. bewog, die „Materialien" her>
auszugeben, gibt er selbst in seiner Vor»
rede zum 7. Bande derselben an, in wel»
chem er auch erklärt, daß das Werk rnit
dem nächstfolgenden Bande abgeschlossen
werde. P. wollte mit diesen „Materia»
lien" der vaterländischen Rechtsgesetz'
gebung, die seiner Beobachtung gemäß
eine Vergleichung mit fremden Gesehen
und Einrichtungen nicht fürchten darf,
brauchbare Bemerkungen liefern, die An»
hänglichkeit für einheimisches Recht ver.
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
Podlaha-Prokesch, Band 23
- Titel
- Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
- Untertitel
- Podlaha-Prokesch
- Band
- 23
- Autor
- Constant von Wurzbach
- Verlag
- Verlag der Universitäts-Buchdruckerei von L. C. Zamarski
- Ort
- Wien
- Datum
- 1872
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.41 x 21.45 cm
- Seiten
- 426
- Schlagwörter
- Biographien, Lebensskizzen
- Kategorien
- Lexika Wurzbach-Lexikon